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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
 Bewilligungen, Löhne, Versicherungen und Verträge
 ErzieherIn Ausbildung in der Schweiz anerkannt?
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jelsey81


3 Beiträge

Erstellt am: 06.03.2007 :  23:02:15 Uhr  Profil anzeigen
Hallo

Ich möchte gern mal Wissen, ob meine Ausbildung als Erzieherin in der Schweiz anerkannt ist... ich selbst komme aus der nähe von Berlin (Deutschland)?

Ich freue mich über jede Information darüber

Liliput

Schweiz
882 Beiträge

Erstellt  am: 07.03.2007 :  11:34:54 Uhr  Profil anzeigen
(Deutsche) ErzieherInnen Ausbildung in der Schweiz anerkannt?

Ja, die Ausbildung als ErzieherIn (Deutschland) sollte in der Schweiz anerkannt sein.

Bundesamt für Arbeit in Bern, gemäss Krippenaufsicht ist dieses Diplom anerkannt


Nachfolgend ein Auszug aus einer BBT-Broschüre:

EU-Diplome in der Schweiz: EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz

Der erste Schritt sollte in jedem Fall zur schweizerischen nationalen Kontaktstelle führen. Die Kontaktstelle berät und verweist die Antragsteller an die verantwortliche Bewilligungsbehörde.

In der Schweiz ist das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) verantwortlich für die nationale Koordination der Diplomanerkennung unter Anwendung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit. Die entsprechende Kontaktstelle kann wie folgt erreicht werden:

BBT, Kontaktstelle für Diplomanerkennung
Effingerstrasse 27, 3003 Bern
www.bbt.admin.ch



Webseiten Bundesamt für Arbeit in Bern (BBT)

Anerkennung ausländischer Diplome und Ausweise: Gleichwertigkeiten
www.bbt.admin.ch/themen/hoehere/00169/00371/index.html

Bilaterale Verträge CH - EU/EFTA: Gegenseitige Diplomanerkennung
www.bbt.admin.ch/themen/hoehere/00169/00370/index.html

Links für Bereiche, in denen das BBT nicht zuständig ist
www.bbt.admin.ch/themen/hoehere/00169/00371/00384/index.html


Allgemeine Infos zum revidierten Bundesgesetze über die Berufsbildung

Integration der Gesundheits-, Sozial- und Kunstberufe in Bundeskompetenz
Seit der Inkraftsetzung der revidierten Bundesgesetze über die Berufsbildung und die Fachhochschulen sind die Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst (GSK) beim Bund integriert.

www.bbt.admin.ch/themen/berufsbildung/00106/00114/index.html

Während fünf Jahren haben die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren EDK, die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK und das BBT den Übergang der Regelungskompetenz für die berufliche Grundbildung, die Höhere Berufsbildung und für Studiengänge der Fachhochschulen in den Bereichen Gesundheit, Soziale Arbeit und Kunst (GSK) von den Kantonen zum Bund gemeinsam gestaltet und gesteuert.

Der Übergang der Bereiche GSK in Bundeskompetenz ist abgeschlossen. Die neuen Organisationen der Arbeitswelt haben ihre Arbeit aufgenommen, und in den Kantonen sind die Umsetzungsarbeiten im Gange.

Auf allen Qualifikationsstufen werden die Ausbildungsangebote angepasst, neu entwickelt und weitergestaltet.



Informationen Soziale Arbeit von der Grundbildung bis zur Tertiärstufe

www.bbt.admin.ch/themen/berufsbildung/00106/00114/00342/index.html

Nachfolgend ein Auszug von der Webseite Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT

Soziale Arbeit

Mit der Integration der Sozialberufe in die Kompetenz des Bundes werden Ausbildungsgänge von der Grundbildung bis zur Tertiärstufe (höhere Fachschulen und Fachhochschulen) eingerichtet. Für die Berufsprüfungen und die höheren Fachprüfungen sind Projekte in Vorbereitung.

Sek II
  • Die Verordnung über die berufliche Grundbildung Fachfrau Betreuung / Fachmann Betreuung ist seit 2005 in Kraft.
  • Zur Zeit wird gemeinsam mit der OdASanté der Bedarf nach einer zweijährigen beruflichen Grundbildung geklärt.


Berufsbildende Tertiärstufe (Tertiär B)

Rahmenlehrpläne der Höheren Fachschulen

Zur Zeit in Erarbeitung

  • Rahmenlehrplan dipl. Maître / maîtresse socio-professionnel HF
  • Rahmenlehrplan dipl. Jugendarbeiterin / dipl. Jugendarbeiter HF
  • Rahmenlehrplan dipl. Kindererzieherin / dipl. Kindererzieher HF
  • Rahmenlehrplan dipl. Sozialpädagogin / dipl. Sozialpädagoge HF


Rückwirkende Anerkennung von Diplomen in Sozialer Arbeit als HFS-Diplome
Inhaber und Inhaberinnen eines von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) anerkannten Diploms können dessen Anerkennung auf Bundesebene verlangen. Wer über einen Abschluss an einer Schule für Soziale Arbeit verfügt, die von der EDK als Höhere Fachschule anerkannt ist, aber zum Zeitpunkt des Ausbildungsabschlusses noch nicht den Status einer Höheren Fachschule hatte, kann unter bestimmten Bedingungen eine rückwirkende Anerkennung seines/ihres Diploms als HFS-Diplom beim BBT beantragen.

Berufsprüfungen

In Kraft gesetzt
  • Asyl- und Migrationsfachperson mit eidg. Fachausweis
  • Teamleiter / Teamleiterin in sozialen und medizinischen Institutionen mit eidg. Fachausweis


Zur Zeit in Erarbeitung
  • Interkulturelle Übersetzerin / Interkultureller Übersetzer mit eidg. Fachausweis


Fachhochschulen (Tertiär A)

Auf Fachhochschulstufe werden folgende Studiengänge in Sozialer Arbeit angeboten:

  • Sozialarbeit FH
  • Sozialpädagogik FH
  • Soziokulturelle Animation FH
  • Allgemeine Soziale Arbeit


Die FH in Sozialer Arbeit bieten zudem ein reichhaltiges Weiterbildungsangebot an und führen Forschungsprojekte durch.

Nachträglicher Erwerb des FH-Titels (Titelumwandlung)
Absolventinnen und Absolventen von Höheren Fachschulen für Soziale Arbeit, die Fachhochschulen geworden sind, können beim BBT unter bestimmten Voraussetzungen die Umwandlung ihres Abschlusses in einen entsprechenden FH-Titel beantragen.
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Glückskäfer

Schweiz
923 Beiträge

Erstellt  am: 22.03.2007 :  20:09:38 Uhr  Profil anzeigen
interessante infos! danke!

wie sieht es mit ausbildungen und abschlüssen von erzieherinnen der ehmaligen ddr aus?

Bearbeitet von: Glückskäfer am: 22.03.2007 20:10:07 Uhr
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Liliput

Schweiz
882 Beiträge

Erstellt  am: 23.03.2007 :  17:29:43 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Glückskäfer

Wie es mit Abschlüssen von ErzieherInnen und deren Anerkennung aus der ehemaligen DDR aussieht, kann Liliput auch nicht mit Bestimmtheit sagen.

Sollte Ihr Diplom aus der ehemaligen DDR auch in Deutschland anerkannt sein, so ist davon auszugehen, dass diese Diplome auch in der Schweiz Anerkennung finden. (ohne Gewähr)

Übrigens, auf der empfehlenswerten Deutschen Webseite www.Fachportal-Paedagogik.de (Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung) existiert folgender Artikel, der Sie vielleicht noch interessieren könnte:

Wiegand, Ulrich: Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen der ehemaligen DDR: Diplompädagogen, Diplomerzieher, Diplomvorschulerzieher. 1995 (gedruckt; Zeitschriftenaufsatz)

(auf der Startseite von www.Fachportal-Paedagogik.de unter Metasuche nach dem Stichwort «Gleichwertigkeit» suchen...)
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Glückskäfer

Schweiz
923 Beiträge

Erstellt  am: 25.03.2007 :  11:10:58 Uhr  Profil anzeigen
hallo liliput,

vielen dank für die schnelle info. ich werde mich dort mal schlau machen!

beste grüsse
glückskäfer

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Machi

Deutschland
12 Beiträge

Erstellt  am: 17.10.2007 :  22:14:11 Uhr  Profil anzeigen
Hallo zusammen,
wollte gerbne mal wissen ob mir jemand sagen kann ob ich mit deutscher Erzieherinausbildung eine Krippenleiter stelle in der schweiz annehmen kann? Ich habe solche Stelle angeboten bekommen und nun soll ich mich erkundigen. Wäre lieb wenn mir jemand helfen könnte.
Danke sagt euch Nadine
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Helmi47

Schweiz
3074 Beiträge

Erstellt  am: 17.10.2007 :  23:09:41 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Machi

Da die Ausbildung der schweizerischen KKE gleichgestellt ist, kannst Du damit eine Krippe mit einer Gruppe leiten, ab zwei Gruppen benötigst Du dazu eine spezielle Führungsausbildung. Ich halte es aber für unseriös von Deinem potentiellen Arbeitgeber, eine Person als KL einzustellen, die keine Ahnung vom Schweizer Krippenwesen hat und der nicht mal in der Lage ist, selber abzuklären, ob eine entsprechende Ausbildung anerkannt ist. Meiner Meinung nach wärst Du mit einer solchen Position schlicht überfordert und die Probleme vorprogrammiert.
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Machi

Deutschland
12 Beiträge

Erstellt  am: 18.10.2007 :  11:58:37 Uhr  Profil anzeigen
Danke Helmi 47, ich dachte immer das dieses Forum dazu da ist Fragen zu stellen, zu dikutieren und Antworten zu erhalten!
Ich habe mich natürlich auch anders wo erkundigt, bin ja nicht dumm, aber es gibt ja Gott sei Dank auch nette hilfsbereite Menschen!
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Helmi47

Schweiz
3074 Beiträge

Erstellt  am: 18.10.2007 :  12:59:50 Uhr  Profil anzeigen
sorry Machi, ich habe mich vielleicht etwas unklar ausgedrückt: Ich habe Zweifel an Deinem potentiellen AG, da der offenbar nicht in der Lage ist, abzuklären, ob Du bei ihm als KL arbeiten darfst und Dir diesen Job überlässt.

Also: schau den AG sorgfältig an, ich denke, der hat keine Ahnung und die Probleme wirst Du ausbaden.
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Machi

Deutschland
12 Beiträge

Erstellt  am: 18.10.2007 :  15:34:36 Uhr  Profil anzeigen
Danke Helmi, dachte das Du mich angreifen woltest! Habe verstanden, ich lese mir alles gut durch und hole mir zusätzlich Rechtsauskunft. also danke Die noch mal Gruß Machi
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