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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
 Ehe, Familie, Trennung und Scheidung
 Rechtskräftiges Scheidungsurteil, Änderung?
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Inyuk

Schweiz
396 Beiträge

Erstellt am: 20.04.2008 :  18:38:07 Uhr  Profil anzeigen
Hallo alle
vieleicht kann mir ja jemand helfen. Mein Scheidungsurteil ist jetzt rechtskräftig und ich ziehe auch um nächste Woche. Jetzt hat mein Ex - Mann gesagt sobeld ich weggezogen bin wird er einen neuen Prozess erwirken mit gerichtsstand in ZH. Seine Anwältin hat ihm angeblich gesagt das das Gericht in ZH ihm 500.- mehr zuspricht als es jetzt Baden gemacht hat. Angeblich verdient er jetzt 200.- weniger als von Gericht Baden durchschnittlich gerechnet wurde. ( Er hat unterschiedlich grossen Lohn und somit wurde vom Gericht ein Durchschnitts Monatslohn errechnet)
Ist das realistisch? Was kann er alles ändern nach rechtskraft vom Urteil? Weiss jemand vieleicht sogar wie das Gericht in ZH berechnet?

Bin verunsichert da mir meine Anwältin gesagt hat das geht nicht. Und wenn jetzt tatsächlich vom Gericht ZH mir 500.- weniger zugesprochen werden muss ich aufs Sozi gehen. Muss ich mir getzt sorgen machen?

Danke schon mal für eure hilfe.

Juma

Schweiz
192 Beiträge

Erstellt  am: 20.04.2008 :  19:00:54 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Inyuk

Wohnst du oder dein Ex-Mann in Zürich?

M.E. ist ein Wechsel des Gerichtsstandes nach dem Urteil bzw. sogar nach dem rechtskräftigen Urteil höchst unwahrscheinlich. Denn bevor es rechtskräftig wurde, hätte dein Ex so ein Begehren oder Beschwerde einreichen müssen. Es steht doch jeweils auf dem Urteil "gegen dieses Urteil kann innert 30? Tagen blablabla".

Und es müsste ein triftiger Grund sein, den Gerichtsstand zu wechseln, ich weiss nicht, ob dieser Grund triftig genug ist..

Kann dir aber auch keine professionelle Hilfe leisten, habe keine Erfahrung diesbezüglich.
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Samantha_80


1200 Beiträge

Erstellt  am: 20.04.2008 :  19:02:16 Uhr  Profil anzeigen
Hoi Inyuk

Als erstes nicht in Panik geraten, die Frage ist (würde ich nicht hier im Forum beantworten, aber Deine Anwältin wird darüber Bescheid wissen!!), wieviel Kinder habt ihr und wieviel Lebensunterhalt wurde Dir zugesprochen, wieviel verdient Dein Mann, arbeitest Du auch usw. Es gibt ein Existenzminimum, welches nicht unterschritten werden darf. Dies gilt aber auch für ihn, d.h. er ist auf einen gewissen Betrag im Monat angewiesen.

Deine Anwältin wird Dir eine korrekte Auskunft geben können, da sie die ganzen (finanziellen) Hintergründe kennt. Ruf sie morgen an und frage sie. Jeder Fall ist anders und wird auch anderst behandelt, daher gibt es keine allgemeingültige Antworten auf diese Fragen!

LG Samy

Bearbeitet von: Samantha_80 am: 20.04.2008 19:05:32 Uhr
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Inyuk

Schweiz
396 Beiträge

Erstellt  am: 20.04.2008 :  19:30:52 Uhr  Profil anzeigen
Danke für Eure antworten.
Nun so wie es jetzt berechnet ist leben beide gerade so am oder knapp über dem jeweiligen Existenzminimum. Mein EX muss für 1 Kind aufkommen, ich habe aber noch mehr Kinder für die ich schon Allimente ( minimum) bevorschusst bekomme.

Juma: Mein Ex wohnt jetzt in ZH, ich nicht.

Werde morgen auf jeden fall nochmals meine Anwältin anrufen.
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puppilia

Schweiz
407 Beiträge

Erstellt  am: 20.04.2008 :  20:39:29 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Inyuk,

ich habe zwar keine Erfahrung mit Scheidungen, glaube aber, dass jedes Gericht Auskunftsdienste hat. Wenn du also im Internet das zuständige Gericht findest, so sollte da auch zu jedem Bereich (Arbeitsrecht, Strafrecht, Zivilrecht usw.) eine Telefonberatung angegeben sein, wo du zu bestimmten Zeiten anrufen und kostenlos um Auskunft fragen kannst.

Ich habe damit schon gute Erfahrungen in verschiedenen Bereichen gemacht.

Vielleicht können sie dir dort helfen!

Ich wünsch dir alles Gute und ganz wenig Sorgen!!

Lg, Puppilia
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