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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
 Kindermädchen, Kinderbetreuerin und Nanny
 Was für Versicherungen muss ich abschliessen??
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Blueeyes


29 Beiträge

Erstellt am: 21.09.2007 :  21:11:59 Uhr  Profil anzeigen
Hallo zusammen
Ich bin eine ausgebildete Kleinkinderzieherin. Seit nun fast sieben Jahren arbeite ich in einer Kinderkrippe. Und nun habe ich die gelegenheit ein 4Monatiges Baby bei mir zuhause...manchmal auch bei ihm zuhause zu betreuen. Da ich einen einjährigen Sohn habe möchte ich diese Chance gerne nutzen und meinen Job in der Krippe künden um uns beiden eine Krippen-Pause zu gönnen. Diesen Säugling werde ich fünf Tage die Woche betreuen. Jetzt habe ich aber überhaupt keine Ahnung wo ich mich versichern muss und wie man diese Arbeit bezeichnet..werde ich dann eine Nanny oder Tagesmutter sein? wo muss ich dies melden? Auf meiner Gemeinde? Und müssen die Eltern dieses Kindes mich gegen Berufsunfälle? versichern?
Sorry dies viele Fragen...aber ich habe wircklich überhaupt keine Ahnung...war bis jetzt nur in Kinderkrippen tätig. Ich danke euch schon im voraus für eure Antworten

sweetym_1

Schweiz
2 Beiträge

Erstellt  am: 21.09.2007 :  22:22:27 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Blueeyes
Um dir eine treffende Antwort geben zu können, wäre gut zu Wissen, ob du von den Eltern des 4Monatigen Babies entlöhnt wirst und ob die Betreuung regelmässig stattfindet, denn nur so würdest du als Arbeitnehmerin gelten, zudem muss ein gewisses untergeordnetes Verhältnis bestehen (falls du nicht sicher bist, frag bei der AHV nach, diese regeln dies).
Dann liegt es grundsätzlich an den Eltern des Kindes dich zu Versichern. Es muss nicht unbedingt ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegen, dies geht auch mündlich, aber erstes wäre vorteilhafter und im Falle der Fälle auch belegbar.
Ob du dann eine Tagesmutter oder Nanny bist....ist doch das gleiche oder?.
Sofern ein Arbeitsverhältnis besteht, müssen dich die Eltern des Babies bei der AHV anmelden, denn nur so hast du einen Berufsunfallschutz, falls du das Kind mehr als 8 Std. die Woche betreust bist du noch gegen Nichtberufsunfälle versichert.
Im Krankheitsfall besteht eine Lohnfortzahlungspflicht gem. OR Art. 324. Die Eltern müssen dir den Lohn je nach Anstellungsdauer eine bestimmte Zeit lang weiterzahlen und danach für eine angemessene Zeit (meist kommt hier die "Berner Scala" zum Zug). Falls du im Krankheitsfall auf den Lohn als Tagesmutter angewiesen bist, so empfehle ich dir die Eltern auf die Kollektive Krankentaggeldversicherung aufmerksam zu machen. Diese Versicherung schliesst der Arbeitgeber ab um die Lohnfortzahlungspflicht zu gewährleisten (max. bis 730 Tage). Wie schon erwähnt, gem. Gesetz muss er nur für eine gewisse Zeit den Lohn entrichten (im ersten Arbeitsjahr ist dies meist 3 Mt.).

Ich hoffe diese Antwort hat dir ein wenig weitergholfen, ansonsten kann ich gerne noch mehr Auskunft geben.

Liebe Grüsse
sweetym_1
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Blueeyes


29 Beiträge

Erstellt  am: 22.09.2007 :  08:45:56 Uhr  Profil anzeigen
Guten Morgen sweetym 1
Vielen dank für deine Antwort, sie hat mir sehr weitergeholfen.
Ich werde dieses Baby regelmässig zu hundert Prozent betreuen, dass heisst fünf Tage die Woche von 8.00 bis 18.00Uhr. Jedoch befristet bis im Mai. Wir haben vor einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschliessen, aber die Eltern dieses Kindes und ich haben auch damit keine Erfahrung.
Liebe Grüsse
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Helmi47

Schweiz
3074 Beiträge

Erstellt  am: 22.09.2007 :  10:43:55 Uhr  Profil anzeigen
hallo Sweetym

Du verwechselst da einiges - aber es ist ja wirklich nicht so einfach. Also: bei der AHV müssen die Eltern die TM natürlich anmelden, das begründet aber nicht automatisch eine Unfallversicherung. Diese muss der AG separat abschliessen und zwar in diesem Fall für Berufs- und Nichtberufsunfälle. Ausserdem muss der AN bei einer Pensionskasse versichert werden, falls er mehr als 19'890.-- verdient www.bsv.admin.ch/themen/vorsorge/00039/00335/index.html?lang=de (was ja hoffentlich bei einem Vollzeitjob der Fall ist ))

Der Lohn im Krankheitsfall muss im ersten Anstellungsjahr während 3 Wochen weiterbezahlt werden und nicht 3 Monaten, wie Du angibst. Und auch dies nur, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für eine feste Zeit von mehr als drei Monate eingegangen wurde, was ja in diesem Falle so wäre (befristeter Vertrag bis Mai = 8 Monate). Eine Kollektiv-KTG-Versicherung scheint mir etwas übertrieben für einen AG, der ja nur 1 Person beschäftigt. Es wäre sicher einfacher, wenn der AG eine KTG direkt bei der Krankenkasse abschliesst und sich der AG freiwillig daran beteiligt. KTG ist übrigens freiwillig, wie die Kostenaufteiligung geregelt wird daher ebenfalls, UVG, BVG und AHV natürlich obligatorisch, Kosten können je hälftig auf den AN überwälzt werden. Müssen aber nicht

Sorry für die vielen Abkürzungen, frag einfach, wenn etwas nicht klar ist.

schönes Wochenende!
Helmi
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Blueeyes


29 Beiträge

Erstellt  am: 22.09.2007 :  11:29:45 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Helmi47

Ui das hört sich ja wirklich sehr kompliziert an.
Aber vielen dank für die ausführliche Auskunft.

Ich wünsche dir auch ein schönes Weekend

Liebe Grüsse
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