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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
 Recht und Gesetz - Rechtsfragen - OR, ZGB...
 Überprüfung des Mailverkehrs durch Admin
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loko


3 Beiträge

Erstellt am: 01.04.2008 :  08:58:57 Uhr  Profil anzeigen
Hallo allerseits!

Ich hätte da mal eine Frage. Ich bin auf einem Online-Portal angemeldet auf welchem es eine Nachrichtenfunktion gibt. Kürzlich habe ich darüber einer Person die eine Freundin von mir im Chat des Portals übelst beleidigt hat zurechtgewiesen und ihn mit einem recht unfreundlichen Ton begrüsst ;). Daraufhin hat diese Person mich über einen "Report-to-Admin"-Button gemeldet. Kurz darauf erhielt ich folgende Mail vom Administrator:

Zitat:
Hallo ***

Über die "Report-to-Admin" Funktion ist uns gemeldet worden, dass du andere User auf *** bedroht hast. Wir haben aufgrund dieser Meldung deinen Mailverkehr etwas genauer untersucht. Deine Wortwahl im Kontakt mit "***" verletzt ganz klar den Legal Disclaimer von *** (***Link zum Disclaimer***).

Wir haben deshalb beschlossen, dich an dieser Stelle offiziell zu verwarnen. Wir werden deine Kommunikation im Auge behalten und im Wiederholungsfall deinen Account auf *** löschen.

Besten Dank für dein Verständnis und freundliche Grüsse



Nun, nicht dass mich diese Verwarnung grossartig kümmert, aber rein Interessehalber, habe ich mir daraufhin den Disclaimer mal genauer angeschaut. Und siehe da. Dort steht weder irgendetwas über ausfällige Bemerkungen (oder wie sie es nennen "Bedrohungen") noch ein Wort über das Nachrichtensystems des Portals. Geschweige denn ein Wort davon, dass bei einer Auffälligkeit in den Nachrichtenverkehr eingesehen wird. Geregelt sind nur Forum/Pinboard/Profile/Chat und Details wie Bilduploads und ähnliches. Aber auch da kein Wort über Überprüfung der Nachrichten oder des Profils.

Die einzigen Sätze die eventuell auf meinen Sachverhalt hätten zutreffen können sind folgende:

Zitat:
Datenschutz.
Die SBB sorgen für die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.


und
Zitat:
Rechtsgrundlage.
Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) bildet die Grundlage dieser Datenschutzerklärung.



Getrieben von meiner Neugier sah ich mir diese natürlich auch noch an (www.bsl.ch/Kontakt/Datenschutz.pdf)

Doch da konnte ich leider auch nicht wirklich was herausfiltern über die Einsicht in Mailverkehr. Ausser das hier:

Zitat:
Art. 4 Grundsätze
....
3) Personendaten dürfen nur zu dem Zweck bearbeitet werden, der bei der Beschaffung angegeben wurde, aus den Umständen ersichtlich oder gesetzlich vorgesehen ist.



Nun meine Frage: Hätte es nicht im Disclaimer stehen müssen, dass meine Nachrichten überprüft werden, damit die Administratoren auch berechtigt wären dies zu tun? Ein Zweck der Beschaffung gemäss Art. 4 Abs. 3 fehlt ja offenbar gemäss dem Disclaimer. Der Zweck wurde auch erst nach der Beschaffung bekanntgegeben.

Abgesehen davon, dass ich den Mailverkehr auf der Plattform sonst nie wirklich nutze, wäre ich doch interessiert die Rechtslage zu der ganzen Sache zu erfahren. Dürfen die das?

Ich würde mich freuen wenn mir jemand Auskunft geben könnte :).

Mit freundlichen Grüssen
loko

fabian

Schweiz
560 Beiträge

Erstellt  am: 01.04.2008 :  09:05:56 Uhr  Profil anzeigen
Hallo

Ich schliesse mich Leni an. Ich habe für meine beiden Kinder noch nie einen Windeleimer benützt. Der kleinste hat heute noch Windeln und ich benütze die M-Budget-Säcke für einen Franken pro 100 Stück für die schmutzigen Windeln. In den nächsten Wochen werde ich die Windeln bald nicht mehr benötigen und ich habe den Windeleimer in keiner Weise vermisst. Ich finde diese Ausgabe völlig unnötig und vor allem überteuert.

Herzliche Grüsse

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Räubertochter

Schweiz
1834 Beiträge

Erstellt  am: 01.04.2008 :  09:41:47 Uhr  Profil anzeigen
He? Was ist denn das komisches? Stand da mal was anderes?
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loko


3 Beiträge

Erstellt  am: 01.04.2008 :  09:54:58 Uhr  Profil anzeigen
Nein.

Ich schätze mal Fabian (oder Christina?!) hat das falsche Thema erwischt. Aber ich könnte ja in einer rachsüchtigen Aktion die schmutzigen Windeln von fabian abkaufen und dem bösen Administrator schicken *hehe*.

Nein, wäre froh über eine Antwort zum eigentlichen Thema statt über Windeln :).

Dankeschön
loko
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Juma

Schweiz
192 Beiträge

Erstellt  am: 01.04.2008 :  11:16:01 Uhr  Profil anzeigen
Hast Du schon mal die AGB durchgelesen

Dort sollte sowas evt. vermerkt sein.

Im Übrigen denke ich, dass die sowas dürfen/können, oder eigentlich ja müssen! Für mich wäre eine Überprüfung etc. durch einen Admin nur logisch... . Als User muss ich ja mir im Klaren sein, dass im www alles irgendwo gespeichert und überprüft wird... uiuiui also schön aufpassen


J.
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loko


3 Beiträge

Erstellt  am: 01.04.2008 :  12:07:46 Uhr  Profil anzeigen
Hi!

Erstmal Dankeschön für die Antwort.

Der Disclaimer stellt in diesem Fall die AGB dar ;).

Dass alles gespeichert wird, ist klar. Einsichtnahme oder Bearbeitung des gespeicherten Materials darf meines Wissens nach jedoch nur mit Einverständnis des Benutzers geschehen oder eben wenn es in den AGB/Disclaimer endeutig geregelt ist. Aber ja...wo steht irgendwas in die Richtung, oder eben dass sie es halt doch dürfen?

Gruss
Loko

Bearbeitet von: loko am: 01.04.2008 12:08:54 Uhr
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Liliput

Schweiz
882 Beiträge

Erstellt  am: 01.04.2008 :  13:42:42 Uhr  Profil anzeigen
Hallo loko

Wie Juma zu Recht bemerkt [... «als User muss ich ja mir im Klaren sein, dass im www alles irgendwo gespeichert» ...] Auch ein guter Tipp ist, mal in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nachzuschauen. Weitere Begriffe in diesem Zusammenhang sind unter anderem Disclaimer, Haftungsausschluss, Rechtliche Hinweise etc.

Übrigens, die neuste DSG-Version findet sich unter PDF: www.admin.ch/ch/d/sr/2/235.1.de.pdf (Bundesgesetz über den Datenschutz vom 19. Juni 1992 - Stand am 1. Januar 2008) Zudem sind unter www.admin.ch/ch/d/sr/c235_1.html die Chronologie, Änderungen / Aufhebungen, Zitate zu finden.

Deine Frage [... «wäre ich doch interessiert die Rechtslage zu der ganzen Sache zu erfahren» ...] könntest Du vielleicht direkt an folgende Stelle richten: «Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB)» - www.edoeb.admin.ch oder www.derbeauftragte.ch

Auf www.edoeb.admin.ch gibt es viele interessante Infos zum Thema Datenschutz:
• Arbeitsbereich
• Adresshandel
• Kredit und Inkasso
• Biometrie
• Finanzwesen
• Kundendaten
• Gesundheit
• Übermittlung ins Ausland
• Internet -> www.edoeb.admin.ch/themen/00794/01124/
• Technischer Datenschutz
• Versicherungen
• Videoüberwachung
• Internationale Zusammenarbeit
• Sonstige Themen

Und noch etwas: Es wäre schön, wenn immer alles klar und eindeutig wäre.

[Zitat «Bundesgesetz über den Datenschutz» DSG (Hervorhebung von Liliput) ...

2. Abschnitt: Allgemeine Datenschutzbestimmungen
Art. 4 Grundsätze
1 Personendaten dürfen nur rechtmässig bearbeitet werden.
2 Ihre Bearbeitung hat nach Treu und Glauben zu erfolgen und muss verhältnismässig sein.

...]


Was heisst schon «Treu und Glauben» und «verhältnismässig»?! Nicht umsonst gibt es ja Anwälte, Juristen und Richter die sich dann mit solchen Fällen zu beschäftigen haben.


Liliput Forumsbeiträge zum Thema Datenschutz:
«Datenschutz und SPAM-Schutz bei Liliput»
«Chiffre - Liliput's kleine Datenschutz ABC»
«Online Recht, was ist erlaubt und was ist strafbar?!»
«Unterste Schublade - bitte Beiträge löschen»
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