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Sue75
Deutschland
3 Beiträge |
Erstellt am: 18.02.2008 : 13:40:36 Uhr
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Hallo,
ich weiss nicht mehr weiter und hoffe das mir einer einen rat geben könnt. Mein Sohn 8 Jahre lief beim spielen mit mehreren Kindern ohne zu schauen auf die Strasse und wurde von einem Auto erfasst.Zum Glück ist ihn nichts passiert, mein problem ist jetzt das die Frau die ihn angefahren hat von mir verlangt den Schaden am Auto zu bezahlen das heisst ihren rechten Aussenspiegel der abgerissen wurde.Muss dazu sagen es ist eine 30 zone falls das einer wissen möchte. Nur habe ich keine Familienhaftpflicht mehr da ich mich von meinem Mann getrennt habe und ich das leider verpasst habe neu zu machen für mich und die Kinder.Meine frage muss ich den Schaden bezahlen ?, Polizei wurde keine eingeschaltet.Was soll ich nur tun kann mir da einer einen Rat geben das wäre super danke im voraus |
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tamtam
Schweiz
34 Beiträge |
Erstellt am: 18.02.2008 : 14:47:18 Uhr
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Hallo,
also ich denke,dass sie eigentlich kein Recht hat das von Dir zu verlangen,auch wenn Dein Sohn in die Strasse gelaufen ist.Ich hätte aber wenn es um Kinder geht und ein Schaden vorliegt auf jeden Fall die Polizei hinzugezogen.
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siby
3025 Beiträge |
Erstellt am: 18.02.2008 : 14:48:03 Uhr
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Hmmm schwierige Frage.
Normalerweise ist es so, dass der schwächste Verkehrsteilnehmer geschont wird. Was heisst, wenn ein Kind vors Auto läuft, ist so oder so der Autofahrer schuld (egal in welcher Zone das passiert). Wie sich das nun verhält, wenn eine "Horde" Kinder über die Strasse rennt und dabei ein Auto beschädigt, kann ich dir allerdings auch nicht genau sagen. Ich würd mal bei der Polizei unverbindlich nachfragen. |
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Seestärndli
Schweiz
1060 Beiträge |
Erstellt am: 18.02.2008 : 15:33:31 Uhr
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Hallo Sue75! Hat den dein Ex-Mann die Versicherung überhaupt gekündigt für euch? Ich würde auch auf jeden Fall unverbindlich die Polizei anfragen!
Liebe Grüsse Seestärndli |
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goldeli
85 Beiträge |
Erstellt am: 18.02.2008 : 16:44:48 Uhr
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Ich glaube, dass Du Dir keine Sorgen machen musst. Meines Wissens müsste für dies sowieso die Polizei hinzugezogen werden, wenn diese Frau von Dir etwas bezahlt haben möchte. Aber ich bin mir wirklich nicht ganz sicher. |
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Sue75
Deutschland
3 Beiträge |
Erstellt am: 18.02.2008 : 16:48:44 Uhr
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Vielen dank für die vielen Antworten. Mein Ex Mann hat leider die Versicherung gekündigt , habe mir aber gleich heute noch ein Angebot schicken lassen damit wenn mir sowas noch mal passiert ich Versichert bin im Notfall. Werde auch gleich morgen früh mal die Polizei anrufen und schildern was passiert ist mal schauen was die sagen vielen dank nochmal habt mit weitergeholfen Gruss Sue |
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nyri
Schweiz
158 Beiträge |
Erstellt am: 18.02.2008 : 16:48:55 Uhr
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hallo. also leider sieht es so aus, dass du den schaden wenn du keine haftpflichtversicherung mehr hast, selber bezahlen musst. komme ursprünglich aus deutschland,ich kenne es von berufswegen und meine schwiegereltern arbeiten bei der polizei. ich denke am schlausten ist es,dich mit der geschädigten person in verbindung zu setzen und ihr versucht,eine gute einigung zu finden. sie soll sich entweder auf eine pauschalsumme einlassen oder dir einen kostenvoranschlag der werkstatt vorlegen.
ich hoffe sehr,dass ihr euch so einigen könnt und am besten schliesst du grad eine solche haftpflichtversicherung ab,damit ihr in zukunft geschützt seid (in der hoffnung,dass ihr es nicht mehr braucht!!!!?
lg |
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fabian
Schweiz
560 Beiträge |
Erstellt am: 18.02.2008 : 21:27:18 Uhr
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Hallo zusammen
@Nyri bei uns in der Schweiz gelten evtl. nciht die gleichen Gesetze wie in Deutschland ...
Bei uns in der Schweiz ist es grundsätzlich so, dass der schwächere Teilnehmer geschont wird. Ich finde es eine Frechheit, von dieser Person, SChadenersatz anzufordern. Die soll froh sein, dass Deinem Kind nichts schlimmeres passiert ist - und das ist doch letztendlich das allerallerwichtigtste.
Ich würde mal mit ihr abklären, ob sie denn nciht schneller als 30 KMH gefahren ist. Denn, wenn sie einen solchen Schaden hat, kann ich mir nciht vorstellen, dass sie bloss 30 KMH gefahren ist. Ansonsten, wenn sie darauf beteht, dass Du den Schaden bezahlen sollst, würde ich die polizei einschalten. Die können Dir sofort sagen, ob ein solcher Schaden bei dem geschilderten Ereignis mit einem Tempo von 30 KMH überhaupt in diesem Ausmass möglich ist oder nicht.
Drück Deinen Sohn ganz lieb und sei froh, dass ihm nichts passiert ist!!
Liebe Grüsse |
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marla
Schweiz
641 Beiträge |
Erstellt am: 19.02.2008 : 10:42:25 Uhr
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Hallo Sue75,
gibt es denn einen Unterschied zwischen einer Haftpflichtversicherung und einer Familienhaftpflicht? Für mich gäbe es da nichts zu deuteln ab zur Polizei, denn wenn SIE Pech hat gibts 'ne Anzeige und ich weiss nicht ob ihr das lieber ist. Hoffentlich hat sich dein Sohn von dem Schock erholt, vielleicht hat er auch daraus gelernt, will heissen es gibt keine absolute Sicherheit nicht einmal in einer 30er Zone. Halt Dir die Daumen und gib doch Bescheid wie's ausging. Lieber Gruss |
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nyri
Schweiz
158 Beiträge |
Erstellt am: 19.02.2008 : 16:41:11 Uhr
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oh sorry, habs grad nochmal genau gelesen und war der meinung als ich es schrieb, dass ich was von deutschland gelesen habe!!!!!! denn ists freilich klaro, dass es hier andere gesetze gibt. entschuldigung. aber dennoch hoffe ich sehr für sue,dass sich die sache auf einer vernünftigen basis regeln lässt. |
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nyri
Schweiz
158 Beiträge |
Erstellt am: 19.02.2008 : 16:46:23 Uhr
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also ich nochmal, in sues namensfeld steht doch,dass sie aus deutschland kommt!!! also wäre es vielleicht hilfreicher für dich sue,wenn du uns dies nochmal sagen könntest,da es scheinbar echte gesetzliche unterschiede zwischen der schweiz und deutschland gibt. |
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emämaa
Schweiz
131 Beiträge |
Erstellt am: 25.02.2008 : 08:25:31 Uhr
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hallo! also in der schweiz ist es eigentlich so, das generell das auto in der zone 30 vorfahrt hat. ABER man muss jederzeit rechtzeitig bremsen können um einen unfall zu vermeiden. lief dein kind frontal in das auto? gerade gab es ein gerichtsurteil über drei instanzen. ein geländewagenfahrer fuhr in einer zone 30 ein kind schwer an. dieses sprang hinter einer mauer vor. zuerst wurde er freigesprochen, in der 3. instanz für schuldig erklärt. denn auch in solch einem bereich muss immer mit kindern gerechnet werden, sprich man muss immer in bremsbereitschaft sein. ich würde keinstenfalls auch nur einen rappen zahlen. die frau soll froh sein, das sie dein kind nicht schwer verletzt hat. ist ihm denn garnichts passiert? |
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Helmi47
Schweiz
3074 Beiträge |
Erstellt am: 25.02.2008 : 09:11:46 Uhr
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Hallo Sue
ich finde es auch nicht so ideal, dass Du in einem Schweizer Forum Rat suchst für ein rechtliches Problem, da Du ja offenbar in Deutschland wohnst.
Trotzdem: In der Schweiz bist Du überhaupt nicht haftbar. Die Sache mit dem "schwächeren Verkehrsteilnehmer" wurde hier ja schon erläutert. Mir ist vor Jahren ebenfalls ein Nachbarskind ins (nur ganz leicht rollende) Auto gerannt (passiert ist zum Glück ebenfalls gar nichts) - aber meine Türe hatte eine hässliche Delle. Die Nachbarin wollte den Schaden sogar der Haftpflicht anmelden, die hat aber mit Hinweis auf den obigen Sachverhalt die Haftung abgelehnt. Wenn mein Auto still gestanden wäre, ja dann... Nächstes Mal bin ich klüger
Ich hoffe trotzdem, Du hast die Haftpflichtversicherung inzwischen abgeschlossen |
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Sue75
Deutschland
3 Beiträge |
Erstellt am: 27.02.2008 : 12:31:41 Uhr
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Hallo , erstmal danke für die vielen Antworten.Helmi leider ist mir das zu spät aufgefallen das es ein Schweizer Forum ist, aber die ratschläge waren ja trotzdem hilfreich. Habe nun eine Familienversicherung abgeschlossen und den Fall der Versicherung mal geläutert sie hätten auf keinen fall den Schaden bezahlt da es ein Verkehrsunfall war den ich hätte melden müssen und dann wäre erst mal geklärt worden wie schnell sie gefahren ist usw.Also im ganzen muss ich es nicht bezahlen.Meinem Sohn ist auch zum Glück nichts passiert ausser einem blauen Fleck am arm.Muss mich nun mit der Frau auseinander setzen die ihn angefahren hat mal schauen wie es weiter geht.Danke nochmal an alle sue |
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Thema |
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