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Daddy
Schweiz
2 Beiträge |
Erstellt am: 15.09.2007 : 13:36:23 Uhr
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Hallo, Ich steh im Moment vor einer schwierigen Entscheidungsfase und bin mir noch sicher, was der richtige Weg ist. Ich lebe seit 1 Jahr getrennt von meiner Frau da Sie einen neuen Lebenspartner gefunden hatte. Nun habe ich erfahren, dass Sie das Sorgerecht mir abgeben will, oder die Kinder an eine Pflegefamilie geben will. Der Sohn ist 12 Jahre und die Tochter 16 Jahre alt. Ich bin 100% am arbeiten und bin zeitweise auch im Ausland tätig. Es sind ca. 4 - 5 Tage im Monat. Die Kinder möchten gerne zu mir ziehen. Ich weiß nur nicht, ob ich dem gerecht werden kann. Dass die Kinder zuhause Stress haben kann ich verstehen. Auch bei mir wird der Alltag einkehren und ist nicht alles Gold was glänzt. Das sehen die Kinder bestimmt noch nicht ein. Gibt es eine Betreuung die am Abend den Kinder schaut dass Sie ins Bett gehen und morgen aufstehen, wenn ich im Ausland bin? Könnte ich überhaupt eine Au-pair oder Praktikantin bei mir einstellen? Was müssten da für Voraussetzungen vorhanden sein? Meine Freundin hilft mir bestimmt auch mal, wenn Not ist. Da Sie aber 100% arbeitstätig ist will ich Sie dazu nicht einsetzen, sondern will alles selber organisieren. Ich bin der Meinung, dass bevor die Kinder in eine Pflegefamilie kommen, ich für Sie aufkommen werde. Das die Betreuung bestimmt einiges kosten wird ist mir voll bewusst und auch kein Problem. Nun ist die Frage, ob ich auch bei einer Kinderbetreuung bei mir ich meiner Frau immer noch Unterhalt zahlen muss. Dann wird es finanziell sicher schwerer werden. Vielen Dank für Anregungen und Tipps
Daddy |
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Mondstern
Schweiz
3213 Beiträge |
Erstellt am: 15.09.2007 : 13:55:55 Uhr
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Hallo Daddy,
als erstes mal erschreckt es mich sehr dass Deine Frau scheinbar so locker die Kinder loswerden will und ich finde es sehr lobenswert dass Du für Deine Kinder sorgen willst!
Nun für eine Prakikantin oder ein Aupair dürftest Du nicht 100% arbeiten, ausser wenn Du das natürlich von zu Hause aus tust und sie nicht alleine lässt.
Für Betreuung am Abend würde ich schauen dass Du Nachbarn oder Verwandte findest die das übernehmen. Wenn Du lange vorher weisst wann Du jeweils eine Betreuung brauchst dann könntest Du hier bei Liliput ein Inserat schalten und jemand suchen der einfach immer dann kommt. Vielleicht jemand der dies eher als Hobby betrachtet und mit dem Lohn nicht den eigentlichen Lebensunterhalt verdient.
Ich bin der Meinung, da ich mich im moment auch stark mit der Scheidung beschäftige, dass Du für Deine Frau keinen Unterhalt bezahlen musst. Schon gar nicht wenn sie mit einem Lebenspartner zusammen wohnt.
Deine Frau ist verpflichtet sobald das Jüngste Kind 12 Jahre alt ist über 50% arbeiten zu gehen, wenn das Jüngste 16 Jahre alt ist muss sie 100% arbeiten.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Habe im moment ein grosses Wissen über Scheidung und Trennung, da ich grad selber mittendrin stecke.
LG Mondstern |
Bearbeitet von: Mondstern am: 15.09.2007 17:28:37 Uhr |
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Unicorn
Schweiz
245 Beiträge |
Erstellt am: 15.09.2007 : 17:43:58 Uhr
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Hallo Als erstes kann man das Sorgerecht nicht einfach so abgeben. Es sei denn ,einer der Elternteile hat sowieso das alleinige Sorgerecht. Oder aber die Kinder werden sichtbar mißhandelt und Gefahren ausgesetzt. Aber es wundert mich doch, dass Eltern überhaupt so mit Ihren Kindern umgehen und sie aussetzen wie Hunde was auch schon sehr schlimm ist! Für mich wäre es gar keine Frage die Kinder zu nehmen, ohne wenn und aber. Natürlich muss auch Mann sich völlig neu organisieren, was jede zweite Frau auch muß die alleinerziehend ist. Deine Kinder sind ja schon recht groß und wichtig ist, dass man sie in Planungen und Gespräche einbezieht.Ich bin mir sicher, dass das auch deine Kinder verstehen werden, dass nicht alles Gold ist was glänzt wie du so schön sagst. In den Tagen wo du unterwegs bist, gibt es die Möglichkeit, eine Tagesmutter oder Kindermädchen zu holen. Wichtig ist, dass eine Kontinuität besteht in den Personen und in den Tagesabläufen. Unterhaltspflicht für deine Frau besteht nur dann, wenn sie aus irgendwelchen Gründen nicht arbeiten gehen kann. Z.B. du hast mit ihr noch ein Säugling oder Kleinkind, oder sie ist Krank. Aber das kann man auch bei Gericht oder per Anwalt aushandeln. Deine Freundin hat dich mit Deinen Kindern kennengelernt und vielleicht sprichst du sie einfach mal an ob sie für den Übergang, bis ihr eine passende Person gefunden habt, bereit ist mit einzuspringen. Aber da ist auch wichtig, dass Ihr beide an einem Strang zieht. Dass eure Regeln gelten. Am Anfang wird es schwer sein, aber wenn wirklich Struktur und geregelte Abläufe den Tag bestimmen, ist es einfach :o) Ich wünsche Dir und Deinen Kindern viel Kraft und Erfolg ;o) |
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Chindereggae
Schweiz
7 Beiträge |
Erstellt am: 15.09.2007 : 19:46:07 Uhr
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@Unicorn Du kannst schon recht einfach das Sorgerecht abgeben. Sei es, dass Du beim gemeinsamen Sorgerecht dem anderen Elternteil das alleinige Sorgerecht gibst oder wenn Du das alleinige hast, kannst Du mit Einwilligung des anderen Elternteils dieses übertragen. Wenn alles in Absprache geschieht geht alles sehr einfach. Schlimm wird es erst, wenn man sich um das Sorgerecht streitet.
Mit Unterhalt kenne ich mich hier nicht so gut aus. Meines Erachtens werden aber Kosten für die Kinderbetreuung mitberücksichtigt, so dass der Unterhalt für die Frau neu berechnet wird und diese dann entweder weniger oder gar nichts mehr bekommt. Aber das am besten auch mit einem Anwalt kurz abklären. |
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Daddy
Schweiz
2 Beiträge |
Erstellt am: 16.09.2007 : 10:04:51 Uhr
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Hallo zusammen,
Vielen Dank für Eure Nachricht. Ich werde mal alles prüfen und gegebenfalls in die Wege leien.
Viele herzlichen Dank
Daddy |
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Helmi47
Schweiz
3074 Beiträge |
Erstellt am: 16.09.2007 : 11:17:04 Uhr
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Hallo Daddy
zunächst gehts mir wie Mondstern: ich bin - obwohl ich ähnliche Fälle aus meinem Umfeld kenne - immer wieder entsetzt, wenn sich Eltern so einfach von ihren Kindern trennen wollen (obwohl: meine könnte ich ja auch gelegentlich auf den Mond schiessen )
Wenn Du die ganze Kinderbetreuung alleine übernimmst, d.h. die Kinder bei Dir in Pflege sind, hat sich die Mutter am Unterhalt zu beteiligen:
Die Eltern haben gemeinsam für den Unterhalt des Kindes aufzukommen (Art. 276, Abs. 1 ZGB). Zum Unterhalt gehören Nahrung, Kleidung, Obdach, Pflege und Erziehung, schulische und berufliche Ausbildung, Freizeit, und die Deckung von Risiken wie Krankheit und Unfall.
Leben die Eltern nicht in einem gemeinsamen Haushalt, leistet der Elternteil, der das Kind nicht betreut - in der Regel der Vater - seinen Beitrag an den Unterhalt des Kindes durch regelmässige Geldzahlungen (Alimente).
http://www.svamv-fsfm.ch/?node=2&page_id=45
Ob Deine Bald-Ex-Frau noch Anspruch auf eigenen Unterhalt hat, wage ich zu bezweifeln, das kommt wohl auf ihr Alter und die Dauer der Ehe an: http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/geld/sosi/580742.html
Die Faustregel, die Mondstern erwähnt hat, gilt wohl kaum, wenn das 12jährige Kind ja gar nicht bei der Mutter lebt
Ich empfehle drum das gleiche wie alle meine Vorredner: Anwalt, Vormundschaftsbehörde etc. fragen und ganz schnell professionelle Auskunft holen.
alles Gute Euch dreien!
Helmi |
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fab
16 Beiträge |
Erstellt am: 18.09.2007 : 10:27:14 Uhr
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Hallo Daddy Will die kindsmutter gar nichts mehr mit den kindern zu tun haben?oder die kinder nichts mehr von der mutter? falls beides nicht zutrifft, könnte sie dann nicht in der zeit wo du im ausland bist, wenigstens für ihre kinder da sein? wünsche euch auf jedenfall viel kraft |
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