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Adewachter
Deutschland
8 Beiträge |
Erstellt am: 11.06.2008 : 14:02:36 Uhr
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Hallo ich hab da mal ein Problem wir haben zusammen einen Sohn als er geboren wurde war meine Freundin noch verheiratet also zählt ja der Ex Mann als Vater. Nun wollen wir ihn ja bals taufen und der soll auch meinen Namen bekommen ich habe die Vaterschaft schon lange anerkannt nun warten wir da drauf das der Ex Mann sie Aberkennt. Nun das Problem die beiden haben 2 Kinder zusammen die sind beim Vater sollen sie auch bleiben er will aber die Vaterschaft nur Aberkennen wenn meine Freundin das Sorgerecht für die beiden anderen voll auf den Ex Mann überträgt. Ich will nicht schon wieder zum Anwalt rennen das verschlingt immer sehr viel Geld wir sind nur Hartz 4 empfänger. Was können wir machen oder brauch ich keine Aberkennung von dem Ex ? |
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Unicorn
Schweiz
245 Beiträge |
Erstellt am: 11.06.2008 : 14:11:22 Uhr
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Als das kind auf die Welt kam, wen habt ihr denn in die Geburtsurkunde eintragen lassen? Vater ist der, der in der Geburtsurkunde steht.
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Adewachter
Deutschland
8 Beiträge |
Erstellt am: 11.06.2008 : 14:12:51 Uhr
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Hmmm wenn ich nicht irre mich also wenn ich dich richtig verstehe kann ich nun mit dem kleinen zum Standesamt gehn und er kann meinen Namen so annehmen ?? Weil er hat noch den Mädchennamen meiner Freundin als Nachnamen |
Bearbeitet von: Adewachter am: 11.06.2008 14:16:12 Uhr |
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Unicorn
Schweiz
245 Beiträge |
Erstellt am: 11.06.2008 : 14:18:24 Uhr
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Du bist der leibliche Vater, du stehst in der Geburtsurkunde, dann gehst du mit Deiner Freundin zum Amtsgericht erklärst die Situation und machst eine Namenänderung. Das Jugendamt hat damit nichts zu tun. Wir hatten damals die gleiche Situation und die bei der Verwaltung veranlassen alles nötige. |
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Adewachter
Deutschland
8 Beiträge |
Erstellt am: 11.06.2008 : 14:29:57 Uhr
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HMMM ne der EX steht als Vater drinne Mist |
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Unicorn
Schweiz
245 Beiträge |
Erstellt am: 11.06.2008 : 14:35:52 Uhr
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Wie jetzt du bist der Biologische Vater und der Ex Mann steht als Vater in der Geburtsurkunde??? Und du lebst mit deiner Freundin zusammen? Sorry aber warum habt ihr das denn machen lassen? |
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Adewachter
Deutschland
8 Beiträge |
Erstellt am: 11.06.2008 : 14:53:13 Uhr
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Du scheinst aus der Schweiz zu kommen wenn ich das richtig seh ich weiss nicht wie das bei euch ist aber bei uns in Deutschland zählt der Ehemann als Vater und wird Automatisch als Vater eingetragen . Ja ich bin der Erzeuger |
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siby
3025 Beiträge |
Erstellt am: 11.06.2008 : 14:53:36 Uhr
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Also bei uns in der Schweiz ist das so, dass solange man noch verheiratet ist, der Ehemann als Vater eingetragen wird. Egal ob die beiden getrennt leben oder nicht.
Ich würd mal bei einer kostenlosen Rechtsberatung vorbeischauen. |
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Adewachter
Deutschland
8 Beiträge |
Erstellt am: 11.06.2008 : 14:59:39 Uhr
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So ist es hier auch ich frag ja nur weil Unicorn so geschrieben hat als wenn es anders wäre . Rechtsberatung kostenlos ?? Gibt es so etwas ? |
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Unicorn
Schweiz
245 Beiträge |
Erstellt am: 11.06.2008 : 15:20:22 Uhr
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Ich komme auch aus Deutschland. Ich war auch noch verheiratet als mein Sohn auf die Welt kam. Der Vater meines Sohnes(mein damaliger Freund) hatte die Vaterschaft anerkannt er steht in der Geburtsurkunde und wir mussten zum Amtsgericht um den Namen ändern zu lassen sonst hätte mein Sohn anders geheißen als ich. (Er hätte dann den Namen meines Ex Mannes getragen) Meine Frage war ja auch: Wenn ihr beide doch zusammen seid und du der leibliche Vater bist warum habt ihr denn den Ex Mann deiner Freundin in die Geburtsurkunde eintragen lassen? (Ohne dir nahetreten zu wollen) |
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Samantha_80
1200 Beiträge |
Erstellt am: 11.06.2008 : 15:20:24 Uhr
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Adewachter, frag doch einfach mal auf dem zuständigen Sozialamt (ob das im deutschen Lande auch so heisst??!!) nach auf Deiner Gemeinde-/Stadtverwaltung. Die wissen ob und wann und wo Du kostenlose Rechtshilfe bekommen kannst. Und sonst frag auf dem Standesamt nach. |
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Adewachter
Deutschland
8 Beiträge |
Erstellt am: 11.06.2008 : 15:23:49 Uhr
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Unicorm er wurde Automatisch eingetragen da haben wir nichts mit zu tun gehabt und keine bange trittst mir nicht zu Nahe .Achso ich habe die Vaterschaft nach der Geburt erst anerkannt . Samantha danke für den Tip werden wir machen |
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Räubertochter
Schweiz
1834 Beiträge |
Erstellt am: 11.06.2008 : 15:35:24 Uhr
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Aber kann den ein zweiter Mann die Vaterschaft anerkennen, wenn es zuvor schohn jemandem anders zugesprochen wurde? Dann hat dein Kind jezt zwei anerkannte Väter. Glaube nicht, dass das Gesetzlich noch o.k. ist! Wiso will den der andere Vater das alleinige Sorgerecht? Und wiso will deine Freundin ihre Kinder nicht bei sich? |
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Samantha_80
1200 Beiträge |
Erstellt am: 11.06.2008 : 15:40:04 Uhr
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Hm ja, Räubertochter, das habe ich mir auch schon überlegt... schräg...
@ Adewachter :Falls es zu einem Gerichtsfall kommen würde, würde man die Vaterschaft mit einem DNA-Test nachweisen. Also wenn Du der leibliche Vater bist, mach Dir nicht zu viele Gedanken.
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Adewachter
Deutschland
8 Beiträge |
Erstellt am: 11.06.2008 : 16:45:22 Uhr
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Räubertochter die anderen beiden leben in Holland und sprechen auch nur Niederländisch wir wollen sie nicht aus der gewohnten Umgebung weg zerren . Warum er das nicht macht die Aberkennung bzw nur einfach sagt OK das ist das Kind von einem anderen weiss ich nicht . Wie gesagt er fordert das alleinige Sorgerecht aber so weit wollen wir nicht gehn . Samatha ich bin 100 der Vater meine Freundin war schon 1 Jahr bei mir als der kleine kam Sie kam am 16.07.2006 zu mir und der kleine wurde am 15.07.2007 geboren . |
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Samantha_80
1200 Beiträge |
Erstellt am: 11.06.2008 : 16:52:15 Uhr
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@ Adewachter
ich wollte damit nicht sagen, dass die Kleine nicht Dein Kind ist, um Gottes Willen! Sorry, falls das falsch rüberkam. Ich meine nur, dass das Gericht dies sicherlich prüfen wird!
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Adewachter
Deutschland
8 Beiträge |
Erstellt am: 11.06.2008 : 16:57:12 Uhr
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Samantha ich hatte mich nicht angegriffen gefühlt keine Bange ja das Gericht wird das sicher Prüfen das zieht sich wieder endlos hin und bereitet unnütz Kosten ich dachte nur das es eventuell einen Unbürokratischen schnelleren Weg gibt hmm . |
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Helmi47
Schweiz
3074 Beiträge |
Erstellt am: 11.06.2008 : 17:07:17 Uhr
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Adewachter, ich verstehe nicht ganz, wieso Du in einem Schweizer Forum rechtlichen Rat suchst. Wie Du richtig erwähnst, funktioniert ja nicht alles hier genau gleich wie beim grossen Bruder.
In der Schweiz wird, wie Siby schon gesagt hat, automatisch der Ehemann der Vater eines Neugeborenen. Der biologische Vater hat überhaupt kein Recht, sein Kind anzuerkennen. Sonst hätte es ja zwei Väter und das hat Räubertochter auch schon gemerkt: das geht nicht. Der offizielle Vater hat aber wohl kein Interesse daran, weiterhin der rechtliche eines "Kuckukskindes" zu sein. Dann zahlt er nämlich auch Alimente... Wenn der Noch-Ehemann Deiner Freundin dies aus erpresserischen Gründen tun möchte, mach ihm doch mal diese Konsequenz klar! Bei uns in der Schweiz müsste er in diesem Fall auch für die Mutter Unterhalt zahlen, nicht nur für das Kind, das ja gar nicht seines ist. Mir persönlich würde das nicht so gefallen, aber wenn er sich dies leisten kann und will....
Samanthas Tipp finde ich gut: Erkundige Dich an Deinem Wohnort beim zuständigen Jugendamt. Die können nämlich kompetent Auskunft geben und raten nicht so ein bisschen herum wie wir hier.
Ein DNA-Test ist übrigens teuer und in eurem Falle überflüssig: Wenn der Ehemann die Vaterschaft anficht und Du das Kind anerkennst, dann braucht es keinen Test. Der ist nur nötig, wenn der biologische Vater nicht klar ist. |
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sandra13
Schweiz
103 Beiträge |
Erstellt am: 11.06.2008 : 20:27:25 Uhr
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Hallo! In Deutschland ist ein Kind, dass während einer Ehe gezeugt wurde, rechtlich das Kind des Ehemannes. Auch eine Anerkennung der Vaterschaft des eigentlichen Erzeugers ändert da erstmal nix dran. Allerdings: Wird die Ehe geschieden, ist der Ex-Ehemann auch unterhaltspflichtig für ALLE Kinder. Das wären im Fall ja dann drei. Unterhalt muss er für die Mutter nach dem neuen Unterhaltsrecht nur dann zahlen, wenn die drei Jahre der Elternzeit abgelaufen sind und sie zumindest theoretisch wieder in Arbeit kommen kann. Die Unterhaltsansprüche der Kinder gehen vor Unterhalt der Exfrau. Ein Rechtstreit wird euch wohl nicht erspart bleiben, zumindest könnt ihr versuchen, auf legalem Weg einen Vaterschaftstest zu beantragen. Dann erübrigt sich das auch mit dem Sorgerechtsstreit (oder der Erpressung) mit den anderen zwei Kindern. Prüfe, ob du Prozesskostenhilfe beantragen kannst und wende dich an das zuständige Jugendamt am Wohnort der Kinder. Alles Gute!
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