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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
 Kindermädchen, Kinderbetreuerin und Nanny
 Kindermädchen - Mustervertrag / Arbeitsvertrag
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Tanja


2 Beiträge

Erstellt am: 23.05.2007 :  11:48:20 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Zusammen

Ich habe dank Liliput ein sehr nettes Mädchen gefunden, welches mich während 5 Tagen pro Woche mit den Kindern und im Haushalt unterstützt. Das Mädchen bekommt Kost und Logis. Es ist für das Mädchen ein Zwischenjahr vor der Lehre und sie wird in diesem Jahr keine Schule oder Ähnliches besuchen.

Nun habe ich leider keine Ahnung, wie ein Vertrag für ein solches Verhältnis aussehen muss. Sie ist ja kein Au Pair und auch keine ausgebildete Kleinkinderzieherin. Was muss in so einem Vertrag festgehalten werden? Gibt es irgendwo einen Mustervertrag?

Mondstern

Schweiz
3213 Beiträge

Erstellt  am: 23.05.2007 :  16:51:42 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Tanja,

Liliput hat einen Mustervertrag, vielleicht kannst Du den für Dich abändern?

LG Mondstern

http://familienforum.liliput.ch/topic.asp?TOPIC_ID=190
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Liliput

Schweiz
882 Beiträge

Erstellt  am: 23.05.2007 :  18:43:31 Uhr  Profil anzeigen
Hallo diddlina

Zuerst eine generelle Feststellung zum Arbeitsvertrag. Der Arbeitsvertrag ist grundsätzlich nicht als «lästiges Übel» zu betrachten, sondern als ein wichtiges Dokument, dass sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer, insbesondere bei Streitigkeiten einen «gewissen Schutz» bietet!

Weiter sei wieder einmal darauf hingewiesen, dass selbst dann, wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, die allseits bekannten Normalarbeitsverträge die entsprechenden arbeitsrechtlichen «Leitplanken» vorgeben. Siehe auch zum Beispiel Liliput Forumsbeitrag «Kanton Zug: Regierungsratsbeschluss über den Normalarbeitsvertrag Privathaushalt»

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass ein allfällig verfasster Arbeitsvertrag, die Vorgaben des Normalarbeitsvertrag keinesfalls unterlaufen dürfen!

So heisst es dann zum Beispiel für den Kanton Zug:
«Der Normalarbeitsvertrag gilt als Vertragswille, soweit nicht für einzelne Bestimmungen schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Allfällig abweichende Vereinbarungen dürfen jedoch keine Verschlechterung für die Arbeitnehmerin / den Arbeitnehmer zur Folge haben.»

Übrigens, andere Schweizer Kantone haben vergleichbare Bestimmungen.

Schriftlicher Arbeitsvertrag - das sollte nicht fehlen:

In jedem Fall ist es immer ratsam, die wichtigsten Punkte schriftlich, also schwarz auf weiss festzuhalten!

Zu nennen wäre da:
• Natürlich einmal die namentliche Erwähnung der Vertragsparteien (Arbeitgeber / Arbeitnehmer)
• Datum des Stellenantritts
• Funktion (z.B. Kindermädchen)
• ev. Probezeit
• Lohn, ev. 13. Monatslohn, inkl. allfälliger Zulagen,
• Arbeitszeit
• Ferien Regelung
• Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bei Mutterschaft
• Allfällig weitere mündliche Zusagen wie z.B. Lohnerhöhung, Weiterbildung etc.

Und dann hoffentlich auch von beiden Vertragsparteien unterschrieben!
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Susanna


2 Beiträge

Erstellt  am: 06.07.2007 :  16:26:43 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Lilliput Admin

Ich habe eine Frage zur den "Verschlechtungen" im Vergleich zum Normalarbeitsvertrag:

Die meisten Kinderfrauen/Aupairs sind ja befristet (für ein Jahr) angestellt. Und befristete Verträge können gemäss Gesetz NICHT (ausser fristlos) gekündigt werden.

Ist es eine Verschlechterung, wenn man/frau beiden Seiten die unterjährige Kündigung im Vertrag erlaubt?

Ansonsten sind die Normalarbeitsverträge richtige Knebelverträge aus denen frau/man nicht mehr herauskommt!

Danke und Gruss
Susanna

Allfällig abweichende Vereinbarungen dürfen jedoch keine Verschlechterung für die Arbeitnehmerin / den Arbeitnehmer zur Folge haben.»
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Nuggitante

Schweiz
1352 Beiträge

Erstellt  am: 06.07.2007 :  23:09:43 Uhr  Profil anzeigen
hallo

klar können befristete verträge gekündigt werden. beidseits in der frist die abgemacht und im vertrag steht. ich hatte vertäge mit einer frist zwischen 7 tagen und einem monat.

und nebenbei erwähnt, sie wurden vom arbeitsamt genehmigt, also waren sie sicherlich in ordnung.

Nuggitante
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Helmi47

Schweiz
3074 Beiträge

Erstellt  am: 06.07.2007 :  23:24:50 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Susanna

Befristete Verträge sind in dieser Beziehung wirklich ein Problem. Du hast zwei Möglichkeiten: mach einen unbefristeten (der muss dann allerdings gekündigt werden) oder wie Du ja selber sagst, nimm die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung rein. Das ist dann ein befristeter Vertrag mit Maximaldauer. Da sowohl AG als auch AN von dieser Regelung profitieren, stellst Du den AN nicht schlechter. Ev. ist ja der/die noch so froh, wenn er/sie früher bei Dir aufhören kann.

Zweiter Vorteil für den AG: Im Krankheitsfall musst Du gemäss OR nur Lohn bezahlen, falls der Vertrag länger als drei Monate gedauert hat oder für mehr als 3 Monate (d.h. auf ein Jahr befristet) eingegangen wurde.

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Susanna


2 Beiträge

Erstellt  am: 07.07.2007 :  16:26:42 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Helmi und Nuggitante

Danke fuer die Antworten.
Wir hatten fuer unser Aupair den kantonalen Standardvertrag gewählt.
Und da der auf dem Normalarbeitsvertrag für Hauswirtschaftsangestellte basiert - und wir aus Unwissenheit nichts anderes definiert hatten - war der Vertrag während der Laufzeit unkündbar!
Für diese arbeitsrechtliche "Weiterbildung" haben wir teuer bezahlt!!! Ich empfehle daher allen Aupair-Familen, die kantonalen Standardverträge zu prüfen!!

Grüsse
Susanna
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