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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
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Tigerli

Schweiz
257 Beiträge

Erstellt am: 27.11.2007 :  12:31:55 Uhr  Profil anzeigen
Leider habe ich Heute die Kündigung von meinem Arbeitgeber bekommen. :-(

Nun ist es so, dass ich 2 Arbeitsverträge habe.
Es ist so, dass wir zuerst einen normale Arbeitsvertrag gemacht haben mit 3 Monaten Kündigungsfrist. Es war aber so, dass mich meine Arbeitgeberin über ihre eigene Firma versichert hat und somit einen Arbeitsvertrag machen musste, dass ich in ihrer Firma arbeite und nicht bei Ihnen privat. Was ja eigentlich nicht so ist. Dort steht wegen der Kündigungsfrist, richtiget sich nach dem OR. Das ist ein Monat hat sie mir gesagt. Ist jetzt der 2. Arbeitsvertrag der, der gilt oder wie sieht das nun aus? Ich kenne mich leider nicht wirklich aus und habe mich eigentlich auf sie verlassen.

Vielen Dank für die Hilfe.

orphan

Schweiz
1730 Beiträge

Erstellt  am: 27.11.2007 :  12:37:55 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Tigerli

Zwei Arbeitsverträge ist ja schon mal komisch. Das sollte es eigentlich gar nicht geben. Sicher bin ich mir nicht, aber wahrscheinlich gilt die Regelung des Vertrages mit der 3-monatigen Kündigungsfrist. Soviel ich weiss, wird OR nur dann angewandt, wenn nichts anderes vereinbart ist und in deinem Fall sind ja eigentlich 3 Monate vereinbart!

Vielleicht gibt es ja noch Antworten von jemandem, der sich besser im Arbeitsvertragsrecht auskennt!

Übrigens, tut mir leid, dass du deine Stelle verloren hast. Weisst du schon wie es weitergeht? Was hast du denn dort gearbeitet?

Grüessli
orphan
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Helmi47

Schweiz
3074 Beiträge

Erstellt  am: 27.11.2007 :  13:19:19 Uhr  Profil anzeigen
Tigerli, vesuch mal, Deine Frage etwas genauer zu formulieren. Also: Vertrag Nr. 1 (Datum?) hat welche Bedingungen und ebenso beim zweiten? Natürlich hat Orphan recht und man kann nicht zwei Verträge haben, bei denen der AG dann nach Gutdünken auswählen kann, was ihm nun besser behagt.

Gruss
Helmi
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Mondstern

Schweiz
3213 Beiträge

Erstellt  am: 27.11.2007 :  13:27:02 Uhr  Profil anzeigen
Wie hast Du den zweiten Vertrag bekommen? Gabs einfach einen neuen den Du unterschreiben musstest? Denn eigentlich müsste man einen neuen Vertrag mit einer sogenannten Änderungskündigung bekommen. Wenn das nicht der Fall war, wäre in meinen Augen Vertrag Nr. 1 gültig. Sehe ich das richtig Helmi?
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Tigerli

Schweiz
257 Beiträge

Erstellt  am: 27.11.2007 :  14:22:08 Uhr  Profil anzeigen
danke für die antworten. der vertrag nr. 1 ist ein normaler arbeitsvertrag für haushalt / kinderbetreuung. dort steht einfach zur kündigunstfrist, dass es 3 monate sind. der 2. vertrag wurde eine woche später (juni 07) gemacht da ich über die firma meiner arbeitgeber versichert bin, das kommt für meine arbeitgeber günstiger. dort bin ich offziell angestellt als allrounderin aber inoffziell eben im haushalt / kinderbetreuung.

Helmi: die arbeitsbedingungen sind bei beiden verträgen gleich, nur ist beim 2. nicht erwähnt dass ich kost und logie habe und welche tätigkeit ich ausübe.

mondstern: meine arbeitgeberin hat nichts gesagt, dass der 1. nun nicht mehr gültig oder ähnliches...

orphan: wie es bei mir weitergeht? wie helmi bei einem anderen beitrag gesagt hat am besten ne ausbildung aber das kommt momentan nicht in frage. ich mache mich wieder auf die suche nach einer neuen stelle bei einer familie, hoffentlich klappt es bald.
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leni70

Schweiz
2517 Beiträge

Erstellt  am: 27.11.2007 :  14:30:02 Uhr  Profil anzeigen
ich würde mal sagen, dass der 2. Arbeitsvertrag gültig ist, da er das jüngere Datum trägt, nur hättest du doch eigentlich eine Kündigung des 1. Vertrages erhalten müssen. Ist denn nirgendwo auf darauf verwiesen, dass der 2. den 1. ersetzt?
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Tigerli

Schweiz
257 Beiträge

Erstellt  am: 27.11.2007 :  14:54:08 Uhr  Profil anzeigen
leni70: nein es ist nichts schriftliches festgehalten, dass der erste arbeitsvertrag nun nicht mehr gültig ist.

ich werde wohl meine (noch) arbeitgeberin fragen, was sie dazu zu sagen hat.
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leni70

Schweiz
2517 Beiträge

Erstellt  am: 27.11.2007 :  15:04:18 Uhr  Profil anzeigen
Du solltest ev jemanden fragen, der sich mit dem Arbeitsrecht auskennt. Ich habe auch noch nie von so was gehört. Hast du denn keine Rechtschutzversicherung, die dir das Auskunft geben kann?

Mal abgesehen davon, ich finde es schäbig von deinem AG was sie mit dir machen.
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Helmi47

Schweiz
3074 Beiträge

Erstellt  am: 27.11.2007 :  15:34:35 Uhr  Profil anzeigen
nochmals zur Klärung: Du hast beide Verträge unterschrieben? Dann gilt meines Erachtens der zweite. Eine Aenderungskündigung ist nicht nötig, da Du ja den zweiten freiwillig unterschrieben hast. Das hätte ich an Deiner Stelle auch, Du warst ja beim 1. noch in der Probezeit. Und folglich gilt auch die Kündigungsfrist gemäss Vertrag 2. Da Du erst seit Juni 07 dort arbeitest und also im 1. Anstellungsjahr bist, stimmt der eine Monat Kündigungsfrist leider.

Aber bei Mondsterns AG ist doch glaub eine Stelle frei geworden, (auch von mir noch herzliche Gratulation übrigens, Du packst das schon!) vielleicht schickst Du ihr mal eine PN?

Leni hat übrigens recht: es ist schäbig, was Dein AG da kurz vor Weihnachten noch abzieht. Aber eben: er darf. Trotzdem pfui. Falls Du übrigens in der Kündigungsfrist noch krank wirst, verlängert sich diese um die Krankheitstage und ist darum erst auf Ende des folgenden Monats gültig. Aber ich will Dich nicht auf krumme Gedanken bringen
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Tigerli

Schweiz
257 Beiträge

Erstellt  am: 27.11.2007 :  15:56:07 Uhr  Profil anzeigen
leni70: müsste meine eltern mal fragen und über deren rechtschutz schauen, die haben einen, ich glaube ich nicht. aber danke.

helmi: ja ich habe beide arbeitsverträge freiwillig unterschrieben, der 2. war ja nur dazu da dass sie eine günstigere versicherung über ihr geschäft für mich bekommen, eine änderung gabs ja eigentlich nicht, bis jetzt halt zur kündigungsfrist was ich leider nicht gesehen habe beim 2. mal unterschreiben. naja ich könnte ja im schlimmsten falle schon noch einen weiteren monat bleiben, haben sie mir gesagt aber das will ich nicht. sie haben mir aus heiterem himmel gekündigt, dann sollen die auch schauen wie sie ab januar ne neue betreuung finden und ich denke so einfach ist das nicht, was sie alles verlangen. finde es schon ne frechheit was die da abgezogen haben aber naja, mir tuts für die kids leid aber ich hoffe dass ich ne neue stelle finde. habe schon mit einer familie guten kontakt und hoffe es klappt dort.

habs übrigens mitbekommen wegen der stelle von mondstern aber da ist irgendwie auch was nicht mit rechten dingen zu gegangen...

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werly

Schweiz
224 Beiträge

Erstellt  am: 27.11.2007 :  19:05:08 Uhr  Profil anzeigen
Also Helmi... einen auf Krank machen!! Smile... gibt es nicht die Regelung bei einem neuen Arbeitsvertrag das der erste Vertrag ungültig ist erst wann das im Zweiten Vertrag vermerkt wird? Zudem wird das OR nur angewand wenn der bisherige Vertrag schlechter sei. Aber da er ja eigentlich besser ist könnte da nicht der erste Vertrag Angewand werden? Also ich "war" der Meinung man muss im zweiten Vertag bzw. Ergänzungsvertrag das Deklarieren oder darauf Hinweisen das der alte Vertrag mit sofortiger Wirkung ungültig ist. ???
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Helmi47

Schweiz
3074 Beiträge

Erstellt  am: 27.11.2007 :  20:16:40 Uhr  Profil anzeigen
"auf krank machen" ist wirklich nicht die "Art des feinen Mannes", da gebe ich Dir zwar recht. Andererseits ist eine solche Vertragsmauschelei auch nicht besonders fein und ich habe Tigerli nur auf eine eben legale Art aufmerksam gemacht, wie sie notfalls noch einen Monat länger ihren Lohn bekommen kann. War ja aber völlig unnötig.

Dass der zweite Vertrag angeblich nur zu versicherungstechnischen Zwecken erstellt wurde, ändert ja nichts daran, dass er rechtlich gültig ist. Ausser der Kündigungsfrist ändert auch nichts, diese ist natürlich ebenfalls legal und ob das nun in Tigerlis Fall eine "Besserstellung" wäre, wenn sie nun noch 3 Monate dort abarbeiten müsste, ist doch offenbar fraglich.

Verträge sind auch mündlich kündbar, also nimmt jeder vernünftige Mensch doch an, dass der erste gekündigt wurde (ev. stillschweigend), bevor der zweite gültig war und da Tigerli den zweiten unterzeichnet hat, gehe ich davon aus, dass das auch so war. Sorry Tigerli, fällt mir erst jetzt auf: jaja, da hättest Du auch selber drauf kommen können, dass Du nicht die gleiche Arbeit 2x machen kannst. Du hast wohl auch kaum 2x Lohn bekommen

Im übrigen bin ich gar nicht sicher, ob der 1. Vertrag wirklich "besser" als der zweite war. Dort war sie offenbar wenigstens legal versichert - was ja offenbar gar nicht so selbstverständlich ist in diesem Metier.
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Tigerli

Schweiz
257 Beiträge

Erstellt  am: 27.11.2007 :  20:26:22 Uhr  Profil anzeigen
im endefekt muss ich sagen, dass ich froh bin dass ich ende dezember gehen kann bzw. vor weihnachten. die familie hat mich jetzt wirklich nicht fair behandelt, es ist einiges vorgefallen und so muss ich sagen, dass ich keine 3 monate noch dort bleiben möchte. von daher ist es so jetzt ganz gut. aber trotzdem vielen dank für die antworten, ich verstehe halt noch nicht so viel davon. ich fand es einfach komisch dass im ersten vertrag 3 monate kündigungstfrist ist und im 2. nur noch ein monat. werde aber meine arbeitgeberin mal darauf ansprechen wieso das sie das so gemacht hat, das nimmt mich dann schon noch wunder.

eine andere frage noch, spillt nun auch keine rolle mehr aber interessiert mich doch.

ich hatte vor 3 wochen einen spitaltermin an einem arbeitstag, konnte den ganzen tag also nicht arbeiten gehen. ich versuchte alles um an einem freien tag einen termin zu bekommen und sonst hat es auch immer geklappt und ich habe nie gefehlt, ausser eben bei dem einen mal. nun hat mir meine arbeitgeberin dies als ferientag abgezogen, ist das richtig oder hätte ich mich auch krankschreiben lassen können? es war eine knochenmarkentnahme mit vollnarkose, also etwas "grösseres".

nun hoffe ich dass ich die 3 wochen wo ich dort noch arbeiten muss, gut überstehen werde und vielleicht kommt ja noch eine grippe.
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Helmi47

Schweiz
3074 Beiträge

Erstellt  am: 27.11.2007 :  20:44:33 Uhr  Profil anzeigen
Ich glaub, ich krieg gleich die Krise... Wie kann sich Dein AG erfrechen, diesen Tag als Ferientag abzuziehen? Das liegt aber überhaupt nicht drin, natürlich warst Du da krank und er/sie hat den Tag gefälligst zu bezahlen. Ausser Du hast eine Krankentaggeldversicherung, was ich ausnahmsweise nicht hoffe.

Dann muss der AG (blöde Regelung, ist aber so) die ersten zwei Tage im Krankheitsfall jeweils nicht bezahlen und die restlichen Tage auch nur 80 % vom Lohn. Es wäre aber bei Deinem sicher exorbitanten Verdienst wohl lächerlich, hier eine Rappenspalterei durchzuführen ;) Ausserdem machen so etwas nur kleinliche und geizige AGs, das möchte ich hier doch mal laut sagen.

Gruss
Helmi

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SoSi

Schweiz
160 Beiträge

Erstellt  am: 27.11.2007 :  20:56:32 Uhr  Profil anzeigen
Tigerli
Unter der Tel. Nummer: 043 444 54 01 kannst Du beim Beobachter Dein Problem besprechen!
Von Montag bis Freitag 9h - 13h kannst Du mit einer kompetenten Person sprechen!
Hab etwas Geduld, wenn die Leitung besetzt ist.

Grüsse SoSi
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Tigerli

Schweiz
257 Beiträge

Erstellt  am: 27.11.2007 :  21:16:13 Uhr  Profil anzeigen
helmi: so sind meine arbeitgeber, was soll ich sagen... ich war froh dass ich ohne ausbildung einen lohn von 20fr, die stunde bekomme was ja eigentli ok ist aber rest stimmte halt immer weniger. zb. sollte ich am montag immer um 8uhr beginnen, war nie zu spät aber auch nicht viel zu früh, also immer paar min. vor 8 dort aber sie wartete immer in der garage dass sie gerade abfahren kann aber am mittwoch wo ich um 18uhr gehen kann, kam sie immer gegen halb sieben. es waren einfach kleine sachen und nun stellt sie mich doof hin weil sie nicht zu frieden mit mir ist. naja, soll sie nun jemand neues suchen der ihr in den ar... kriecht. sorry.

Krankentaggeldversicherung habe ich nicht. ich muss es verbessern, also als ferientag hat sie mir das nicht gerechnet, ich musste den tag kompensieren, also an einem samstag von 16 - 2.3o! Uhr, übrigens die Kinder durften laut Eltern bis 23Uhr aufbleiben, also nichts mit ruhigem Abend. Ich habs bald hinter mir, darauf freue ich mich. :-)

SoSi: danke für die nummer. weiss noch nicht ob ich anrufen kann, weil es bringt mir ja nicht mehr so viel, da ich ende dezember fertig bin...
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