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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
 Recht und Gesetz - Rechtsfragen - OR, ZGB...
 Zuviele Personen in einer Wohnung?
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lolus


1 Beitrag

Erstellt am: 27.03.2008 :  23:16:15 Uhr  Profil anzeigen
Hallo
Vorgeschichte: Ich bin jetzt seit 3 Monaten mit meiner neuen freundin zusammen sie ist 15jahre alt und ich 17.
Sie wohnt in einer 5½ Zimmerwohnung zusammen mit ihrer Mutter, ihrem Bruder und ihrer Schwester. Der Freund ihrer Schwester wohnt so zusagen auch dort weil er sonst nirgends leben könnte. Ich und die Freundin des Bruder schlafen sehr oft dort auch unter der Woche.

Jetzt zum Problem: Sie haben heute einen Brief bekommen das zu viele leute in der Wohnung "leben" jetzt können ich und die Freundin des Bruders nichtmehr dort übernachten. Wie sieht hierzu die Rechtslage aus?

mfg lolus

Bearbeitet von: lolus am: 27.03.2008 23:39:43 Uhr

jani

Schweiz
420 Beiträge

Erstellt  am: 27.03.2008 :  23:46:10 Uhr  Profil anzeigen
Hallo..schaut doch mal im Mietvertrag nach..was dort geschrieben ist.Aber so viel ich weiss, haben die vermieter schon dass recht, zu sagen, dass sie nicht sooo viele Leute möchten.
Es sei denn, es wäre schon von Anfang an so abgemacht gewesen.
Fragt doch mal bei " Beobachter"
oder wenn ihr eine Rechtschutzversicherung habt, dort mal nach.
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Helmi47

Schweiz
3074 Beiträge

Erstellt  am: 28.03.2008 :  00:28:39 Uhr  Profil anzeigen
Rechtslage: Sie ist 15, d.h. noch im Schutzalter. Ich nehme nicht an, dass Du im Gästezimmer schläftst... Die Mutter könnte zumindest in Deutschland Probleme bekommen, da sie sexuelle Handlungen Minderjähriger unterstützt:

StGB § 180

Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

1. Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren
1. durch seine Vermittlung oder
2. durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit
Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft. Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person
Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das
Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.

Jani hat Recht, im Mietvertrag steht im Allgemeinen, für wieviele Personen die Wohnung vermietet wird. Da aber die Freundin des Bruders und Du nicht dort angemeldet seid, kann Euch der Vermieter keine Vorschriften machen, wer in der Wohnung übernachtet. Ihr "lebt" ja nicht dort, sondern seid nur zu Besuch. Und derart gravierende Eingriffe ins Privatleben darf der Vermieter nicht machen.
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Power

Schweiz
90 Beiträge

Erstellt  am: 28.03.2008 :  08:18:37 Uhr  Profil anzeigen
Soviel ich weiss, ist es so, dass in einer Wohnung jede Person 1 Zimmer haben muss. Also z.B 5 Personen = 5 Zimmer.
Und da Du und der Andere nicht wirklich dort wohnt und nur als Gäste oft in dieser Wohnung weil, ist es ok.
Soviel ich weiss...
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Manasse


37 Beiträge

Erstellt  am: 28.03.2008 :  09:40:26 Uhr  Profil anzeigen
gut zu wissen, habe immer gedacht dass so viele personen in der wohnung sein dürfen wie es eben geht.
@helmi woher weisst du immer so gut bescheid??
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Nuggitante

Schweiz
1352 Beiträge

Erstellt  am: 28.03.2008 :  13:02:25 Uhr  Profil anzeigen
helmi47 weiss sehr gut bescheid, weil er nachdenkt und falls er mal was nicht wissen sollte, dann macht er sich im internet schlau.

Nuggitante
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siby


3025 Beiträge

Erstellt  am: 28.03.2008 :  13:23:38 Uhr  Profil anzeigen
da frag ich mich aber, wenn jede person ihr eigenes zimmer haben muss....warum bei uns im haus familien mit zwei kindern in einer 2-zimmerwohnung leben dürfen?

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Nuggitante

Schweiz
1352 Beiträge

Erstellt  am: 28.03.2008 :  13:26:26 Uhr  Profil anzeigen
und eine 7-köpfige familie in einer villa wohnt, weil alle 5 kinder ein zimmer, die mutter und der vater JE eines brauchen und es dann noch ein wohnzimmer haben muss?

und der hund und die katze brauchen ja schliesslich auch ihr eigenes zimmer.

wow

Nuggitante
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siby


3025 Beiträge

Erstellt  am: 28.03.2008 :  13:28:37 Uhr  Profil anzeigen
das büro hast du vergessen und den hobbyraum
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Nuggitante

Schweiz
1352 Beiträge

Erstellt  am: 28.03.2008 :  13:29:16 Uhr  Profil anzeigen
ich habe den hamster vergessen

Nuggitante
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siby


3025 Beiträge

Erstellt  am: 28.03.2008 :  13:34:43 Uhr  Profil anzeigen
und was ist mit den kanalorienvögel *gg*
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