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twinkle
204 Beiträge |
Erstellt am: 01.03.2008 : 23:10:21 Uhr
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hallo
i ben neu do und hoffe sget do e paar lüt wo mir gueti tipps hend ben set chorzem alleierziehend han nokei job und ben so zemli druf agwese das min ex frönd allimente zahl weiss öper wie lang i do muen warte wöl er weigeret sech dvaterschaftsannerkennig zmache |
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Nuggitante
Schweiz
1352 Beiträge |
Erstellt am: 01.03.2008 : 23:16:20 Uhr
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hallo
zuerst einmal herzlich willkommen hier im forum
dann möchte ich dich bitten in hochdeutsch zu schreiben, da beiträge in dialekt nicht so beliebt und mühsam zum lesen sind.
ich kann dir zu deiner frage leider keine antwort geben, aber jemand weiss sicher rat....
Nuggitante |
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Mondstern
Schweiz
3213 Beiträge |
Erstellt am: 01.03.2008 : 23:21:11 Uhr
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Also ich geb Dir mal einen Tipp. Dies ist ein Forum indem sich viele hochdeutschsprechende beteiligen und die können mit Deinem Beitrag im schweizerdialekt überhaupt nichts anfangen. Da habe ich als Schweizerin sogar mühe dies zu verstehen.
Und mein zweiter Tipp, einmal ein Punkt oder ein Komma würde das ganze noch etwas verständlicher machen! |
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twinkle
204 Beiträge |
Erstellt am: 01.03.2008 : 23:22:21 Uhr
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danke für diesen typ werde es mir merken |
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leni70
Schweiz
2517 Beiträge |
Erstellt am: 02.03.2008 : 09:28:45 Uhr
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Twinkle
Hast du dich schon mal bei der Gemeinde erkundigt. Das Sozialamt dort sollte dir doch Auskunft geben können. Da weisst du gleich richtig Bescheid und musst dich nicht allfälligen Spekulationen hingeben. |
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Helmi47
Schweiz
3074 Beiträge |
Erstellt am: 02.03.2008 : 09:40:55 Uhr
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Auch von mir noch ein Tipp: Nimm einen Uebertitel, der auch etwas aussagt. z.B. "Vaterschaftsanerkennung" oder so.
Im übrigen kümmert sich die Vormundschaftsbehörde nach der Geburt eines unehelichen Kindes darum, dass eine Vaterschaftsanerkennung gemacht wird, ggf. mit einer Beistandschaft. Wie alt ist denn Dein Kind, dass das noch nicht gemacht wurde? Und wo wohnst Du? |
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orphan
Schweiz
1730 Beiträge |
Erstellt am: 02.03.2008 : 10:06:58 Uhr
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Hallo twinkle
Du steckst wohl nicht gerade in einer erfreulichen Lage! Aber auch ich würde dir raten, bei der Gemeinde nachzufragen. Damit dir hier im Forum jemand richtig Auskunft geben kann, würde es wohl noch einige Informationen mehr benötigen.
Übrigens, mach dir nichts draus, dass du gleich mit so vielen wertvollen Tipps betreffend deinem Beitrag "bombadiert" worden bist. Die meinen es alle nur gut mit dir.
Vielleicht kannst du uns mehr zu deiner Geschichte erzählen?!?
Grüessli - und herzlich Willkommen orphan |
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twinkle
204 Beiträge |
Erstellt am: 02.03.2008 : 11:39:09 Uhr
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Ich war schon beim sozialamt,brauche ja zur überbrükunng bis ich arbeit gefunden habe ein wenig geld zum leben.Sie haben mir gesagt ich soll ihn dazu bringen,dass er es freiwillig macht aber er ist zu faul dazu. Wenn er sich weigert schaltet sich die Vormundschaftsbehörde ein und wird ihn dazuzwingen, es wird dann aber nicht ganz angenehm für ihn.Sie haben mir auch gesagt die machen da nicht lange. Aber was heisst für die nicht lange.Kann es sein wenn sie ihn dazu zwingen müssen.dass er die Rechte zu seinem Sohn verliert. |
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twinkle
204 Beiträge |
Erstellt am: 02.03.2008 : 11:51:45 Uhr
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entschildiege Helmi47
habe deine Frage über sehen. Mein Sohn ist jetzt 4 monate und Wohne im kanton solothurn in der nähe von Olten.
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Esthi
Schweiz
18 Beiträge |
Erstellt am: 02.03.2008 : 11:54:57 Uhr
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Hi twinkle
War vor Jahren auch in dieser Lage. Die Vormundschaft hat mir einen Beistand von Amtes wegen gestellt, welcher Kontakt zum Vater aufgenommen und ihn dann vorgeladen hat, hat da es von ihm her relativ schleppend ging (keine Zeit, zu viel zutun etc.).
Melde dich bei der Vormundschaftsbehörde, damit sie dir den ganzen Stress mit dem Vater abnehmen können! Das ist übrigens ihre Aufgabe und meist klappts mit den Erzeugern eh besser, wenn sich ein Amt einschaltet. Die Alimente bekommst du dann übrigens rückwirkend von Geburt an. Falls sie nicht bezahlt werden, ist dir die obgenannte Behörde wiederum behilflich. Warte nicht zu lange, bis du diese einschaltest, du erspartst dir viele Nerven, die du besser für Dein Kind brauchen kannst. Es liebs Grüessli und viel Glück
Esthi
Ps: wenn du Fragen hast, helfe ich dir gerne weiter |
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twinkle
204 Beiträge |
Erstellt am: 02.03.2008 : 12:13:38 Uhr
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Danke Esthi das ist sehr lieb von dir, ich habe sowieso noch einen termin auf dem sozialamt ich werde ihr sagen ich habe es versucht aber er macht auf stur,weil er denkt er kann mir damit schaden ,leider schadet er sich selber und ich finde es nicht fair unserem sohn gegeüber.
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Inyuk
Schweiz
396 Beiträge |
Erstellt am: 02.03.2008 : 12:37:11 Uhr
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Hallo twinkle Wie schon gesagt wurde geh zur Vormundschaftsbehörde und lasse Dir einen Beistand geben der Dir hilft die Vaterschaftsanerkennung und die Allimente zu bekommen. Sollte Dein Ex trotz allem keine Allimente zahlen bekommst Du von der Gemeinde eine Bevorschussung, diese Bevorschussung bezahlt die Gemeinde aber nur rückwirkend max. 6 monate ( egal wie alt das Kind ist). Darum so schnell wie möglich einen Beistand verlangen damit Du nicht noch lange warten musst. Die erstellung der Beistandschaft dauert ca. 2 Wochen und dann kann es nochmals bis zu 2 Monaten gehen bis Du oder besser Dein Beistand einen Vaterschaftstest verlangen kannst. Bei mir ist das alles übers Gericht gegangen und hat insgesamt 8 Monate gedauert bis ich von der Gemeinde die erste Bevorschussung bekam. Ich hoffe es dauert bei Dir nicht so lange und Dein Ex macht die Annerkennung auch ohne Vaterschaftstest. |
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Helmi47
Schweiz
3074 Beiträge |
Erstellt am: 02.03.2008 : 13:21:53 Uhr
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Zitat: Original erstellt von: twinkle
Ich war schon beim sozialamt,brauche ja zur überbrükunng bis ich arbeit gefunden habe ein wenig geld zum leben.Sie haben mir gesagt ich soll ihn dazu bringen,dass er es freiwillig macht aber er ist zu faul dazu. Wenn er sich weigert schaltet sich die Vormundschaftsbehörde ein und wird ihn dazuzwingen, es wird dann aber nicht ganz angenehm für ihn.Sie haben mir auch gesagt die machen da nicht lange. Aber was heisst für die nicht lange.Kann es sein wenn sie ihn dazu zwingen müssen.dass er die Rechte zu seinem Sohn verliert.
Das Sozialamt ist verpflichtet, Dich zu unterstützen, wenn Du dies brauchst. Mit einem 4 Monate alten Kind zwingt Dich auch in der Regel kein Sozialamt, bereits arbeiten zu gehen (da müsste ja auch die Kinderbetreuung noch geregelt werden). Und ausserdem gibts noch das RAV, auch von dort hättest Du wohl Anspruch auf Unterstützung, bis Du Arbeit gefunden hast, wenn Du lieber diesen Weg wählen möchtest.
Also: lass Dich bloss nicht vom Sozialamt jetzt einfach abwimmeln: das ist ihr Job, Dir gerade jetzt weiterzuhelfen. Auch alle Tipps, die Du hier bekommen hast, hätte Dir eigentlich die Sozialarbeiterin geben sollen, statt Dir bloss Druck und Angst zu machen. |
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twinkle
204 Beiträge |
Erstellt am: 02.03.2008 : 13:38:39 Uhr
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Beim Sozoalamt haben sie mir gesagt sie können mich nicht zwingen zum arbeiten es sei mir freigestellt, bis er ca 3 jahre ist.Aber ich denke ein bischen Arbeiten schadet nicht das ich für mich selber auch ein wenig kontakte zu anderen Leuten knüpfen kann.Der gedanke daran tut zwar sehr weh mein Kind wegzugeben aber ich will es mal versuchen. Das RAV zahlt nur wenn du vermittelbar bist und Arbeit suchst und du eine Bestätigung hast, das du eine Betreuung für dein Kind,ist Idotisch wie soll ich jemand jetz schon einstellen wenn ich noch keine Arbeit habe.Ich frage mich auch ich möchte nur 50% arbeiten lohnt sich das oder gehe ich dan nur arbeiten für eine kinderbetreuung.
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leni70
Schweiz
2517 Beiträge |
Erstellt am: 02.03.2008 : 14:20:37 Uhr
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Hallo Twinkle
Ich habe dir eine PN geschickt. |
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twinkle
204 Beiträge |
Erstellt am: 02.03.2008 : 14:24:52 Uhr
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Hey leni70
Peinliche Frage, wo kann ich die anschauen gehen finde es nicht mehr. |
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leni70
Schweiz
2517 Beiträge |
Erstellt am: 02.03.2008 : 14:38:36 Uhr
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oben rechts steht "zurück zur Liliput Hauptseite", darunter steht "Startseite" das klickst du an, scrollst runter bis zu Nachrichten, dort wird stehen, sie haben 1 neue Nachricht.
Viel Glück |
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nuscheli
Schweiz
8 Beiträge |
Erstellt am: 17.03.2008 : 09:14:30 Uhr
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hallo, ich bekomme im April auch mein 1. Kind. wegen der Vaterschaftsanerkennung, bekahm ich eine Adresse. Ist aber von Lenzburg, weis jetzt nicht wie dass in Solothurn ist. Die Adresse wäre: JUGEND-EHE- und FAMILIEBERATUNGSTELLE, BEZ. LENZBURG. Niderlenzer-Kirchweg 1 5600 Lenzburg. Ich weis noch nicht mit was si allem helfen bin noch nicht so weit. |
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Helmi47
Schweiz
3074 Beiträge |
Erstellt am: 17.03.2008 : 09:20:20 Uhr
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Nuscheli, was möchtest Du damit sagen? Möchtest Du hier weitere Ratschläge oder möchtest Du Twinkle weiterhelfen? |
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nuscheli
Schweiz
8 Beiträge |
Erstellt am: 17.03.2008 : 10:43:11 Uhr
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damit möchte ich sagen, dass ich bald in der selben lage bin wie twynkle und habe schon eine Adresse die ich bekommen habe für die Vaterschaftsanerkennung. Ich hab mich nur noch nicht selber darum gekümmert weil das Kind noch nich da ist.natürlich weiterhelfen. |
Bearbeitet von: nuscheli am: 17.03.2008 11:08:10 Uhr |
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twinkle
204 Beiträge |
Erstellt am: 17.03.2008 : 12:31:31 Uhr
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Hallo nuscheli
Für mich hat sich das jetzt geklärt mit der Vaterschaftsannerkennung.Ich habe meinen Ex vielmals nett darum gebeten,er solle dies endlich tun,denn es ist ja die Aufgabe der Väter.Er hat sich geweigert weil er dachte er kann mir damit schaden.Er schadet sich jetzt selber,denn die Vormundschaftbehörde kümmert sich jetzt darum.I finde es einfach nicht fair seinem Sohn gegenüber,denn der Kleine kann nichts dafür, dass wir Probleme haben.Zum glück kriegt er das noch nicht mit.Ich hoffe nur nicht dass er dass mal erfährt,dass sein Vater ihn nicht annerkennen wollte. |
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nuscheli
Schweiz
8 Beiträge |
Erstellt am: 17.03.2008 : 12:59:38 Uhr
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das ist auch gut so. ich bin mir nicht so sicher für was diese Vaterschaftsanerkennung sein soll, nur zu gunsten für den Vater oder auch für dich! |
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twinkle
204 Beiträge |
Erstellt am: 17.03.2008 : 13:36:40 Uhr
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Die Vaterschaftsannerkennung muss gemacht werden damit man,weiss wer der Vater dess Kindes ist damit man die Unterhaltsbeiträge regeln kann.Der Vater ist wie auch die Mutter verpflichtet für diese Kind zu sorgen.Die Vormundschaftsbehörde rechnet dann aus wieviel der Vater an Allimente zu zahlen hat ,das Besuchsrecht wird da auch geregelt.Die setztn sich für die Rechte des Kindes ein ,da ein Baby sich nicht wehren kann und es diese Rechte hat.So kann sich kein Elternteil vor seinen Pflichten drücken. |
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