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Thema |
sandra13
Schweiz
103 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 20:12:30 Uhr
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Also, ich tu's jetzt: Das Thema ist aus einem anderen Beitrag aufgenommen. Es geht um Pflichten und Rechte von getrenntlebenden Müttern und Vätern ihren Kindern gegenüber. Es gibt eine Richtlinie für Väter, aufgelegt vom Schweizerischen Verband von alleinerziehenden Müttern und Vätern, wie sich der "kooperative Vater" zu verhalten hat. Eine Richtlinie für die Gegenseite wurde offensichtlich nicht formuliert. Hier also die (provokative) Frage: Wie verhält sich die "kooperative Mutter"? Ich hoffe auf eine angeregte Diskussion ohne Anfeindungen. |
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Rubi
Schweiz
659 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 20:41:35 Uhr
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Inyuk hat schon etwas dazu geschrieben, aber irgendwie wird es ignoriert
Von Inyuk: Eine kooperative Mutter: weiss dass das Kind auch den Vater braucht,Sie unterstützt das Kind im Aufbau der Vater - Kind beziehung, unterlässt es in anwesenheit des Kindes über irgend etwas mit dem Vater zu diskutieren oder zu streiten, lässt das Kind erzählen was es beim Vater erlebt hat..... Setzt die Besuchstage so an das sie nicht dauernd verschoben werden müssen, ist auch mal tolerant und verschieb den einen oder andere Besuchstermin oder gibt einen ersatzttag wenn er ausfällt infolge Krankheit oder unfall.... Bereitet das Kind auf den Besuch des Vaters rechtzeitig vor damit die übergabe reibungslos verläuft..... |
Bearbeitet von: Rubi am: 18.08.2008 21:16:55 Uhr |
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sandra13
Schweiz
103 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 20:49:15 Uhr
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Ich weiss, dass schon etwas dazu geschrieben wurde, aber unter einem anderen Thema. Damit es nicht vermischt wird, dachte ich, dass sei doch mal was zum diskutieren. |
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Inyuk
Schweiz
396 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 21:05:18 Uhr
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Danke Rubi!! Würde es noch ergänzen mit : den Vater nie schlecht machen dem Kind gegenüber!!!! |
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sandra13
Schweiz
103 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 21:12:06 Uhr
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An die alleinerziehenden Mütter: Was unternehmt ihr persönlich, damit der Kontakt zum Vater gelingt? Wo seht ihr Grenzen? Erkennt ihr euch in Rubis Beitrag? |
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VandeerPipe
Schweiz
192 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 21:12:14 Uhr
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JA Inyuk war dieser Link nicht von Dir? www.scheidungskind.ch/?s=wuensche der sagt alles aus find ich |
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Inyuk
Schweiz
396 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 21:28:02 Uhr
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nein der link ist nicht von mir... ist aber gut |
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sandra13
Schweiz
103 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 21:39:31 Uhr
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Der link ist ganz wunderbar. Im wahren Leben haben aber die Mütter das Heft in der Hand und der Vater ist ihnen oft ganz ausgeliefert. Was haltet ihr von einem gesetzlich geteilten Sorgerecht beider Elternteile von Geburt an, egal ob die Eltern verheiratet sind oder nicht? Wie kann man den Missbrauch des Rechteprivilegs der Mütter begegnen? |
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Inyuk
Schweiz
396 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 21:47:20 Uhr
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wenn sich der Vater kümmert ist es eine tolle sache, doch wenn nicht ist es daneben. Es ist dann einfacher das aleineige sorgerecht zu haben... |
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sandra13
Schweiz
103 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 22:01:54 Uhr
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Hallo Inyuk! Ich denke, es ist sicher nicht einfach, die gescheiterte Beziehung beiseite zu lassen und sich so ideal zu verhalten, dass das Kind in Kontakt mit seinem Vater bleibt. Aber ich habe inzwischen öfter erlebt, dass die Väter gerne wollen, die Mütter aber die Väter ihrer Kinder am liebsten nur als Kontobewegung wahrnehmen möchten. Vielleicht ist es ihnen unangenehm, dass der Vater eben immer einen gewissen Teil im Leben ihrer Kinder und auch zumindest organisatorisch in ihrem Leben einnehmen wird. Ich bin erstaunt, dass nicht mehr Antworten kommen. Sehen die betroffenen Mütter hier gar keinen Diskussionsbedarf? |
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VandeerPipe
Schweiz
192 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 22:02:54 Uhr
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Da liegt doch ein Postulat beim Bundesrat das genau darauf aus ist das das Sorgerecht geteilt werden soll und zwar egal ob verheiratet oder nicht.
Ich bin dafür das das Sorgerecht gleich prozentual entzogen wird wenn z.B. die Mama das Kind nicht rechtzeitig ohne Ankündigung zum verabredeteten Termin bringt = 10% weg bei gar nicht erscheinen = 15% weniger
und wenns sich häuft dann für 1-2 Monate komplett entziehen und wenns extrem wird für ein halbes Jahr oder ein Jahr und dann darf erst neu verhandelt werden.
Natürlich gilt das auch für Väter |
Bearbeitet von: VandeerPipe am: 18.08.2008 22:04:19 Uhr |
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Inyuk
Schweiz
396 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 22:05:05 Uhr
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und was ist wenn es stau hat und man sich deswegen verspätet oder das Kind krank, unfall?????? |
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VandeerPipe
Schweiz
192 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 22:06:44 Uhr
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da gibts Telefon oder? ( hab ja auch geschrieben von wegen ohne Ankündigung ) aber ich weiss was du meinst.
Meistens lässt es sich ja nachweisen was der Grund war. |
Bearbeitet von: VandeerPipe am: 18.08.2008 22:08:16 Uhr |
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Rubi
Schweiz
659 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 22:11:24 Uhr
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Und die leidtragenden.... sind die Kinder. Plötzlich dürfen sie den Papa nicht mehr sehen oder werden der Mutter gar für ein halbes Jahr entzogen
Da stehen mir die Haare zu Berg. |
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Inyuk
Schweiz
396 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 22:12:28 Uhr
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und was ist wenn der Vater die Mutter im 5. Schwangerschftsmonat sitzen lässt, sich nicht mehr meldet, die Vaterschaftsanerkennung und alimente per gericht einfordern muss??? bekommen die dann auch einfach so das gemeinsame sorgerecht???? |
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Helmi47
Schweiz
3074 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 22:20:26 Uhr
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Kuckuck, wir schweifen wieder ab....
Ich finde Inyuks ersten Beitrag auch sehr gut und eigentlich umfassend. In meinem Bekanntenkreis müssen kooperative Mütter die ach so interessierten Väter halt auch mal stupfen ("Duu, dein Sohn hat nächste Woche Geburtstag... würde gerne zelten gehen....")
Ach, ich kanns doch nicht lassen: Von der Pfeife, dein Beitrag war wieder mal voll durchdacht. Es gibt genug Väter, die sich ja eben noch so gerne vom Besuchsrecht drücken. Denen wäre die "Strafe" mit dem Entzug des Sorgerechts ja wohl gerade recht. Ich plädiere umgekehrt für eine Umgangs- und Sorgepflicht für beide Elternteile. D.h. wenn der Herr Papa die Besuchstage immer verschiebt, weil er berufliche Verpflichtungen hat, bezahlt er eine Busse (oder sonst was Hässliches) und wenn er die Alimente nicht bezahlt, dann wird ihm der Führerschein entzogen (macht man in den USA). Und natürlich genauso für die Mutter.
Aber: Wir sprechen hier immer von normalfunktionierenden Erwachsenen. Ich kenne nun aber div. Elternteile, die gar nicht in der Lage sind, für ihr Kind zu sorgen (Alkoholkrank, Drogen, psychische Probleme), es vernachlässigen oder gewalttätig sind. Soll denn ein Vater, der das Kind am Besuchswochenende vor der Flimmerkiste parkiert und seine Kollegen auf eine Runde Bier einlädt, wirklich ein uneingeschränktes Besuchsrecht haben? Oder die Frau, die schon 5 Selbstmordversuche hinter sich hat?
Sandra, du fragst, was wir vom automatischen gemeinsamen Sorgerecht für nichtverheiratete Eltern halte. Ich: Gar nichts. Du tust dem Kind nämlich keinen Gefallen, wenn sich der Vater nach einem Onenight-Stand lieber unauffällig verkrümeln möchte oder die Mutter den Erzeuger nicht mehr riechen kann und vielleicht mit einem anderen Mann bereits eine "richtige" Familiensituation für das Kind geschaffen hat. |
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VandeerPipe
Schweiz
192 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 22:20:36 Uhr
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@ ruby Mir stehen auch die Haare zu berg weil die Rechtsprechung die Frauen als das Non-plus-ultra hinstellt und wenn die trotzen der Mann der Depp ist. In solche Fällen sollte man den Frauen das Sorgerecht komplett entziehen. Ein Hoch auf die Göeichberechtigung die die meisten Frauen nur dann gut finden wenns für Sie einen Vorteil bringt.
@Inyuk also bitte die Frage war doch wohl überflüssig, natürlich muss sich jeder an gewisse Regeln halten um sein Sorgerecht zuu behalten und wer so handelt hat es nicht verdient ob nun weiblich oder männlich.
Was ist wenn die Frau sich im 5 Monat davon macht und sich nicht meldet und keine Besuchstermine einhält und nur Gift streut? könnt man ( n) gneauso fragen |
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Rubi
Schweiz
659 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 22:28:42 Uhr
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@VandeerPipe
ich finde nicht, dass das Sorgerecht automatisch der Mutter zu gesprochen werden soll, bei Ehepaaren die sich scheiden lassen.
Aber das gemeinsame Sorgerecht wie du es hier postuliert hast, finde ich total daneben, denn die leidtragenden sind die Kinder.
Ich bin seit 20 Jahren verheiratet, also bin ich hier eigentlich nicht angesprochen, aber als Mutter und Ehefrau weiss ich, was für die Kinder sicher nicht gut ist. |
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VandeerPipe
Schweiz
192 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 22:29:01 Uhr
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@Helmi
was für ein Blödsinn, wenn er meint sich nach einem ONS keinen Bock auf das Kind zu haben dann kann er doch sein Sorgerecht immer noch abtreten und denen die das Kind nicht wollen und Ihr Sorgerecht verlieren aufgrund ihres Fehlverhaltens ist genauso geholfen wie dem anderen Elternteil der sich nicht mehr rumärgern muss. Das das Kind dabei leider nicht immer das tollste Los zieht ist heut bei jetziger Rechtsprechung nicht anders, also war dein Beitrag für die Tonne.
Und was den letzten Satz angeht, gross reden schön und gut andere nur kritisieren aber selber keinen konstruktiven Beitrag bringen, ich glaub wir werden nie grün wir 2
@rubi und wer bekommt das SOrgerecht bei nich verheirateten ? Die Mütter, na toll sorry die leidtragenden sind heute auch die Kinder zusammen mit vielen Männern die gerne mehr möchten und nicht dürfen |
Bearbeitet von: VandeerPipe am: 18.08.2008 22:32:44 Uhr |
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Inyuk
Schweiz
396 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 22:32:06 Uhr
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denkt hier eigentlich iregndwer auch ans Kind???? Warum die die mütter das sogerecht bekommen?? Wer trägt den 9 monate lang das Kind im Bauch rum???? und was hat das Kind davon wenn es der Mutter entzogen wird nur weil sie zuspät kam oder so???? Wenn beide ein gemeinsames sorgerecht beantragen können, egal ob verheiratet oder nicht, ist es gut. Aber ein gemeinsames sorgerecht und bei nichteinhaltung kindesenzug... weisst Du überhaupt was Du damit dem Kind antust mit eltern/ elternteilenzug???? |
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sandra13
Schweiz
103 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 22:33:52 Uhr
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Hallo Helmi! Du beschreibst ein bisschen das Klischee. Wer stellt denn sicher, dass die Mütter ihre Kinder so versorgen, wie es einfach vorausgesetzt wird? Was, wenn die Mütter die Väter, die sich gern kümmern möchten einfach boykottieren? Das können sie nämlich ganz ungestraft tun! Ich sehe kein Argument, was gegen ein gemeinsames Sorgerecht spricht. Die Rechte und Pflichten wären zumindest rechtlich fair verteilt. Ich glaube wir sind uns alle einig, dass die Kinder am meisten unter den Streitereien leiden. Aber es wird immer vom Vater verlangt, dann zurückzustecken. Vielleicht müsste es eine Instanz geben, die zumindest eine zeitlang das Verhalten beider Elternteile in Augenschein nimmt. |
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Rubi
Schweiz
659 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 22:35:10 Uhr
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@Inyuka die Kinder sind Nebensache, sie sollen für den Groll oder Hass der Eltern zahlen |
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sandra13
Schweiz
103 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 22:37:43 Uhr
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... erwähnte ich eigentlich schon, dass ich eine Diskussion ohne Anfeindungen anstrebe? Also werdet nicht persönlich zueinander. Auch wenn man nicht betroffen ist, kann man doch eine Meinung dazu haben, also her damit! |
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VandeerPipe
Schweiz
192 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 22:39:08 Uhr
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Was tun denn Mütter schon seit Jahrzehnten? entziehen den Kindern den Vater und das auch noch gesetzlich gut geregelt. Da regt sich keiner auf.Das kind wird immer der leidtragende bleiben.
Und klar kann man mal zu spät kommen und ich mein wenn es nen triftigen Grund gibt wie du ja selbst so schön angebracht hast hat es auch keine Konsequenzen sondern dann wenn es Absicht ist. Und das ist ja dann nicht gleich der komplette Entzug sondern nur Prozentual gesehen.
Somit wird keinem der mal nen Ausrutscher hat das Sorgerecht komplett entzogen sondern nur für eine Gewisse Zeit auf etwas weniger reduziert. |
Bearbeitet von: VandeerPipe am: 18.08.2008 22:41:05 Uhr |
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Inyuk
Schweiz
396 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 22:42:13 Uhr
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ja das sehe ich auch gerade.... Sicher ist der Vater in der jetztigen rechtssprechung im nachteil, doch generell das gemeinsame sorgerecht ausprechen ist genau so daneben. So wie Helmi gesagt hat ein umgangsrecht/ pflich ist sinnvoll. |
Bearbeitet von: Inyuk am: 18.08.2008 22:43:57 Uhr |
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Helmi47
Schweiz
3074 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 22:45:22 Uhr
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Zitat: Original erstellt von: sandra13
Hallo Helmi! Du beschreibst ein bisschen das Klischee. Wer stellt denn sicher, dass die Mütter ihre Kinder so versorgen, wie es einfach vorausgesetzt wird? Was, wenn die Mütter die Väter, die sich gern kümmern möchten einfach boykottieren? Das können sie nämlich ganz ungestraft tun! Ich sehe kein Argument, was gegen ein gemeinsames Sorgerecht spricht. Die Rechte und Pflichten wären zumindest rechtlich fair verteilt. Ich glaube wir sind uns alle einig, dass die Kinder am meisten unter den Streitereien leiden. Aber es wird immer vom Vater verlangt, dann zurückzustecken. Vielleicht müsste es eine Instanz geben, die zumindest eine zeitlang das Verhalten beider Elternteile in Augenschein nimmt.
Sandra, genau das meine ich doch. Wenn die Mütter die Väter boykottieren - richtig, das können sie hervorragend, wenn sie wollen - dann sollen sie genauso bestraft werden wie die Väter, die sich nicht um ihre Sprösslinge kümmern. Die Elternaufsichtsinstanz finde ich übrigens auch eine gute Idee.
Die Strafe soll aber die Eltern treffen und nicht die Kinder und darum ist die Sorgeentzugsstrafe eine absolute Schnapsidee. |
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VandeerPipe
Schweiz
192 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 22:46:23 Uhr
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@inyuk
warum denn?
Wenn ein Elternteil sein Sorgerecht nicht wahrnehmen will kann dieser es abgeben ohne nochmaliges Widerrufsrecht, fertig.
Diejenigen die es drauf ankommen lassen und sich nach gewissen Regeln handeln haben doch nix zu befürchten und die die sich daneben benehmen egal ob M oder F werde eben mit einem gewissen Teil Sorgerechtsentzug für bestimmte Zeit bestraft und wenn es sich häuft wird es eben mal für was weiss ich z.b. 6monate komplett entzogen. wer sich an gewisse Regeln hält hat doch nix zu befürchten und das Kind profitiert davon sogar find ich |
Bearbeitet von: VandeerPipe am: 18.08.2008 22:47:03 Uhr |
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sandra13
Schweiz
103 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 22:47:06 Uhr
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@ VandeerPiepe: Fragen wir uns mal, wie es zu so einer Gesetzgebung kommen konnte. Da sah es doch eher so aus, das die Mütter oft Kinder alleine grossziehen mussten, weil der Vater sich der Verantwortung nicht gestellt hat. Sei es aus persönlichen Gründen oder auf gesellschaftlichen Druck. Aber die Zeiten ändern sich, nicht verheiratet zu sein ist keine Seltenheit mehr und die Frauen sehen sich auch nicht mehr als Nurhausfrauen. Auch die Väter möchten nicht nur ihren Pflichten nachkommen, sondern auch Rechte haben. Die Gesetzgebung stärkt aber immer noch die Rechte der Frauen (und nicht des Kindes!). |
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Inyuk
Schweiz
396 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 22:50:38 Uhr
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was kann das kind dafür wenn die Eltern sich nicht daran halten? Warum muss dann das Kind auf einen elternteil verzichten?? Es wird alles auf dem buckel der Kinder ausgetragen... Sandra ich bin betroffen und ich weiss wie altagsfremd es ist ein gemeinsames sorgerecht zu haben....bin froh das es nicht mehr so ist und den kinderngehts auch besser... |
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sandra13
Schweiz
103 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 22:50:44 Uhr
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@ Helmi: Der Sorgerechtsentzug sollte das letzte Mittel sein. Besser wäre es, wenn diese "Elterninstanz" beide Teile dazu zwingt, sich an einen Tisch zu setzen. |
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VandeerPipe
Schweiz
192 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 22:52:16 Uhr
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@helmi
das selbe hab ich doch schon oben angegeben, nur das ich den Sorgerechtsentzug gutheisse, da sich dann der der eh was für das Kind tun will auch die Möglichkeit hat dies noch mehr zu tun.
@Sandra
Leider sind die Kinder immer die die leiden, mir fällt aber keine Lösung ein wie es dazu nicht kommen würde. Ausser sich nicht zu trennen und harmonisch zusammenzu leben ( es lebe der Traum *g* )
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Bearbeitet von: VandeerPipe am: 18.08.2008 22:53:43 Uhr |
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VandeerPipe
Schweiz
192 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 22:56:56 Uhr
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@inyuk das wirds doch heutzutag auch gemacht immer auf dem Kinderrücken austragen. @sandra wa ssoll das bringen wenn beide an einem Tisch sitzen sich die Fehler un die Ohren hauen und doch kein Konsenz bei raus kommt.
Meine Meinung der der sich nicht anstrengt für das Kind ein füsorgliches und geregeltes Leben aufzubauen sei es nun durch Fehlverhalten, nichterscheinen zu Terminen etc. der muss auch damit rechnen das man das Kind nicht zu jemandem lässt der sich nicht drum kümmert.
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Inyuk
Schweiz
396 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 22:57:50 Uhr
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ihr sprecht immer von obhutsenzug wisst ihr überhaupt was ihr damit einem kind antut???? |
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sandra13
Schweiz
103 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 22:59:43 Uhr
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Liebe Inyuk, es tut mir leid, wenn es für dich so schlimm ist. Ich bin durch meinen Mann auch etwas betroffen, denn die Mutter seines Sohnes missbraucht ihr Privileg. Weisst du wie schlimm es sein kann, sein Kind zu verlieren? Mein Mann konnte lange Zeit kein Bild seines Sohnes ansehen, ohne in Tränen auszubrechen. Was will so eine Mutter später einmal ihrem Kind sagen? Findest du es in Ordnung, dass sie das tun kann? Wäre die Idee einer Elterninstanz auch eine Option für dich? |
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VandeerPipe
Schweiz
192 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 22:59:47 Uhr
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ja was denn? nix anderes wird seit Jahrzehnten vollzogen. nicht das ich es gutheisse ich rede die ganze Zeit davon das wenn jeder sich dementsprechend verhält das kind profitiert und wenn nicht profitiert das Kind dadurch das es bei der Person mehr ist die sich eben mehr drum kümmern will. |
Bearbeitet von: VandeerPipe am: 18.08.2008 23:00:57 Uhr |
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Avantasia
Schweiz
16 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 23:02:10 Uhr
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Grundlegend darf gesagt werden, was für den kooperativen Vater gilt, gilt auch für die Mutter. |
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sandra13
Schweiz
103 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 23:03:09 Uhr
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Eine Elterninstanz wäre so etwas wie der begleitende Umgang, aber eben für beide Elternteile und angestrebt wäre eine zeitliche Begrenzung. Es wäre ein neutraler Anlaufpunkt bei Auseinandersetzungen und auch ein Ohr für Überforderung eines alleinerziehenden Teils. Sie würde vorallem die Interessen des Kindes wahrnehmen und zu seinem Wohl entscheiden. |
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Helmi47
Schweiz
3074 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 23:04:06 Uhr
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Zitat: Original erstellt von: Inyuk
ihr sprecht immer von obhutsenzug wisst ihr überhaupt was ihr damit einem kind antut????
Inyuk, komm Kaffee trinken. Die Diskussion dreht sonst wohl endlos im Kreis. |
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VandeerPipe
Schweiz
192 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 23:05:54 Uhr
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Der begleitende Umgang bringt doch nur dann was solang die Begleitperson dabei ist.
Wenn einer nicht will reisst man sich halt mal für ein paar Mal zusammen und dann ist die Begleitperson weg und der Spass geht von vorne los.
Zusammensitzen und mit einem Mediator die Probleme durchsprechen halte ich für eine grundlegende Sache und das sollte Pflicht werden. |
Bearbeitet von: VandeerPipe am: 18.08.2008 23:06:27 Uhr |
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Inyuk
Schweiz
396 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 23:07:34 Uhr
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Ich weiss was es heisst sein kind nicht mehr sehen zu können/ dürfen, ich weiss auch was es für das Kind heisst Mami/ Papi nicht mehr zu sehen. Ja eine Elterninstanz ist was gutes, ich bin dafür das Väter die sich um Ihr Kind kümmern möchten es auch dürfen und man denen nicht Steine in den Weg legt. Das braucht auch disziplin bei der Mutter, aber ein generelles gemeinsames sorgerecht und dann noch kindesenzug wer nicht mitspielt ist völlig übers ziel hinaus. Es muss eine lösung her wo das Kind NICHT leidet. Wie währe es wenn sich der Vater entscheiden MUSS bei der Vaterschaftsannerkennung ob er das Kind sehen will oder nicht. Wenn er will Muss er wie auch die Mutter sich an die abmachungen halten oder Geldstrafe bezahlen( Mehr alimente oder so in der art) die Mutter bekommt weniger alimente ( kann ja zum beispiel auf ein sperrkonto bezahlt werden und dann dem Kind bei Volljährigkeit ausbezahlt werden, kontoverwaltung Elternbeirat oder Vormundschaft)wenn sie sich querstellt. So wird das Kind am wenigsten bestraft und die Mütter hören schnell auf dem Vater das Kind zu verweigern wenn weniger Geld in die Haushaltskasse fliesst. |
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VandeerPipe
Schweiz
192 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 23:13:24 Uhr
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@inyuk
ist ne super Idee bin ich sofort dabei nur zieht das nur dann wenn beide auf das Geld angewiesen sind. Oder die Strafe muss dann so an dem Geldbeutel der Eltern orientiert sein das es jedem weh tut egal wieviel man verdient oder im Monat zur Hand hat |
Bearbeitet von: VandeerPipe am: 18.08.2008 23:15:57 Uhr |
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sandra13
Schweiz
103 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 23:15:03 Uhr
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Ich glaube, das ist mit Geldstrafen nicht zu regeln. Es gibt immer Möglichkeiten, sich um Alimente zu drücken, Gründe, warum man gerade ausserstande ist, mehr zu zahlen - und das legal. Ausserdem ist das Geld in erster Linie für das Kind gedacht und wir wissen alle, dass häufig die Alimente die wahren "Unkosten" nicht auffangen. Das Kind leidet bei Streitigkeiten in jedem Fall. Das kann weder weggeschoben noch verhindert werden. Wenn die Mutter beispielsweise in einer neuen Partnerschaft lebt, in der ihr Partner der Verdiener ist, hat eine Kürzung der ALimente vielleicht gar keinen Effekt, sondern bestärkt sie in ihrem Verhalten. Was aber, wenn sie verpflichtet würde, zu einem Mediator zu gehen? Oder der Vater dazu verpflichtet würde, denn das Kind hat auch ein Recht auf seinen Vater. |
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Inyuk
Schweiz
396 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 23:19:17 Uhr
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Ja, das stimmt aber sonst gibt es keine gerechte lösung ohne das noch mehr auf dem buckel der Kinder geht. Wenn sich der Vater verpflichtet sich um das Kind zu kümmern, wird die Mutter im gegenzu verpflichtet das zuzulassen. Alles andere ist schwachsinnig bis unmöglich. Übrigens kindesezug: ich bin seit 3 Jahren mit meinem Kind in Psychologischer behandlung deswegen und mit dem kleinen seit über 1 Jahr, weil der Papa die tasche gepackt hat und gegangen ist. Ich weiss ich habe schon wieder den Mann beschuldigt.. sorry... ist auch egal ob mutter oder vater ich weiss was es einer kinderseele antut und es ist furchtbar.. Also bevor du sanktionen mit kindesenzug aussprichst bedenke zuerst was es dem kind antut.....Egal was viele tausend Mütter seit jahren machen, es ist nicht besser aber da du ja so gerne superpapi sein möchtest bedenke eine superlösung für das KIND und nicht für dich!!! |
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VandeerPipe
Schweiz
192 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 23:21:08 Uhr
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Gutes Argument Sandra also sind wir uns einig die Kinder sind immer die leidtragenden und ein Mediator als Pflichtprogramm einaml im Monat wäre wünschenswert. Geldstrafen wären nicht schlecht sofern es diejenigen auch trifft die den Bockmist such verbrichen haben.
@inyuk den Sorgerechtsentzug den ich meinte ist zeitlich begrenzt und nicht gleich zu 100% sondern nur in kleinen Schritten. Das ist in dem Sinne nur eine Einschränkung aber kein Entzug auf erste mal. |
Bearbeitet von: VandeerPipe am: 18.08.2008 23:22:56 Uhr |
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sandra13
Schweiz
103 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 23:23:31 Uhr
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Vielleicht sollten wir auf Morgen vertagen, ist schon spät und der Frustspiegel steigt gerade ... Nur noch eines: Es gibt keine Musterlösung für alle. Es wäre doch aber möglich eine Voraussetzung zu schaffen, die eine Lösung individuell fördert. So, das Wort zum Dienstag. Gute Nacht! |
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VandeerPipe
Schweiz
192 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 23:24:08 Uhr
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und dann auch nur zeitlich begenztundbeser noch gleichzietig zum prozentualen Entzug auch eine empfindliche Strafe |
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Inyuk
Schweiz
396 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 23:28:33 Uhr
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Auch einen Zeitlich begrenzten enzug oder auf einmal weniger sehen eines Elternteils löst in einer kinderseele eine Ketestrophe aus.. eine unvorstellbare katastrophe.... Es ist ja schon für den kleinen einen Weltuntergang wenn sein Papi 1 Tag später kommt als sonst... kannst Dir nicht vorstellen was das alles anrichten kann.... Eine Verpflichtung das beide elternteile sich um das Kind kümmern und eine Mediationsstelle wenns nicht geht ist eine super lösung. |
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Kathi1970
194 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 23:32:41 Uhr
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Ich bin eine dieser alleinerziehenden Mütter, mit LEIDER gemeinsamem Sorgerecht. Leider weil die Auteilung in unserem konkreten Fall bedeutet: die Mutter die Pflichten, der Vater die Rechte - aber natürlich nur, wenn er gerade Bock drauf hat...(er hat nie einen Franken Alimente gezahlt, ist ins Ausland gegangen, ausserhalb von Europa, hat sich nicht gemeldet, keine Adresse hinterlassen und taucht jetzt hier nach zwei Jahren plötzlich auf mit der Forderung, seine Kinder zu besuchen.....Wundert es wen, dass frau sich aufregt? Wann wird er das nächste mal kommen? Wie werden die Kinder damit fertig? usw.).
Aber abgesehen von meinem konkreten Beispiel: gemeinsames Sorgerecht setzt Kommunikation voraus. Wenn die nicht funktioniert, und zwar egal wer dann daran "Schuld" ist, geht es nicht. Ich komme aus Deutschland, wo das gemeinsame Sorgerecht der Regelfall ist und weiss wie es in der Praxis funktioniert..... Es eröffnet nämlich einen ganz eigenen Kriegsschauplatz, den die Eltern oder evtl. auch nur ein Elternteil nutzen können/kann und zwar ganz und gar nicht zum Wohl des Kindes. Besuchsrecht steht jedem Elternteil zu, wenn keiner kriminell ist. Ich finde als Alleinerziehende auch, es sollte durchgesetzt werden. Und da man Kinder nicht gern mit der Polizei abholen lässt, sind finanzielle Bussen sicher ein wirkungsvolles Mittel. Aber wie wäre es tatsächlich auch mit einer Besuchspflicht?! Ein Vater der Besuche nicht wahrnimmt, sollte auch seine Rechte verlieren! Und genau das pssiert eben nicht, wenn das gemeinsame Sorgerecht zum Allheilmittel erklärt wird. Dann kann ein Vater wie mein Ex sich aus dem Staub machen und ganz wie es ihm passt alle paar Jahre dennoch seine Rechte beanspruchen....
(Bei uns hat das bald ein Ende, ich bekomme jetzt das alleinige Sorgerecht und er bekommt Auflagen für die Besuche, sollte er in Zukunft nochmal Lust dazu haben. Übrigens: ich würde mir nichts mehr wünschen, als dass er die Kinder alle zwei Wochen nimmt, sich sorgt, sich kümmert!!! Es war seine Entscheidung....) |
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sandra13
Schweiz
103 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 23:37:03 Uhr
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@ Kathi1970 ??!! Ich komme auch aus Deutschland, gemeinsames Sorgerecht ist meines Wissens nur bei verheirateten Paaren der Regelfall. Und genau um Kommunikation geht es ja. |
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VandeerPipe
Schweiz
192 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 23:44:16 Uhr
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soweit ich das weiss ist es in D nun seit 4 Jahren auch bei nicht verheitateten Paaren so das dort das Sorgerecht geteilt wird.
Nagelt mich nicht drauf fest , ich müsste nochmal nachlesen |
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sandra13
Schweiz
103 Beiträge |
Erstellt am: 18.08.2008 : 23:45:36 Uhr
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Das geht nur auf Antrag und mit Einverständnis der Mutter, soweit ich weiss. |
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Thema |
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