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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
 Recht und Gesetz - Rechtsfragen - OR, ZGB...
 Sohn (7) zerkratzt Scheibe bei Schulfreund
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oerz

Schweiz
4 Beiträge

Erstellt am: 23.03.2008 :  12:52:23 Uhr  Profil anzeigen
Hallo zusammen,

mein Sohn ist 7 Jahre alt und geht in die erste Klasse. Er war bei einem Freund spielen in dessen Garten. Dessen Mutter musste einen Moment (über eine Stunde) weg und entschied sich, die Kinder im Garten zu lassen. Beim Spiel zerkratzte mein Sohn mit einem Metallrechen die Scheibe einer Glastür. (Es war kalt, das Haus verschlossen und sie spielten "ins-Haus-Eindringen"...). Er sagte, er hätte nur "so tun wollen, als ob".
Auf der Scheibe hat es nun 3 Kratzer, aus meiner Sicht vernachlässigbar, aber die Mutter des Freundes möchte sie repariert haben.
Kostenpunkt: noch unbekannt, aber es ist eine grosse Verbundglastür...

Nach meiner Ansicht hätte mein Sohn wissen müssen, dass Gartenrechen aus Metall und Glasscheiben einander nicht gut vertragen. Andererseits ist auch klar, dass sich Jungs in dem Alter noch im Spiel vergessen. Auch feinmotorisch ist er halt erst ein 7-jähriger.
Ich war ein wenig schockiert, als ich hörte, dass die Mutter des Freundes wegging und das Haus abschloss (bei uns ist quasi immer offen, aber so ist man verschieden). Ich finde, dass sie durch ihren Entscheid, die Kids alleine zu lassen, ein gewisses Risiko eingegangen ist, dass halt auch die Möglichkeit einschliesst, dass die Buben auf Ideen kommen...
Zu sagen ist auch, dass meine Frau am Garten vorbeikam und wusste, dass die Kinder unbeaufsichtigt sind, unseren Sohn informierte, dass sie selbst im Moment auch nicht zu Hause, sondern beim Spielplatz sei. Sie sagte unserem Sohn auch, dass er (auch mit dem Freund) zu uns nach Hause könne, wenn er kalt habe, das Haus sei offen.

Wir sind bereit, einen gewissen Betrag zu bezahlen. Einerseits, um Verantwortung zu übernehmen und auch unserem Sohn dies vorzuleben, andererseits dem nachbarschaftlichen "Frieden" zuliebe. Aber bei beidem gibt es eine Grenze...!

Wie sieht Ihr das? Ist mein Sohn mit 7 Jahren schuldfähig? Hatte die Mutter des Freundes so etwas wie eine Aufsichtspflicht (sicher haben WIR sie in ihrem Garten nicht!), die sie verletzt und somit "mitverantwortlich" macht?

Für alle konstruktiven Beiträge bin ich sehr dankbar!

Urs

neela

Schweiz
1151 Beiträge

Erstellt  am: 23.03.2008 :  13:19:19 Uhr  Profil anzeigen
Also ich denke für sowas hat man doch eine Privathaftpflicht Versicherung? Das kann ja mal passieren, es sind ja Kinder und beim Spiel vergessen sie sich halt! Das kommt vor, mach dir keinen Kopf! Und das die Mutter des Freundes das Haus abschliesst und nicht da ist, ist meiner Meinung nach nicht sehr verantwortungsvoll! Ich hätte vielleicht, wenn ich deine Frau gewesen wäre, meinen Sohn nach Hause geholt wo ich ihn unter Aufsicht hätte (evt.mit Schulfreund) und einen Zettel geschrieben, dass sie bei mir wären! Aber gäl, im Nachhinein ist man immer schlauer! Also du musst glaub ich einfach einen Kostenvoranschlag machen lassen und ihn dann der Privathaftpflicht weiterreichen! Machs gut und schönen Sonntag noch!
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Unicorn

Schweiz
245 Beiträge

Erstellt  am: 23.03.2008 :  14:13:47 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Urs

In eurem Falle ist es so, dass die Aufsichtspflicht verletzt worden ist. In diesem Alter finde ich es sowieso nicht klug die Kinder so lange alleine draußen zu lassen. (Für mich ist einen Moment 5 Minuten)!!!! Meiner Auffassung ist es so, dass die Mutter auch einmal bescheid sagen könnte, dass sie mal eben weg ist. Sie ist selber schuld! Das würde ich ihr auch mal ganz klar sagen! Mal ganz davon abgesehen hätte wer weiß was passieren können auch mit Ihrem Kind!!! Sie soll froh sein, dass es nur das ist mit der Scheibe. Ich würde mich schämen überhaupt noch Forderungen zu stellen.
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marla

Schweiz
641 Beiträge

Erstellt  am: 23.03.2008 :  14:31:36 Uhr  Profil anzeigen
Ja Unicorn,

du hast schon Recht, aber unter dem Aspekt des "nachbarschaftlichen Friedens" kann Urs das wohl kaum so sagen, oder? Ich würde auch über die Haftpflichversicherung gehen, denen dass so schildern wie Du's hier getan hast, wäre ja am fairsten wenn man die Summe dann teilen würde, ob sowas aber überhaupt geht weiss ich nicht, ein Versuch ist es auf jeden Fall wert, würde auch nicht auf der alleinigen Schuld sitzen bleiben wollen.
Na, da hat Ihr ja ein schönes Osterei, schade eigentlich, als ob's mit dem Wetter nicht schon schlimm genug wäre.
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Hannes

Schweiz
49 Beiträge

Erstellt  am: 23.03.2008 :  14:45:29 Uhr  Profil anzeigen
Schau mal, dafür hat man die Kinder Haftpflicht versichert.
Die Versicherung bezahlt ohne dass euch ein Nachteil entsteht.
Es geht doch hier nicht um Schuld, es geht um Verantwortung, euer Sohn hat den Schaden verursacht und ihr steht dafür gerade.
Den Kindern tut es gut wenn sie sehen die Eltern übernehmen die Verantwortung.
Wo ist denn hier das Problem.
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Unicorn

Schweiz
245 Beiträge

Erstellt  am: 23.03.2008 :  14:55:48 Uhr  Profil anzeigen
Hannes, das Problem ist, dass hier eine Frage gestellt worden ist und wir in einem Forum sind!!! Außerdem bezahlt eine Privathaftpflicht nur, wenn die Aufsichtspflicht NICHT verletzt worden ist. Ich finde man kann das schon sagen, auch wenn es die Nachbarschaft ist. Es heißt ja nicht, dass man direkt einen Streit vom Zaun bricht. Meine Meinung ist, dass die Frau selber schuld ist. Wo ist denn die Verantwortung von der Mutter gewesen Hannes??? Wenn du so schön von Verantwortung sprichst.
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Hannes

Schweiz
49 Beiträge

Erstellt  am: 23.03.2008 :  15:40:52 Uhr  Profil anzeigen
Die Versicherung zahlt, da es die Mutter im Haus auch nicht sicher verhindern hätte können.
Ich habe für meine Kinder die Haftung und solchen Schäden kann ich an die Versicherung weitergeben, dafür habe ich einen Vertrag.
Haftung ist auch Verantwortung.
Nicht zu verwechseln mit Schuld.
Hier hat keiner wirklich Schuld.
Aber Haftung und Verantwortung.
Juristisch gesehen müssten die Eltern die Haftung schriftlich an die Nachbarin übergeben, das haben sie sicher nicht getan, also haften sie.
Sowas ist Alltag für die Versicherungen.
Dafür bezahlt man Beiträge.
Es ist ja passiert also kann man das melden und es wird so übernommen.
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anniegirl

Schweiz
252 Beiträge

Erstellt  am: 23.03.2008 :  16:45:45 Uhr  Profil anzeigen
Aber die Mutter braucht sich nicht aufregen über so eine (offensichtlich) Kleinigkeit. Sie soll mal lieber froh sein dass nix schlimmeres passiert ist!
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oerz

Schweiz
4 Beiträge

Erstellt  am: 23.03.2008 :  17:44:52 Uhr  Profil anzeigen
Hallo ihr alle,
verbringt Ihr alle Ostern vor dem PC? ;-)

Danke für die Anteilnahme! Wir haben schöne Ostern, diese Geschichte steht überhaupt nicht im Zentrum.
Darum: regt Euch bitte nicht mehr auf als ich, ja?
(Dies ist meine Seite der Geschichte. Die andere schaut möglicherweise ganz anders aus...)

Es geht mir nur darum, die Geschichte von der "faktischen", "rationalen" Seite her klar zu sehen.
Das kann mir eine gewisse Sicherheit geben, wenn wir uns dann unterhalten. Denn es geht bei der ganzen Sache noch um mehr, da sind noch Emotionen im Spiel, über die ich nur spekulieren kann...

Wir warten nun auf den Kostenvoranschlag und reden dann mit der Versicherung. Wenn die zahlt und der Selbstbehalt nur CHF 200.- ist, haben wir auf DER Ebene kein Problem.

Es kann dennoch hilfreich sein, die Sicht von Aussenstehenden zu hören.
Vielen Dank!


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Mondstern

Schweiz
3213 Beiträge

Erstellt  am: 23.03.2008 :  17:56:04 Uhr  Profil anzeigen
Es ist ganz klar dass diese Frau die Aufsichtspflicht verletzt hat. Aber ich verstehe Dich auch, wenn Du wegen der guten Nachbarschaft kein grosses Theater machen willst.
Sie kann wirklich froh sein, wenn nichts passiet ist.

Wenn meine Kinder zu anderen Kindern spielen gehen, dann kläre ich zuerst ab, ob jemand da ist der auf die Kinder achtet. Wenn nicht, lasse ich sie da nicht hin. Im Gegenzug dürfen meine Kinder niemand nach Hause nehmen, wenn ich nicht da bin.
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Helmi47

Schweiz
3074 Beiträge

Erstellt  am: 23.03.2008 :  21:52:18 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Urs

Wir hatten schon mal einen ähnlichen Fall im Forum, ich habe ein paar kluge Dinge geschrieben (ab-geschrieben), die auch für Deinen Fall zutreffen:

- Dein Sohn ist beschränkt schuldfähig und muss daher (rein rechtlich) nur einen Teil des Schadens übernehmen.
- Deine Nachbarin handelt m.E. grobfahrlässig, wenn sie die Kinder vor der verschlossenen Türe 1 Std. alleine spielen lässt. Jetzt käme natürlich die Frage, war es unter Euch Eltern abgesprochen, dass sie die Kinder beaufsichtigt? Wenn nicht, ists ja wohl wieder ein Grenzfall...
http://familienforum.liliput.ch/topic.asp?TOPIC_ID=509

Ich würde den Schaden der Versicherung melden und die Umstände genau schildern. Die entscheidet dann schon, ob sie bezahlt oder nicht

Zudem würde ich mit der Nachbarin nochmals das Gespräch suchen. Fairerweise sollte sie den Selbstbehalt übernehmen, da eben "mitschuldig" und Deine Versicherung den Rest Das wäre doch eine salomonische Lösung, falls sie nicht mit den drei Kratzern auf der Scheibe leben kann.

Ueberigens: Kompliment, endlich ein Neu-User, der gleich von Anfang an sein Problem klar und deutlich schildert. Ich hoffe, Du bleibst uns noch ein Weilchen erhalten!
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oerz

Schweiz
4 Beiträge

Erstellt  am: 23.03.2008 :  23:58:15 Uhr  Profil anzeigen
@Helmi: danke für die Blumen! Ich hoffe doch nicht, dass ich noch weitere Fälle zu schildern haben werde...!
Ich bin dank des Falles mit dem Salon-Tischchen überhaupt auf dieses Forum gestossen...

Abgesprochen war es nicht. Ich würde es auch nicht "beaufsichtigen" nennen. Ich gehe davon aus, wenn sich mein Sohn einem Schulfreund bei ihm zu Hause mit ("freudigem" oder "grummelndem") Einverständnis dessen Mutter trifft, dann ist er in der Zeit unter ihrer "Obhut". Was sie dabei tut und lässt, ist weitgehend ihre Sache und Verantwortung. So sehe ich das auch, wenn andere Kinder bei uns spielen. Der Rahmen, in dem wir Erwachsene uns bewegen, ist wohl der des "Ueblichen" und "Angemessenen". Und so lange alles gut geht, stellt auch keiner die Frage, was damit genau gemeint ist... ;-) Ist ja auch richtig so, wir gehen ja nicht davon aus, dass irgendwas schiefgeht mit unseren Liebsten...

Ich schreibe dann, wie's weitergegangen ist.
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Chaki

Schweiz
11 Beiträge

Erstellt  am: 30.03.2008 :  11:41:16 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Oerz
Ich komme vom Fach Ich arbeite bei einer Versicherung im Schadendienst.... Es ist überhaupt kein Problem diesen Schaden Deiner Privathaftpflicht anzumelden. Ev. hast Du dort einen Selbstbehalt von CHF 200.00 aber wenn die Türe so gross ist wie Du schreibst, kommt es auf mehr... Wenn Deine Nachbarin das Haus gemietet hat, dann muss sie früher oder später den Schaden sowieso beheben lassen, wenn nicht, ist das trotzdem ihr gutes Recht.
Ob die Nachbarin grob fahrlässig gehandelt hat wage ich zu bezweifeln, es ist unter diesen Umständen ärgerlich. Wie Helmi schon schrieb ist Dein Sohn mit 7 Jahren beschränkt handlungsfähig. Wäre er 10 oder mehr wäre die Sachlage wieder etwas anders.... Die Scheibe hätte auch unter Aufsicht z.B. beim Ballspielen kaputt gehen können.... Dann spielt es auch keine Rolle wie alt Dein Sohn ist, die Scheibe würde trotzdem bezahlt. Aber wenn er mit 10 Jahren z.B. mit einem Metallrechen die Scheibe zerkratzt hätte, sollte man davon ausgehen, dass er weiss, dass es einen Schaden geben kann. Aber der Ball lässt sich nicht immer kontrollieren.....
Wie ging denn die Sache seit letztem Sonntag weiter?
Deine Versicherung kommt bestimmt dafür auf.....
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