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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
 Kindermädchen, Kinderbetreuerin und Nanny
 Versicherungen / Krankentaggeld für Nanny
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Twins


1 Beitrag

Erstellt am: 01.09.2007 :  12:29:34 Uhr  Profil anzeigen
Wir überlegen uns, für die Betreuung unserer Zwillingsmädchen während meiner beruflichen Abwesenheit eine Nanny einzustellen. Ich nehme an, betr. AHV und anderer gesetzlicher Abzüge kann man direkt die AHV-Stelle kontaktieren. Ist es sinnvoll, eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen?

Wer kennt sich aus und kann uns Tipps geben?

Besten Dank!

sweetym_1

Schweiz
2 Beiträge

Erstellt  am: 21.09.2007 :  22:40:40 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Twins

Es kommt ganz darauf an wie hoch die Tagesmutter entlöhnt wird. Aber wenn sie den ganzen Tag und Woche arbeitet, kommt der Jahreslohn schnell mal auf 40'000. Gesetzlich bist du schon verpflichtet den Lohn je nach Anstellungsdauer für eine bestimmte Zeit fortzuzahlen, dabei richtet man sich oft an die "Berner Skala". Wenn meine Lohnschätzung aber in etwa stimmen sollte, empfehle ich dir den Abschluss der Versicherung, zu Gunsten der Arbeitnehmerin (Tagesmutter). Denn nehmen wir an, die Frau erleidet an Krebs und muss für unbestimmte Zeit arbeitsunfähig geschrieben werden. Die ersten paar Wochen muss sie von gesetztes wegen entlöhnt werden, danach ist der Arbeitgeber von der Pflicht befreit. Doch wenn die Tagesmutter von deiner Entlöhnung lebt, kommt sie schnell in eine missliche Lage. Durch die Versicherung kann die Lohnfortzahlungspflicht bis auf max. 730 Tage verlängergt werden, somit besteht keine Deckungslücke falls es zu einer evtl. IV-Rente kommen sollte. Meist wird noch eine Wartefrist (häufig 30 Tage) vereinbart, denn der Arbeitgeber soll einem Teil seiner Pflichten ja auch nachkommen.
Zudem kann die ganze Prämie auch auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden, nicht wie im UVG nur der NBU-Teil. Ausser es besteht noch ein BVG für die Tagesmutter, dann muss der Arbeitgeber min. die Hälfte der Prämien bezahlen.

Falls dich die Antwort überzeugt hat, würde ich dir vorschlagen, dich mit deinem nächsten Versicherungsberater in Verbindung zu setzten um weitere Details, wie z.B. Wartefrist etc. zu besprechen.

Hoffe ich habe dir weitergeholfen.

Grüsse
sweetym_1
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Mondstern

Schweiz
3213 Beiträge

Erstellt  am: 21.09.2007 :  23:02:28 Uhr  Profil anzeigen
Na da habe ich auch gleich eine Frage dazu. Vielleicht kann mir da Helmi oder sonst jemand weiter helfen.

Ich habe aufgrund meiner Scheidung nun einen Antrag auf Taggeldversicherung gestellt. Muss sich der Arbeitgeber an den anfallenden Kosten beteiligen?
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Helmi47

Schweiz
3074 Beiträge

Erstellt  am: 22.09.2007 :  11:00:04 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Mondstern

ich hab mich gerade da mal kreativ betätigt:
http://familienforum.liliput.ch/topic.asp?TOPIC_ID=695

Kurzfassung: nein, er muss nicht. Darf aber gerne

Sweetym hat natürlich recht: der AN muss sich nur am NBU-Teil beteiligen, die Berufsunfallversicherung muss der AG alleine bezahlen.

Die Argumente von Sweetym für eine KTG sind absolut korrekt. Zur Wartefrist aber noch eine kleine, aber ganz wichtige Anmerkung: diese Wartefrist kommt natürlich für jeden einzelnen Krankheitsfall zum Tragen. Wenn der AN also mal 1 Woche krank ist wegen Grippe, dann nochmals einzelne Tage und nach einem halben Jahr schwer erkrankt, ist die gesetzliche Lohnfortzahlung von eben 3 Wochen ev. bereits erfüllt und es entsteht trotzdem eine Lücke von eben max. 30 Tagen, bis die KTG bezahlt. Und wenn der AN ständig kleinere Absenzen hat, werden die nur bezahlt, wenn

- der AG sehr grosszügig ist
- keine Wartefrist bei der KTG besteht (solche Versicherungen sind aber natürlich sehr teuer und kaum zu empfehlen)
- der AN eine private Versicherung bei der Krankenkasse abgeschlossen hat, die vom 1.-30. Tag bezahlt (Kosten-/Nutzenrechnung nicht vergessen)


Bezüglich Versicherungsberater würde ich empfehlen, sich direkt an eine Versicherung resp. mehrere zu wenden und Offerten zu verlangen. Mit sogenannt "unabhängigen" Beratern habe ich schlechte Erfahrungen gemacht und im Schadensfall hast Du mit der Versicherung direkt zu tun und nicht mit einem Vermittler, da ist es besser, man kennt die zuständigen Leute selber und hat ein gutes Gefühl.

schönes Ferien wünsche ich Dir und bis bald!

Helmi
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Mondstern

Schweiz
3213 Beiträge

Erstellt  am: 22.09.2007 :  13:18:21 Uhr  Profil anzeigen
Danke Helmi, nun ich denke dass mein AG sich nicht an den Kosten beteiligt, aber ich habe auch nicht damit gerechnet, ausser es wäre gesetzlich so geregelt, das wusste ich eben nicht so genau.

LG MOndstern

Und jetzt: Ab in den Süden Yeahh

Bearbeitet von: Mondstern am: 22.09.2007 13:19:05 Uhr
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