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Lillifee
26 Beiträge |
Erstellt am: 07.01.2008 : 21:36:18 Uhr
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Habe soeben erfahren, dass mein Ex mir nicht die ganzen Kinderzulagen bezahlt. Es macht mich wütend weil ich mich erstens hintergangen fühle und zweitens ich auf meine Alimente damals verzichtet habe um ihn finanziell zu entlasten. Darum macht es mich um so wütender wenn er mich jetzt hintergeht und einfach "pschiesst". Grrrrrrr, ich bin so was von entteuscht!Er bekommt 200.- Kinderzulagen und ich erhalte von ihm aber nur 170.- Bei der Firma welche mein Ex arbeitet erhalten die Mitarbeiter zusätzlich zu den Kinderzulagen noch Familienzulagen. Wie sieht es denn damit aus? Muss er die Familienzulagen mir auch weiter geben? Oder erhalten nur verheiratete Mitarbeiter diese zusätzliche Familienzulagen? Falls er verpflichtet wäre mir diese auch zu geben, so hat der Kerl mich um 280.- betrogen!
So, der Frust ist los... ich geh mal Wäsche waschen... |
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Seestärndli
Schweiz
1060 Beiträge |
Erstellt am: 07.01.2008 : 22:15:09 Uhr
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Bist du sicher, dass dein EX 170.00 Kinderzulage erhält? Dies ist nämlich nicht überall gleich. Im Kanton Zürich erhält man Fr. 170.00 bis zum 12 Lebensjahr, anschliessend Fr. 195.00 www.kinderzulagen.ch Hier kannst du nachschauen, falls du es nicht mit Sicherheit weisst.
Liebe Grüsse Seestärndli
PS: Die andere Frage kann ich dir nicht beantworten |
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Helmi47
Schweiz
3074 Beiträge |
Erstellt am: 08.01.2008 : 00:08:31 Uhr
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Es kann durchaus sein, dass Dein Ex mehr als die gesetzlich vorgeschriebene Kinderzulage von seinem Arbeitgeber erhält. Gerade Grossfirmen sind hier sehr grosszügig und geben eben z.T. sogar noch Familienzulagen. Erkundige Dich doch einfach beim AG Deines Ex nach den Regelungen - und teile ihm Deine Erkenntnisse am besten schriftlich mit mit einer entsprechenden Nachforderung.
Aber häng zuerst die Wäsche auf... |
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Lillifee
26 Beiträge |
Erstellt am: 08.01.2008 : 16:07:18 Uhr
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Hallo Seestärndli und Helmi47
Ja ich bin sicher, dass er 170.- Kinderzulagen erhält weil Bekannte von mir in Zürich auch soviel an Kinderzulagen erhalten. Ausserdem soll ab 1. Januar 2008 gesamt schweizerisch die Kinderzulagen auf 200.- erhöht worden sein. Ich habe soeben die Telefonnr. vom Personalbüro meines Ex gefunden und werde morgen anrufen und mich zu erkundigen.
Helmi47: Mein Ex arbeitet in einer Grossfirma die sogar ausgezeichnet wurde wegen sehr guten Sozial und Familienleistungen.In dieser Firma werden Familienzulagen ausbezahlt. Es fragt sich jetzt nur, wenn er diese bezieht, ob er die mir auch weitergeben muss.
Danke für Eure antworten.
So, ich gehe jetzt die Wäsche bügeln... |
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siby
3025 Beiträge |
Erstellt am: 08.01.2008 : 19:13:52 Uhr
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Bundesgesetz über die Familienzulagen (Familienzulagengesetz, FamZG)
Art. 8 Familienzulagen und Unterhaltsbeiträge Anspruchsberechtigte Personen, die auf Grund eines Gerichtsurteils oder einer Vereinbarung zur Zahlung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder verpflichtet sind, müssen die Familienzulagen zusätzlich zu den Unterhaltsbeiträgen entrichten.
Also falls dein Ex zusätzlich zu den Kinderzulagen Familienzulagen bezieht, muss er die laut Gesetz den Kindern auszahlen.
http://www.admin.ch/ch/d/ff/2006/3515.pdf kann man auch hier nachlesen.
Ach und das Neue Kinderzulagengesetz tritt erst ab 1.1.2009 in Kraft.
Mein Mann bekommt zwar auch schon seit 2007 200Fr. Kinderzulagen. |
Bearbeitet von: siby am: 08.01.2008 19:17:53 Uhr |
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Liliput
Schweiz
882 Beiträge |
Erstellt am: 08.01.2008 : 20:05:52 Uhr
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Apropos «Neues Kinderzulagengesetz»
Die Details zu diesem «Neuen Bundesgesetz über die Familienzulagen» können unter folgendem Admin.ch Link nachgelesen werden:
(Eidgenössisches Departement des Innern EDI > Bundesamt für Sozialversicherungen BSV) www.bsv.admin.ch/themen/zulagen/00059/index.html
Zusammengefasst heisst es auf der Webseite des «Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV»: (Hervorhebung von Liliput)
+ - - - - - - - Neues Bundesgesetz über die Familienzulagen wird auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt
In der Eidgenössischen Volksabstimmung vom 26. November 2006 wurde das Bundesgesetz über die Familienzulagen vom 24. März 2006 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 68% angenommen. Nach dem neuen Gesetz werden in allen Kantonen mindestens die folgenden Zulagen pro Kind und Monat ausgerichtet:
• eine Kinderzulage von 200 Franken für Kinder bis 16 Jahren • eine Ausbildungszulage von 250 Franken für Kinder von 16 bis 25 Jahren
Der Anwendungsbereich des Bundesgesetzes beschränkt sich auf Arbeitnehmende und auf Nichterwerbstätige mit tiefem Einkommen. Nachdem im Frühjahr 2007 ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt worden war, hat der Bundesrat am 31. Oktober 2007 die Vollzugsverordnung erlassen. Er hat beschlossen, Gesetz und Verordnung auf den 1. Januar 2009 in Kraft zu setzen. Bis dahin werden auch die Kantone ihre Familienzulagenordnungen angepasst haben.
Bis das neue Gesetz in Kraft tritt, gilt weiterhin die heutige Regelung der Familienzulagen.
Heutige Regelung Für die Familienzulagen sind grundsätzlich die Kantone zuständig. Somit gibt es 26 unterschiedliche kantonale Regelungen, in denen jeweils die Art und die Höhe der ausbezahlten Zulagen, der Kreis der Anspruchberechtigten und die Organisationsstruktur der Familienzulagen festgelegt sind. Erwerbstätige erhalten in sämtlichen Kantonen Familienzulagen, 10 Kantone gewähren auch Selbständigerwerbenden Familienzulagen und 5 Kantone Nichterwerbstätigen. Einzig Beschäftigte in der Landwirtschaft und das Bundespersonal kommen in den Genuss der nach der bundesrechtlichen Regelung gewährten Familienzulagen. + - - - - - - - |
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Lillifee
26 Beiträge |
Erstellt am: 09.01.2008 : 15:54:22 Uhr
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Vielen Dank für all diese konstruktiven Antworten.
Es ist gar nicht so einfach bei der Firma X an Informationen bezüglich Kinder und Familienzulagen zu gelangen. Ich kann ja verstehen, dass sie ihre Mitarbeiter aus Datenschutz Gründen schützen müssen. Anderseits wenn Verdacht auf Betrug (nicht weiterleiten von Familienzulagen) besteht, müssten die doch reagieren. Denn er würde so die Firma betrügen wo er angestellt ist.
Hab mir auch schon gedacht, meinen Ex einfach anzusprechen. Ich bin mir sicher, er weiss, dass er die Familienzulagen weiterleiten müsste. Also warum sollte er mir dann ehrlich antworten? Auch wenn er gegen 8000.- im Monat verdient, geht er mit seinem Sohn eher sparsam und geizig um. Hauptsache mein Ex kann die vielen Ferienreisen mit seinen Freundinnen geniessen..... Auch als ich nach drei Jahren den Unterhalt angepasst habe, hatte er die Frechheit den Betrag grosszügig abzurunden. Ich habe dann nicht interveniert. Dem Frieden und meinem Sohne zu liebe....
Doch die Familienzulagen soll er mir geben. Die stehen ihm nun wirklich nicht zu! |
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Helmi47
Schweiz
3074 Beiträge |
Erstellt am: 09.01.2008 : 19:50:21 Uhr
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Nein Lillifee, er betrügt ja nicht die Firma, bei der er angestellt ist, er betrügt Dich (resp. Deinen Sohn). Und ich kann überhaupt nicht verstehen, dass Du diese Info nicht einfach so kriegst, das hat nämlich überhaupt nichts mit Datenschutz zu tun. Das ist ja Werbung für die grosszügige Firma, wenn sie den AN mehr als das absolute Minimum bezahlt.
Ich würde mich scheinheilig "für eine Stelle interessieren" und darum mal anfragen, wie denn da die Kinderzulagenregelung so ist. Und nicht erwähnen, dass Du die Ex von Mitarbeiter XY bist. Vielleicht ruft ein Kollege mal an? |
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Lillifee
26 Beiträge |
Erstellt am: 09.01.2008 : 20:16:08 Uhr
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Danke Helmi. Ich hab mich auch sehr geärgert über diese Ausrede. Das mit den Familienzulagen weiss ich, weil ein Bekannter von mir bis vor kurzem bei der Firma x angestellt war. Er hat die Familienzulage erhalten. Aber mir geht es darum zu wissen, ob mein Ex diese FZ auch wirklich bezieht, denn falls ich ihn mal zur Rede stellen sollte für ihn dann verdammt schwierig sein werden wird wenn er das Gegenteil behaupten würde. Verstehst du.... ich möchte Facts denn nur mit Vermutungen würde ich am kürzeren Hebel ziehen. |
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seestern
20 Beiträge |
Erstellt am: 13.02.2008 : 15:03:50 Uhr
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Hallo zusammen,
wohne seit letztem Jahr mit meinem Freund hier in der wunderschönen Schweiz und wünschen uns jetzt ein Kind. Ich habe eine kleine Frage zur Kinderzulage. Wer kriegt die ausbezahlt oder kann man sich das sogar aussuchen (wer von beiden diese Zulage ausbezahlt bekommt)? Dann wäre meine nächste Frage die Familienzulage. Was hat es mit dieser Zulage auf sich? Wer kriegt sie etc.... Wäre super ein paar Antworten zu bekommen. Gruss Seestern |
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leni70
Schweiz
2517 Beiträge |
Erstellt am: 13.02.2008 : 15:15:11 Uhr
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Die Ausgleichskasse des Arbeitnemerkantons zahlt diese Zulagen den Arbeitgebern, die diese wiederum dem Arbeitnehmer weitergeben. Grundsätzlich kriegt sie der Kindsvater. Wie ihr vorgehen müsstet wenn du sie ausbezahlt kriegen sollst, müsst ihr in Eurem Wohnkanton klären. Ich bin aber der Meinung, dass es hierüber keine "Wunschkonzert" gibt. Wie es jedoch ist, wenn ihr nicht verheiratet seid, das weiss ich nicht so genau. |
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Mira
379 Beiträge |
Erstellt am: 13.02.2008 : 16:37:28 Uhr
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seestern: bei einer Bekannten von mir hat der Wechsel reibungslos geklappt. Sie ist nicht verheiratet, lebt einfach mit dem Kindsvater zusammen. Sie hat nach der Geburt ihres Sohnes noch 1 Jahr lang 100% gearbeitet, da hat sie die Kinderzulagen beantragt. Danach arbeitete sie nur noch 40%. Da sie ja dann keinen Anspruch mehr auf die volle Kinderzulage gehabt hätte hat sie dann ihr Freund beantragt - jetzt kriegt er die Kinderzulage. |
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seestern
20 Beiträge |
Erstellt am: 13.02.2008 : 16:44:26 Uhr
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Super vielen dank, das ist mir auf jeden Fall sehr hilfreich. |
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