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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
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DaddyCool


6 Beiträge

Erstellt am: 15.07.2008 :  09:32:01 Uhr  Profil anzeigen
hallo zusammen, ich brauche eure erfahrung. ich habe einen sohn (4 j.) welcher mit meiner EX (nicht verheiratet gewesen)zusammen lebt. bis anhin war es so, dass ich ihn jedes 2. wochenende am sa. bei ihr abgeholt habe und ihn am so. wieder zurückgebracht habe. früher war es sogar so, dass ich meinen sohn von fr. abend bis so. abend bei mir hatte, diese regelung wurde einseitig von der mutter geändert, so dass ich ihn nur noch einen abend bei mir habe. es war auch früher so, dass ich ihn jeden 2. mo nach dem mittagschlaf von der kinderkrippe abgeholt habe und ihn am mo. abend zurücbrachte, auch dieses "privileg" hat die mutter einseitig zu ungunsten unserer sohn-vater beziehung geändert. sie sagt, da sie das alleinige sorgerecht habe, könne sie dies jederzeit bestimmen und einseitig abändern!?!

leider haben wir einen unterhaltsvertrag welcher das besuchsrecht nicht regelt. nun zu meiner frage: wie schon angekündigt hole und bringe ich unseren sohn jedesmal (pro fahrt nur ca. 20min), mehrere versuche diesen fahrdienst gerecht aufzuteilen, ist bis anhin fehlgeschlagen, die mutter möchte über dieses thema nicht diskutieren, bzw. stellt sich auf den standpunkt, da ich ja als vater von der gemeinsamen wohnung ausgezogen und in ein anderes dorf (ca. 15km von wohnort meines sohnes.) umgezogen bin. wie sieht dies rechtlich aus? muss ich als vater, da ich meinen sohn "nur" besuche, jedesmal holen und bringen? kann ich dies einseitig abändern? ist es nicht fair, das beide eltern (beide sind mobil) zu gleichen teilen den fahrdienst übernehmen? ich habe den friedensrichter angeschrieben und um eine regelung des besuchsrecht gebeten, was soll und kann ich noch unternehmen? ich bin froh um jegliches feedback, danke.

Bearbeitet von: DaddyCool am: 15.07.2008 09:36:20 Uhr

desiderya

Schweiz
32 Beiträge

Erstellt  am: 15.07.2008 :  09:51:45 Uhr  Profil anzeigen
Frage : Ist Deine Ex sauer auf Dich?
Hat sich in der letzten Zeit etwas geänndert?
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Unicorn

Schweiz
245 Beiträge

Erstellt  am: 15.07.2008 :  12:27:46 Uhr  Profil anzeigen
Das Besuchsrecht musst du wohl Richterlich klären lassen! Wenn Deine EX sich im moment dagegen sträubt wird dir leider nichts anderes übrig bleiben. Wenn du Deinen Sohn sehen möchtest wird Dir auch nichts anderes übrig bleiben als Deinen Sohn auch selber abzuholen. Jeder Elternteil muss selber dafür aufkommen sein Kind zu sehen!
Ich selber habe auch das Problem mit meinem Sohn. Er wohnt ca. 700 km von hier entfernt und ich muss die Flug oder Fahrkosten alleine tragen. Alles andere wäre eine Goodwill vom Ex.
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Janet

Schweiz
9 Beiträge

Erstellt  am: 15.07.2008 :  13:45:01 Uhr  Profil anzeigen
hallo, also bei mir ist es so. Mein Nochehemann und ich haben beide das Sorgerecht, er wohnt nach wie vor in leipzig und ich bin mit den Kindern nach Dielsdorf/ Schweiz ausgewandert. Per gerichtsbeschluss darf er die Kinder alle 6 Wochen von Freitag nacht bis Sonntag mittag haben und in den ferien die Hälfte der Ferienzeit.
Er sieht auch nicht ein das er die kinder bei mir abholen soll, deswegen fahr ich alle 6 nach leipzig und schaff die Mädels hin.
Ich würde das besuchsrecht an deiner Stelle vom Gericht regeln lassen.
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