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Pollux
28 Beiträge |
Erstellt am: 22.10.2008 : 11:44:35 Uhr
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Hallo Zusammen Ich erhalte seit 1.9.2007 eine halbe IV Rente. Im Mai 2008 wurde in einer IV Rentenrevision von meiner Ärztin festgehalten, dass ich ab diesem Datum 100% arbeitsunfähig bin und daher Anspruch auf eine ganze Rente habe. Zudem wurde ich für die berufliche Eingliederung angemeldet. Nun warte ich seit über 5 Monaten auf eine Antwort. Hat jemand von euch Erfahrungen wie lange es dauert, bis man endlich eine Antwort bekommt? Zudem bin ich verunsichert was die berufliche Eingliederung angeht. Ich kann bis auf weiteres nicht mehr auf meinem Beruf arbeiten. Da ich aber arbeitsunfähig bin ist auch eine Umschulung zurzeit nicht möglich. Muss ich wohl oder übel einen geschützen Arbeitsplatz antreten. Wie sieht die Arbeit an einem geschützen Arbeitsplatz aus?
Bin froh um jede Antwort, herzliche Grüsse
Pollux |
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Samantha_80
1200 Beiträge |
Erstellt am: 22.10.2008 : 11:54:03 Uhr
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@Pollux: Durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig? |
Bearbeitet von: Samantha_80 am: 22.10.2008 11:54:15 Uhr |
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Pollux
28 Beiträge |
Erstellt am: 22.10.2008 : 12:16:49 Uhr
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durch Krankheit |
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Samantha_80
1200 Beiträge |
Erstellt am: 22.10.2008 : 12:18:50 Uhr
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Sende Dir eine PN |
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Pollux
28 Beiträge |
Erstellt am: 22.10.2008 : 12:27:05 Uhr
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ich bin noch nich so Forumsgewandt, was ist eine PN? |
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Samantha_80
1200 Beiträge |
Erstellt am: 22.10.2008 : 12:28:38 Uhr
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Bei der Forumsübersicht kannst Du ganz nach unten scrollen, dann siehst Du bei Dir :Pollux und rot: 1 neue Nachricht |
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Pollux
28 Beiträge |
Erstellt am: 22.10.2008 : 12:32:44 Uhr
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ok, habs begriffen:-) |
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Samantha_80
1200 Beiträge |
Erstellt am: 22.10.2008 : 12:35:47 Uhr
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Gut :-) Musste anfangs auch suchen, bis ichs kapiert habe;-) |
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blaubaer
286 Beiträge |
Erstellt am: 22.10.2008 : 12:41:11 Uhr
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Wie alt bist du.je nach kanton geht eine abklärung bis zu 2 jahren.je nach firma solltest du aber den vollen lohn bekommen .und nach der abklärung zahlt dir die IV das Geld aus das du während dessen vom arbeitgeber als lohn erhalten hast.mit diesem geld musst du aber dem arbeitgeber den an dich ausbezahlten lohn zurückzahlen.vergiss aber nicht wärend dieser zeit die AHV beiträge zu bezahlen sonst hast du bei eintritt ins AHV alter beitrags lücken.aber befrage dich bei deiner AHV/IV stelle.zum geschützten arbeitsplatz kann ich dir keine auskunft geben.weiss nicht ob das noch gültig ist.aber wenn wenn du verheiratet bist solltest du auch für deine gattin eine zusatzrente bekommen.? |
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Pollux
28 Beiträge |
Erstellt am: 22.10.2008 : 13:00:02 Uhr
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@blaubaer Ich bin 29 Jahre alt und bin verheiratet (bin aber eine Frau:) Die Abklärung habe ich bereits hinter mir, daher bekomme ich seit Sept. 07 eine halbe Rente. Ich bin schon seit Oktober 06 nicht mehr arbeitsfähig, bekam aber bisher nur eine halbe Rente weil ich noch 35% angestellt war. Die AHV Beiträge werden von meinem Mann einbezahlt, was auch meine Beiträge deckt. Falls die IV entschiedet dass ich Recht auf eine ganze Rente habe, bekomme ich dann die ganzen Monate, welche ich geartet habe zurückerstattet? |
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blaubaer
286 Beiträge |
Erstellt am: 22.10.2008 : 14:27:15 Uhr
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Entschuldige Pollux habe angenommen es handle sich um einen IV fall für eine Männliche Pers.in deinem fall gehe zu deiner zuständigen IV stelle.dort wirst du die für dich geeignete auskunft ev.proschüren erhalten. |
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Schneeflocke
Schweiz
137 Beiträge |
Erstellt am: 22.10.2008 : 15:14:02 Uhr
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Hallo Pollux
Dürfte ich wissen, bekamst du die Krankheit durch den Beruf oder sonst? |
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Pollux
28 Beiträge |
Erstellt am: 22.10.2008 : 16:34:58 Uhr
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@Schneeflocke Das ist eine schwierige Frage, ich würde aber eher nein sagen. Ich bin Lehrerin und bin wegen psychischen Beeinträchtigungen nicht mehr fähig zu unterrichten, bin dem Druck einfach nicht mehr gewachsen. |
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Schneeflocke
Schweiz
137 Beiträge |
Erstellt am: 22.10.2008 : 17:06:47 Uhr
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Ach so. Du arme.
Ich denke mir, die berufliche Eingliederung sieht so aus, dass sie für dich einen Arbeitsplatz suchen wollen, der auf deine Verhältnisse angepasst ist und an dem auf dich Rücksicht genommen werden kann. Nur ist das ganz schwierig. Ich würde sagen warte noch einen Monat ab. Ich glaube mit 6 Monaten musst du rechnen.
Musstest du fest um deine jetzige Rente kämpfen? Wie schnell ging es bei dir nach der Beantragung? |
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Helmi47
Schweiz
3074 Beiträge |
Erstellt am: 22.10.2008 : 19:18:49 Uhr
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Blaubär, du erzählst hier irgendwelches zusammengereimtes Zeug. Also: Pollux erhält von ihrem AG 80 % vom Lohn während zwei Jahren, wenn der eine KTG-Versicherung abgeschlossen hat, sonst gibts einfach gar nichts. Da sie Lehrerin ist/war, ist dies natürlich schon der Fall.
Nachher sollte eben die IV-Abklärung durch sein. Die IV-Rente (die volle!) beträgt zwischen 1105 und 2210 Franken, also nie und nimmer den vollen Lohn. Ich denke, dass du die volle Rente auch rückwirkend erhalten wirst, aber das fragst du wirklich besser bei der SVA nach.
Und ob Mann oder Frau ist ja unerheblich, glücklicherweise! Aber: du brauchst keine Angst zu haben, dass sie dich in eine geschützte Werkstatt einweisen werden. Ich war mal in einem Nonprofit-Managementkurs und habe da gelernt, dass ein solcher Platz Papa Staat (also mich.. ) monatlich 5000 Franken kostet. Da wäre er ja schön blöd, wenn er dich dazu verknurren würde!
Berufliche Eingliederung macht natürlich Sinn. Denn wenn du wegen psychischen Problemen nicht mehr als Lehrerin arbeiten kannst - was ich übrigens gut nachvollziehen kann - dann kannst du vielleicht trotzdem z.B. einen Bürojob ausüben. Und es kommt Papa Staat ja dann doch viel günstiger, wenn er dir jetzt eine Umschulung finanziert, wenn die Chance besteht, dass du dann wieder arbeiten kannst. Da du aber krankgeschrieben bist, kommt ja eine Umschulung im Moment sowieso nicht in Frage, wie du ja selber schreibst.
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Pollux
28 Beiträge |
Erstellt am: 22.10.2008 : 19:47:54 Uhr
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@helmi vielen dank für die ausführliche Antwort. Ich war bevor ich krank wurde in einer befristeten Anstellung, daher habe ich den vollen Lohn nur noch einige Monate weiter erhalten. Was ich aber immer noch nicht ganz verstehe ist die Sache mit der Umschulung. Da ich krankgeschrieben bin erhalte ich eine Rente, wenn ich nicht mehr krankgeschrieben wäre, würde das ja heissen dass ich wieder auf meinen Beruf zurück müsste. Wie also komme ich zu einer Umschulung? Indem die IV zum Schluss kommt, dass ich zwar arbeitsfähig bin, jedoch nicht in meinem erlernten Beruf, nehme ich an. Aber wer entscheidet darüber? Die IV aufgrund des Berichts meiner Ärztin oder aufgrund einer unabhängigen Einschätzung des IV-Berufsberaters oder sogar eines IV-Arztes? du scheinst dich ja recht gut auszukennen, deshalb erlaube ich mir nochmals eine Frage zu stellen: Was kommt für eine Umschulung in Frage? Auf den Merkblättern der IV steht, dass die Umschulung nu dann durchgeführt werden darf, wenn man nach der Umschulung nicht weniger verdient als vorher. Heisst das nun, dass ich keine Berufslehre mehr machen könnte, da ich danach weniger verdienen würde als als Lehrerin? Ich habe von einer anderen Lehrerin gehört, dass sie eine Ausbildung zur Goldschmiedin machen konnte, wie geht denn das? |
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Pollux
28 Beiträge |
Erstellt am: 22.10.2008 : 19:53:26 Uhr
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@Schneeflocke: Ich musste überhaupt nicht kämpfen, sondern habe bereits 3 Monate nach dem Antrag einen positiven Bescheid bekommen. Die erste Rente kam dann genau 12 Monate nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Ich stelle es mir auch sehr schwierig vor einen Arbeitsplatz zu finden, an dem auf eine psychische Krankheit Rücksicht genommen wird (ausser eben in geschützten Werkstätten). Wer stellt schon freiwillig ein psychisch Kranke ein? |
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Helmi47
Schweiz
3074 Beiträge |
Erstellt am: 22.10.2008 : 19:57:05 Uhr
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Pollux, ich bin hier auch nicht der Profi... habe aber gerade gelesen von einer Coiffeuse, die 3500 verdient hat vor der Arbeitsunfähigkeit. Der hat die IV keine Umschulung bezahlt mit dem Argument, diesen Betrag könne sie auch mit unqualifizierter Hilfsarbeit verdienen. Ich denke, als Lehrerin kannst du dich hier sicher auch wehren. Denn denn die Coiffeuse z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht imstande wäre, in der Migros Gestelle aufzufüllen oder Kaffee zu servieren, dann würde dieses Argument ja eigentlich nicht mehr zählen?
Umschulung: ja natürlich erst, wenn du nicht mehr krankgeschrieben bist, aber nicht mehr in den Beruf zurück kannst. Das entscheidet meines Wissens der IV-Arzt, aber nicht aufgrund des Berichtes deiner Aerztin, sondern nach eigener Abklärung.
Was für eine Umschulung? Da wäre jetzt wohl der IV-Berufsberater zuständig. Hast du dir denn schon Gedanken darüber gemacht, was dir Freude machen würde und dich nicht so belasten würde? |
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fabian
Schweiz
560 Beiträge |
Erstellt am: 22.10.2008 : 20:00:40 Uhr
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Hallo Pollux
Wenn Du für eine andere Tätigkeit zu mindestens 50 % arbeitsfähig bist, wird Dir allenfalls eine Umschulung bezahlt. Dies ist für uns ja alle günstiger, wenn Du in einem anderne Beruf arbeiten kannst. Das wirkt sich ja auf alle aus.
Wenn Du nun die Umschulung fertig hast, wird ein Vergleich erstellt. Man schaut, was Du als Lehrerin verdienen könntest und was Du nun mit der neuen Ausbildung verdienst. Wenn Du dabei eine Erwerbseibusse von midnestens 40 % in Kauf nehmen musst, hast Du allenfalls einen weiteren Rentenanspruch. Der Grad richtet sich nach der Erwerbseinbusse, also 40 % bis 49 % eine Viertelsrente etc. Wenn die Erwerbseinbusse weniger als 40 % beträgt, hast Du keinen Rentenanspruch mehr.
Hast Du Kinder? Wenn ja, dann sieht das wieder anders aus, weil man dann schaut, ob Du mit Kind auch ohne Gesundheitsschaden weiterhin arbeiten würdest oder zu Hause als Hausfrau und Mutter tätig wärst. Wärst du dann zu Hause,wird der IV-Grad nicht mehr analog der Erwerbseinbusse sondern der Einschränkungen im Haushalt berechnet.
Aber ich versteh echt nicht, weshalb du diese Auskunft im Internet suchst und dich nciht direkt an die IV-Stelle wendest. Das sollte Dir doch wichtiger sein als eine Ferndiagnose von Dir nicht bekannten Menschen.
An Deiner Stelle würde ich ein gespräch mit der IV-Stelle suchen und nachfragen, wie es weitergeht. |
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Pollux
28 Beiträge |
Erstellt am: 22.10.2008 : 20:09:54 Uhr
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@fabian: Ein Internet-Forum ist bekanntlich dazu da, um sich mit unbekannten Menschen auszutauschen! Zudem suche ich ja nicht nach einer Diagnose, die kenne ich längst, sondern eine Anwort auf meine Fragen, die ich weitgehend beantwortet bekommen habe. Weshalb ich mich nicht an eine IV-Stelle wende?- weil ich eben seit 5 Monaten auf ein Gespräch mit dem Berufsberter warte, da kann man leider nicht einfach vorbeigehen und wird dann ausführlich beraten, jedenfalls nicht im Kanton Bern. |
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Pollux
28 Beiträge |
Erstellt am: 22.10.2008 : 20:14:56 Uhr
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@helmi: das mit der Coiffeuse habe ich auch gelesen:-) habe in letzter Zeit viel herumgeforscht und die Meinungen gehen weit auseinander, das kommt wahrscheinlich auch davon, dass nicht jeder IV-Berufsberatergleich entscheidet, auch wenn zwei Fälle fast identisch sind. Es ist einfach auch ein Thema worüber man nicht spricht. Ich kann jedenfalls nicht mit vielen darüber sprechen, deshalb der Eintrag im Forum. Ich habe mir schon viele Gedanken darüber gemacht, was mir gefallen würde. Aber solange ich nicht weiss, was wirklich realisierbar ist, bleiben Träume nur Schäume...Vielen Dank jedenfalls für deine Beiträge, sie waren für mich sehr informativ. |
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fabian
Schweiz
560 Beiträge |
Erstellt am: 22.10.2008 : 20:38:33 Uhr
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@ Pollux, wollte Dir nicht zu Nahe treten, sorry.
Das ist ja schön daneben, dass Du solange warten musst. Das wurde eigentlich mit der neuen IV-Revision ganz und gar nicht bezweckt. Ich hätte schon längst eine Reklamation zu Handen der IV-Stellenleitung geschrieben. Dann kann es plötzlich ganz schnell gehen.
Jedenfalls drücke ich Dir die Daumen, dass Du den Beruf findest, in dem Du wengistens etwas wieder arbeiten kannst.
In der geschützten Werkstatt kannst du Dich als IV-Rentnerin selber melden und fragen, ob noch ein Platz frei ist. Ich persönlich finde die geschützte Werktstatt gut, weil sie einigermassen eine Tagesstrutkur ermöglicht. |
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Schneeflocke
Schweiz
137 Beiträge |
Erstellt am: 23.10.2008 : 11:16:22 Uhr
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Hallo Pollux
Leider ist es normal so lange zu warten. Man liest auch die Bearbeitung gehe mindestens 6 Monate.
Wenn du aus gesundheitlichen Gründen deinen alten Beruf nicht mehr ausüben/kannst willst, bist du ja ein Kostenfaktor (Rente ect.). Da du noch jung bist, denke ich, wird es auch auf eine Umschulung herauslaufen. Dazu müsstest du natürlich auch bereit sein.
Bei der Umschulung sollte man nicht einen Beruf wählen bei dem man weniger verdient, weil sie dann quasi "angst haben", dass es nicht reicht und sie wieder eine Rente auszahlen müssen. Aber ich denke das ist nur ein Grundsatz. Wenn du jetzt doch noch eine Lehre machen willst (angenommen) und weniger als Auusgelernte wie als Lehrerin verdienen wirst, du das aber unbedingt willst und davon überzeugt bist, sieht es bstimmt nochmals anderst aus.
Hast du dich denn schon mit dem Thema befasst? Was würde dich interessieren? |
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Pollux
28 Beiträge |
Erstellt am: 23.10.2008 : 14:19:32 Uhr
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Hallo Schneeflocke Natürlich wäre ich für eine Umschulung bereit, ich habe erst kürzlich wieder einen Arbeitsversuch gemacht und kann nun definitv sagen, dass Schule nicht mehr in Frage kommt. Ich wäre sehr dankbar, wenn die IV mir eine Umschulung finanzieren würde. Es gibt Vieles was mich interessiert, am liebsten würde ich im gestalterischen Bereich arbeiten, Polygrafin, Fotografin, Grafikerin oder auch Kunstgewerbeschule oder Gestaltungspädagogin. Das sind leider alles etwas "brotlose" Jobs, das weiss ich. Aber wenn ich nochmals eine Ausbildung mach, möchte ich etwas tun, was mich auch wirklich interessiert. Ich bin absolut nicht der Büromensch.. Was aber eben so komisch ist, dass ich überhaupt so schnell eine Rente bekommen habe und nicht zuerst eine Umschulung diskutiert wurde, gerade mit der IV-REvision sollte dies doch an erster Stelle stehen, ich würde sooo gerne etwas machen, nicht einmal ein Praktikum kann ich machen, weil mir sonst die Rente gekürzt wird, ist das nicht lächerlich? |
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Schneeflocke
Schweiz
137 Beiträge |
Erstellt am: 23.10.2008 : 18:53:02 Uhr
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Hallo Pollux
Brotlose Jobs sind das sicherlich nicht alles. Im Gegenteil, man kann es in diesen Berufen weit bringen.
Allerdings musst du dir bewusst sein, Polygrafin / Grafikerin sind absolut Stressreiche Berufe, da man meist in der Werbung arbeitet. Da kennt man kein Zeitlimit, kein jetzt sind meine 8 Stunden gearbeitet und wenn es sein muss auch kein Wochenende.
Deshalb wüsste ich jetzt nicht, ob es von dieser Seite her gesehen das richtige für dich wäre. Von wegen Stress...
Ich finde deine Situation auch ein bisschen komisch. Warscheinlich haben sie gedacht/gehofft, dass du wieder auf deinen Beruf zurückkehrern willst.
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