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chiarana
Schweiz
17 Beiträge |
Erstellt am: 14.11.2007 : 18:00:29 Uhr
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Ich hätte Euch gerne mal um Rat gebeten. Meine Tochter hat ihm Juli 07 geheiratet. Die beiden dachten das Jana 4j. automatisch nach 2j auch den selben Familiennamen annehmen kann. Leider scheint das viel komplizierter zu sein wie gedacht. Ihnen wurde erklärt sie müssten einen Antrag stellen und die Namensänderung begründen. So weit so gut. Nach dem die Trauung vorbei wahr, teilte sie den beiden mit.. bei der Begründung für die Namensänderung werde von Namens gleich Stellung aller Familien Mitglieder nicht akzeptiert. Auf nachfrage von ihm was den ein Grund wäre, meinte sie, wen sie auswandern wollten. Alles andere wären keine Gründe. Das tragische an der Sache ist nur, dass die Info so spät kam, Stef wäre bereit gewesen Petras Namen anzunehmen, so das sich Jana nicht ausgeschlossen fühlen muss.
Vor ein paar Tagen hat auf dem gleichen Amt eine Kollegin von den beiden geheiratet mit genau der selben Konstulation. Die beiden konnten Antrag für Namensänderung ihrer nicht gemeinsamen Tochter bereits Unterschreiben, und ihm Kindergarten unter neuem Namen anmelden. Das sei zum Wohl des Kindes.
Das kann doch nicht sein.. das auf dem selben Amt so zwei gleiche Fälle so Grund verschieden behandelt werden.
Ich möchte meiner Tochter wirklich helfen, kennt sich jemand von euch damit aus? Kann wirklich jeder Standesamt selber entscheiden? GIbt es keine Gesetzt wo das geregelt ist?
Was vielleicht noch wichtig ist. Petra war mit dem Erzeuger von Jana nicht verheiratet, und hat das alleinige Sorgerecht |
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Glückskäfer
Schweiz
923 Beiträge |
Erstellt am: 14.11.2007 : 19:26:24 Uhr
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entschuldigung, aber ich habe jetzt deinen beitrag schon x-mal durchgelesen, werde aber nicht schlau daraus? du schreibst sehr verwirrend. es geht um deine tochter, die geheiratet hat, ein kind mit in diese ehe gebracht hat und nun wollen deine tochter und ihr mann, dass das kind den gleichen familiennamen (ich nehme mal an in diesem fall den namen des ehemannes) annimmt, oder? das standesamt hat abgelehnt und ihr wisst nicht warum?
ich meine, der mann deiner tochter muss das kind adoptieren und dann kann es den nachnamen deines schwiegersohnes annehmen!
weiss es aber nicht sicher! |
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Juma
Schweiz
192 Beiträge |
Erstellt am: 14.11.2007 : 20:16:28 Uhr
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Hallo chiarana
ich "kenne" dieses Problem. Bei mir hat das Jugendamt gesagt, dass wenn es eine Vaterschaftsanerkennung gibt, es schwieriger ist, dass das Kind den Nachnamen des "neuen Vaters" annehmen kann. Dazu braucht es ein Einverständnis vom "biologischen Vater".
Falls Deine Tochter jedoch eine Verzichtserklärung unterschrieben hat (d.h., dass das Kind kein gesetzlichen Vater hat), dann kann der jetzige Ehemann das Kind, eigentlich ohne grosse Probleme, adoptieren.
Falls keines von beidem zutrifft dann gilt grundsätzlich - ich zitiere:
Der blosse Umstand, dass ein Kind einen andern Namen trägt als andere Mitglieder seiner Familiengemeinschaft gilt nicht als wichtiger Grund für eine Namensänderung im Sinne von Artikel 30 Absatz 1 ZGB. Von der gesuchstellenden Person wird verlangt, dass sie konkret aufzeigt, inwiefern ihr durch das Führen des von Gesetzes wegen vorgesehenen Namens ernsthafte soziale Nachteile erwachsen, welche als wichtige Gründe für eine Namensänderung in Betracht gezogen werden können.
Im Übrigen ist im ZGB alles geregelt! Habe damals auch alles da nachgelesen. Ab Artikel 252 steht alles drin was man über das Kindsverhältnis wissen muss - ist interessant.
u.a. steht da auch drin: Eine Person darf das Kind ihres Ehegatten adoptieren, wenn die Ehegatten seit mindestens fünf Jahren verheiratet sind.
mfg J.
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Glückskäfer
Schweiz
923 Beiträge |
Erstellt am: 14.11.2007 : 20:19:22 Uhr
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ist ja interessant! ganze 5 jahre müssen eheleute verheiratet sein, bevor so ein adoptionsantrag gestellt werden darf! finde ich persönlich ja ungeheuerlich! nun gut, wer bin ich schon? ;-) |
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chiarana
Schweiz
17 Beiträge |
Erstellt am: 15.11.2007 : 11:55:26 Uhr
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Ich Danke Euch für die Antworten. Entschuldigung wen ich unverständlich geschrieben habe. Wahr sehr Aufgeregt als ich das geschrieben habe. Eine Adoption kommt nicht in Frage. Einverständniss Erklärung vom Erzeuger kein Problem. Ich wollte nur wissen sind sie wirklich der Frau ausgeliefert die einfach nach Sympathie entscheiden kann. So sieht es im Moment einfach mal aus. Ich habe gestern Mittag im Netz nach einer Antwort gesucht. Nicht fündig geworden. Darum habe ich mich an euch gewahnt. Dank Juma wissen wir jetzt wo im ZGB wir suchen müssen.. |
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Helmi47
Schweiz
3074 Beiträge |
Erstellt am: 15.11.2007 : 12:32:36 Uhr
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Dumme Frage: warum kommt eine Adoption nicht in Frage? Da sich der "Erzeuger" offensichtlich nicht für sein "Produkt" interessiert und der neue Papa dem Kind auch seinen Namen geben will, verstehe ich dies jetzt aber gar nicht. Ausser, deine Tochter will weiterhin Alimente vom Erzeuger kassieren, die würden dann natürlich wegfallen |
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Quecksilber
Schweiz
2 Beiträge |
Erstellt am: 15.11.2007 : 16:34:44 Uhr
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Liebe Chiarana
Ich finde es toll, wie Du Dir als Mutter Gedanken machst über die Situation Deiner Tochter und Deiner Enkelin.
Was genau, wie und wann vom Gesetzgeber her möglich ist, weiss ich nicht. Aber wenn es nun so ist, dass es im Moment keine Möglichkeit gibt, den Namen Deiner Enkelin "anzugleichen", dann versuch' es mal von dieser Seite zu sehen:
Die kleine Jana und Deine Tochter Petra haben eine ganz enge Beziehung zueinander. Diese Beziehung kommt an erster Stelle in der "neuen Familie". Wenn es also dem neuen Papa gelingt, deine Tochter zu lieben, auch im Wissen, dass er selber nicht an erster Stelle steht, sich also emotional nicht zwischen die beiden drängen will, dann spielt es im Endeffekt eine sehr kleine Rolle, wie das Kind heisst.
Ich spreche nicht von Erziehung und gemeinsamen Entscheiden, sondern rein vom ganz tiefen emotionalen Bereich. Wenn sich Jana von ihrem neuen Papa verdrängt fühlt, dann nützt auch ein gleicher Name nicht viel.
Ich denke, dass sie ihren Namen als ihre Identität annehmen kann. Immerhin ist es der ledige Name ihrer Mutter (oder?). Oder sonst der Name ihres leiblichen Vaters. Dies ist Realität und für das Kind stimmig.
Man stelle sich vor, (was wir ja alle nicht hoffen) die jetzt frische Ehe würde einmal geschieden werden, dann hätte das Kind einen Namen, mit welchem es "eigentlich" nichts zu tun hat.
Und noch ein kleiner Gedankenanstoss - Wird der leibliche Vater von der Mutter und dem neuen Mann abgewertet, wertet man gleichzeitig auch einen Teil des Kindes ab. Dies spürt ein Kind. Ein grosses Glück für ein Kind ist es, wenn es so angenommen werden kann, wie es ist und beide Elternteile geachtet werden. (auch wenn dies schwer fallen mag).
Dies sind meine Gedanken zu diesem Thema und sollten einfach als Gedankenanstoss gesehen werden.
Die andere Möglichkeit wäre noch, dass der "neue" Mann seinen Nachnamen abgibt und Petras Nachname zum Familiennamen gemacht wird, oder spricht da etwas dagegen?
Ich wünsche der neuen Familie alles Gute. Der Name ist zweitrangig. Wichtig ist, wo die Herzen stehen. |
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chiarana
Schweiz
17 Beiträge |
Erstellt am: 19.11.2007 : 13:40:27 Uhr
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Bitte entschuldigt das ich mich so lange nicht gemeldet habe..Ich durfte mich übers WE um meine Enkel kümmern.. Warum kommt eine Adoption nicht in Frage? Geld ist dev. nicht der Grund. Wen es nach dem Erzeuger gehen würde, und er könnte Erzwingen das Stef Jana Adoptiert muss. Währe das verfahren schon lange eingeleitet! Ein Grund gegen eine Adoption ist unter anderem in der Zukunft zu sehen.. Ich wünsche meiner Tochter von Herzen eine Ehe wo ein Ganzes Leben hält. Wenn nicht, hätte Stef voll die Arschkatre.. Ich kann sagen das Stef für Jana ein super Papi ist. Auch weis ich das er nie ein unterschied macht zwischen den beiden Mädels. In seinem Herzen ist auch Jana seine Tochter, egal was in den Papieren steht. Emotional stehen Mama und Papa ihr so nah, wie in einer so genanten richtigen Familie. Heute ist es so .. Jana würde nicht verstehen das sie einen andern Nachnahmen hat wie alle anderen..Sie erklärt jedem voller stolz sie hätten jetzt alle den gleichen Namen. Am telefon nimmt sie immer mit WWW ab. Sie wird auch älter und wird merken wie unwichtig der Nachnahme ist. Das man auch so eine Familie ist. |
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Schwalben
Schweiz
2 Beiträge |
Erstellt am: 13.09.2008 : 17:44:32 Uhr
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Hallo liebe Forummitglieder
Auch wir sind auf der Suche nach des Rätsels Lösung betreffs Namensänderung. Ich bin Stiefvater eines 5 Jährigen Sohnes. Er stand aus einem Vergangenheitsfehler meiner Frau. Das ganze mehr zu tiefen hat wohl keinen Sinn.
Nun ist das ganze so. Wir haben uns beim Amt erkundigt das eine Namensänderung ohne Beistimmung des lieblichen Vaters geschehen kann. Da meine Frau und der Vater nie verheiratet waren. Und meine Frau das alleinige Sorgerecht hat. Jedoch müssten wir mit jeweils 5 Punkten begründen weshalb die Namensänderung Positiv sei und weshalb es Negativ wäre wen diese nicht vorgenommen würde.
Leider stehe eine Adoption nicht zur Verfügung, da der leibliche Vater dies nicht will. Es macht Ihm sichtlich Spass uns Steine in den Weg zu legen. Jedoch hat nun der Stiefsohn den ledigen Namen meiner Frau. Er heisst weder Vater noch Mutter. Das ist traurig den auch ich war ein Pflegekind und kam in den Genuss einer Namensänderung. Jedoch war das in fast vergessener Zeit nicht so aufwendig.
Kann uns jemand mit Erfahrung gute Ratschläge geben?
Besten Dank im voraus…..
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Helmi47
Schweiz
3074 Beiträge |
Erstellt am: 13.09.2008 : 18:08:42 Uhr
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Nein, einen guten Rat kann ich dir auch nicht geben - aber mich irritiert sehr dein Satz "er stammt aus einem Vergangenheitsfehler meiner Frau". Irgendwie habe ich das Gefühl, dein Problem ist weniger der Nachname eures Sohnes, sondern mehr die Herkunft. |
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Inyuk
Schweiz
396 Beiträge |
Erstellt am: 13.09.2008 : 18:22:29 Uhr
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Eine Namensänderung wird nur dann zugetsimmt wenn das Kind darunter leiden sollte das es nicht den gleichen Nachnamen hat wie die " Eltern". Im übrigen lernen die Kinder damit umzugenhen und finden es selten schlimm einen anderen Namen zu haben als Mama und / oder Papa. Wenn sie etwas grösser sind und merken das sie nicht den gleichen Namen haben kann man ihnen erklären warum und der fall ist erledigt. Auch mein Sohn nimmt nicht immer mit dem " richtigen" Namen das Telefon ab, aber was solls das lernt er auch noch. |
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Mondstern
Schweiz
3213 Beiträge |
Erstellt am: 13.09.2008 : 18:30:03 Uhr
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Meine Kinder haben nun auch einen anderen Nachnamen als ich. Wir finden es alle nicht schlimm. Kinder gewöhnen sich daran und was die Umwelt sagt ist doch wirklich egal. Manchmal gibt es ein kleines Durcheinander, nicht von meiner Seite her, sondern eher Schule, Spital etc. Aber ich finde das ganz amüsant wie gewisse Leute reagieren. |
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Schwalben
Schweiz
2 Beiträge |
Erstellt am: 13.09.2008 : 18:57:00 Uhr
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Da mein Steifsohn oftmals weint und sagt er wolle gleich heissen wie die Eltern meiner Seits, denke ich das ihn dies belastet.
Weiter ist nicht der Vergangenheitsfehler das Problem sondern einfach nur meine Anfrage |
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marla
Schweiz
641 Beiträge |
Erstellt am: 14.09.2008 : 02:49:24 Uhr
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Der Sohn meines Mannes der bei seiner Mutter lebt, die geheiratet hat, bekamm trotz Einwand meines Mannes den Namen des "neuen " Vaters. Mein Mann erläuterte nach Aufforderung des Jugendamtes seine Gründe die gegen die Namensänderung sprachen in einem mehrseitigen Brief, das Amt allerdings sah es als erwiesen?, dass der Sohn mehr darunter leide wenn er nicht so heissen würde wie der Rest der Familie ? Anhand von was weiss ich allerdings bis heute nicht, das Kind selbst hat sich nie beklagt. Und wiedersetzte sich so den Argumenten meines Mannes, so heisst das Kind nun wie der "neue" Mann seiner Mutter mit dem er ja nicht einmal verwandt ist. Für ich persönlich fragwürdig aber anscheinend machbar und rechtens. Geschehen im Kanton Thurgau, weiss nicht ob dass auch einen Einfluss auf den Entscheid hat? Euch auf alle Fälle viel Glück |
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Müetti
Schweiz
7 Beiträge |
Erstellt am: 03.10.2008 : 12:04:09 Uhr
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Rechtlich gesehen ist es so: Eine Namensänderung kann man jederzeit beantragen! Der leibliche Vater (auch Ex-Partner) muss seine Zustimmung geben. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt nicht einmal einen neuen Partner! Ohne seine Zustimmung wird der Name nicht einfachso mal gewechselt werden. Ich habe bei meinen Kiddis auch erst viele Jahre nach der Scheidung einen Namenswechsel beantragt und dieser wurde ohne Probleme genehmigt! Nicht ein Beamter hat hierbei zu entscheiden, sondern beide (leibliche) Elternteile. |
Bearbeitet von: Müetti am: 03.10.2008 12:09:01 Uhr |
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