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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
 Ehe, Familie, Trennung und Scheidung
 Kooperative Mütter - Rechte & Pflichten Richtlinie
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Seite: von 2

Avantasia

Schweiz
16 Beiträge

Erstellt  am: 18.08.2008 :  23:49:53 Uhr  Profil anzeigen
Sowas in der Art wird heute bereits durch den Beistand erfüllt mit dem Unterschied, dass wenn der nicht kooperative Elternteil sich partout nicht an einen Tisch mit der/dem Ex setzen will um Probleme und Missverständniss aufzuarbeiten, sich aktiv dadurch am Kindswohl zu beteiligen, es keine Sanktionen für den sich verweigernden Elternteil besteht.
Wenn jdm. nicht reden will, ist das wie ein Fass ohne Boden. Ausserdem ist bekannt, dass sich Beistände oft durch was auch immer durch einen Elternteil beeinflussen lassen.
Die Gratwanderung ist äusserst tükisch.

Ausserdem wäre zu berücksichtigen welchen enormen Verwaltungsapparat eine solche Instanz mit sich ziehen würde.

Die Schuldfrage wird bei den Gerichten nicht mehr geklärt - wohl auch kein Wunder beid en gewissen entbrannten Rosenkriegen!
Manche finden gerade dies als eine Frechheit sondergleichen und andere wiederum finden dies ganz OK, dass darauf nicht mehr zurückgegriffen wird.
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Avantasia

Schweiz
16 Beiträge

Erstellt  am: 19.08.2008 :  10:41:23 Uhr  Profil anzeigen
Ich habe mal eine Frage:
Wer von Euch hier Diskutierenden, hat das ganze Intermezzo einer Trennung/Scheidung bzw. dem Weg dahin bereits einmal hinter sich gelassen und weiss wie viele Emotionen/Belastungen/Entscheidungen mit einwirken?

Paare die sich einvernehmlich trennen und fähig sind dabei eine gemeinsame faire Konvention auszuarbeiten sind rar.

Die meisten Trennungen/Scheidungen vollziehen sich im Streit. Da liegt viel emotionales Handeln mit bei und zwar auf beiden Seiten. Der Weg in die Trennung hin zur späteren Scheidung kann durch das Eheschutzverfahren geregelt werden. Welches natürlich unter gegebenen Umständen (wenn sich ein Paar trotzdem immer noch in den Haaren liegt und einander das Leben schwer macht) untergraben werden kann. Dazu muss der sich benachteiligte Elternteil wiederum eine Beschwerde zur Neubeurteilung einreichen.

Auch da wird unter Beibezug von Anwälten nach einer gemeinsamen Lösung gesucht, welche die Paare zum Urteil mit ihrem Einverständnis zu unterzeichnen haben.

Es gibt schon sehr viele mögliche Massnahmen, die ergriffen werden können um sich zu einigen.
Ich denke Sanktionen in Bezug auf Bussen, Entzug von Sorgerecht, Obhut u.a. wären in gewissen Streitfällen kontraproduktiv und sogar gefährlich.
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Inyuk

Schweiz
396 Beiträge

Erstellt  am: 19.08.2008 :  10:45:45 Uhr  Profil anzeigen
Danke Du sprichst mir aus der Seele.
Ich bin ja nicht dafür das die Kinder auf den Vater verzichten müssen, doch die erwähnten sanktionen brachten mich gestern echt zum kochen. Denn es würde den stand der Kinder, die ja alles ausbaden müssen, nicht verbessern sonder verschlechtern.
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Kathi1970


194 Beiträge

Erstellt  am: 19.08.2008 :  10:50:42 Uhr  Profil anzeigen
Sandra13, sorry, Deine Info ist falsch. Seit März 1998 ist in Deutschland das gemeinsame Sorgerecht Regelfall unabhängig vom Zivilstand der Eltern.
Das alleinige muss vor Gericht beantragt werden. Aussichtslos ist es nicht, es zu bekommen, wenn gar keine Kooperation möglich ist zwischen den Eltern. Aber das ist langwierig und stressig, auch für die Kinder, die dann mehrfach befragt werden (ab 5 Jahre allein im Richterzimmer!!!). Ich hab es deswegen nicht beantragt, weil ich das meinen Kindern ersparen wollte. Aber jetzt geht es nicht mehr anders.....
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VandeerPipe

Schweiz
192 Beiträge

Erstellt  am: 19.08.2008 :  10:57:57 Uhr  Profil anzeigen
@Inyuk
Sorry ich versteh dich nicht.

Die Sanktionen sind vielleicht nicht ausgereift, ist auch nicht meine Aufgabe einen Vorschlag einzureichen der zum Gesetz wird.

Die Frage ist doch was ist besser? Wenn ein Kind einne Elternteil nicht sieht weil derjenige nicht will oder weil derjenige seine Privilegien für eine bestimmte Zeit geschmälert bekommt. Ich rede nur von totalem Entzug wenn die Übertretungen zu derb werden, vorher gehts um Tage.
Und ja ich weiss wie es ist wenn ein Elternteil mal nen Tag später kommt als sonst und genau das sollte denjenigen doch zum nachdenekn bringen der sich falsch verhält. Die Îdee mit denMediator finde ich sehr gut aber das klappt ie da der AUfwand von keiner Behörde getragen werden würde.
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Avantasia

Schweiz
16 Beiträge

Erstellt  am: 19.08.2008 :  11:38:26 Uhr  Profil anzeigen
Auch bei unserem "Fall" gab es von Seitens meines Exmannes gegenüber dem Beistand der Kinder einen Vorstoss darüber, dass ich ihm angeblich den Kontakt während der Zeit die Kinder in meiner Obhut verweilten, verwehrte. Dies in Bezug auf Telefonate während der Woche. Ich würde es den Kindern nicht erlauben ihn zu kontaktieren. Wohlverstanden wir wohnen 5 Minuten von einander entfernt (Nachbardorf/selbe Gemeinde). Hierzu schenkte er seiner nicht einmal 6 jährigen Tochter, welche weder lesen noch schreiben konnte ein Handy, damit sie ihn wann immer sie wollte, anrufen konnte ohne vorherige Rücksprache zu mir und ohne dass ich zuvor davon wusste, dass er sich ausgeschlossen fühlte. Wie soll Frau es wissen, wenn der Mann sich nicht äussert? Gedankenlesen ist nicht gerade meine Stärke.

Ich hatte bei der Anhörung im Eheschutzverfahren erwähnt, dass ich ihm den Kontakt zu den Kindern nicht verwehren würde. (Es besteht sogar ein schriftlicher Zusatz). Dass auch Besuche u.ä. über die verhandelten Besuchszeiten und -rechte hinaus von mir begrüsst werden. Er hat diese Möglichkeit nie genutzt! Er rief nie an, kam nie schnell vorbei - Nichts. Wenn die Kinder das Bedürfnis hatten ihn anzurufen, habe ich ihnen dies nie verwehrt. Jedoch hat er es jeweils vorgezogen, den Anruf nicht entgegen zu nehmen und auch nicht zurückzurufen.
Die Kinder waren enttäuscht. Ihr könnt Euch vielleicht vorstellen, dass sie völlig traurig und verständnislos darüber waren, weshalb der Vater sich nicht zurück meldete. Oft gab es deshalb Tränen. Selbst wenn ich den Part übernahm ihn zu erreichen und in per Combox bat zurückzurufen, passierte nichts.

Was tat ich also, ich gab das Handy zurück, denn die Möglichkeiten zur Kommunikation waren zur Genüge gegeben und es ist in meinen Augen schlichtweg übertrieben, dass ein 6jähriges bereits im Besitze eines Handys ist. Ausserdem ist die gemeinsame Absprache über kindliche Belange Teil des gemeinsamen Sorgerechts.
Daraufhin kam die Drohung "ich würde schon sehen, dass er genug Macht habe, mir die Obhut der Kinder zu entziehen!"
Er wandte sich an den Beistand der Kinder, der eine Besprechung einberief, bevor der Ex eine Beschwerde zur Neubeurteilung des Eheschutzverfahrens einreichte.
Die Besprechung dauerte keine halbe Stunde, da ich mich darauf berief, dass ich dem Kontakt nie im Wege gestanden habe und die Kinder in der vergangenen Zeit mehrmals erfolglos versucht hätten in zu erreichen. Dass ich daraufhin die Kinder die sichtlich irritiert und traurig darüber waren, dass von ihm keine Reaktion kam, jeweils auffangen musste und ihn sogar bei ihnen entschuldigte, dass er eventuell zur Zeit beruflich viel um die Ohren hätte.

Das nachträgliche Zenario dauerte gerade mal einen Monat während welchen er anrief und die Kinder zu sprechen verlangte. Seither ruft er nur noch zu den Geburtstagen an. Ich habe gelernt darüber hinweg zu sehen und alles was die Kinder betrifft, von der Schule/KiGa/Arzt u.ä. ihm in schriftlicher Form und (bei wichtigen Terminen) sogar eingeschrieben zu kommen zu lassen, da eine SMS oder die Nachricht auf der Combox für mich keinen Garant bedeutet, dass er denn jeweils auch an Besprechungen erscheint bzw. sich nachträglich damit entschuldigt der Fehler läge bei mir, weil ich ihn nicht informiert habe.

Ihr seht, es geht oft auch um Peanuts.

Ausserdem gibt es auch den anderen Fall, dass Väter Ihre Besuchsrechte nicht oder nur teilweise wahrnehmen. Es gibt keine Möglichkeit einem Vater vorzuschreiben, dass er selbst die Besuchsweekends bestreiten muss, wenn er denn eine entsprechende Betreuung der Kinder gewährleisten kann.
Ich bin auch der Meinung, dass Grosseltern, Paten, Tanten u.a. Familienmitglieder wichtig sind für die Entwicklung der Kinder. Jedoch können diese die Bedürfnisse und Anrechte der Kinder auf Zeit mit ihrem Vater nicht aufwiegen.
Bei uns ist gerade dies ein Knackpunkt. Zwar sind die 14 täglichen Besuchsweekends gewährleistet, jedoch verweilen die Kinder jeweils nur Samstagabend bis Sonntag beim Vater. Jedes dagegen reden oder überzeugen wollen wie wichtig es wäre, dass er sich entsprechend organisiert und sich seiner Kinder annimmt, mit ihnen diese kostbare Zeit verbringt, stossen auf taube Ohren, weil er es als Eingriff in seine Privatsphäre, Freizeitaktivitäten und als Bevormundung empfindet.

Die Kinder werden grösser, selbständiger. Gehen irgendwann einem Hobby, Sport nach, haben Freunde mit welchen sie sich an Weekends zum Ausgang treffen werden. Zu diesem Zeitpunkt wird der Zug für einen Vater der seine Rechte und Pflichten nur einseitig wahrgenommen hat, abgefahren sein.

Im Prinzip ist es traurig für die Kinder, jedoch nicht anders lösbar, wenn ein Vater auf jeden anderen Vorstoss abblockt
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Joli82

Schweiz
11 Beiträge

Erstellt  am: 19.08.2008 :  11:51:56 Uhr  Profil anzeigen
Hallo zusammen,

Habe jetzt lange überlegt, ob ich dazu was sagen soll.

Ich werde selbst alleinerziehend sein. Das Sorgerecht wird vollumfänglich auf meiner Seite sein. Da der Vater des Kindes polizeilich wegen Agressionen registriert ist und leider auch gegenüber mir handgreiflich geworden ist,was dann zur Trennung geführt hat, habe ich auf der Vormundschaftsbehörde beantragt, dass der Vater das Kind nur unter Aufsicht und begleitender Betreuung das Kind zu sehen bekommt. Hier musste ich so hart durchgreifen, da ich schlicht weg, Angst habe um das Kind. Was ist wenn er austiggt, weil das Kind lange weint und schreit? Klar sollte man jedem eine Chance geben, aber hier musste ich aus reiner Vorsicht so hart sein. Der Vater meint zwar, dass er nie seinem Kind etwas antun könne und sich geändert hat. dies sollen dann die Betreuer der Vormundschaftsbehörden entscheiden, ab wann er das Kind alleine sehen darf.

So, musste einfach mal meine Situation schildern und möchte aufzeigen, dass es nicht immer einfach ist, dem Vater seine Rechte und Pflichten zu geben.

liebe Grüsse

Joli82
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Avantasia

Schweiz
16 Beiträge

Erstellt  am: 19.08.2008 :  11:53:07 Uhr  Profil anzeigen
Man darf nicht vergessen, dass in intakten Familien die Betreuung der Kinder geteilt wird. Wenn man denn getrennt lebt, die Obhut der Kinder inne hat, sind die kinderfreien Tage Balsam für die Seele. Man hat etwas Zeit für sich, kann es sogar sowas wie Ferien wenn auch kurz ansehen.

Natürlich ist es verrückt, wenn die Kinder 1 Tag später als abemacht abgeholt/gebracht wurden. da lief/läuft einiges schief in Sachen Kommunikation! Natürlich ist dieser Tag ein Streitpunkt und man muss sich darüber einig werden wie man in Zukunft gemeinsam dem entgegenwirken kann, damit man nicht hängengelassen wird oder aber auch, anstelle dessen vor den Kindern in einem solchen Fall einen Streit vom Pfahl zu brechen. zeigen dass man erfreut ist, dass er/sie doch noch eintrudelt!

Ich war Anfangs ziemlich auf die Paragraphen versteift und war der Ansicht alle müsse pünktlich wie ein Schweizer Uhrwerk ablaufen. Pünktliches abholen - pünktliches Zurückbringen. Dass ich aber mit einem notorischen zu spät kommenden Ehemann verheiratet war, hab ich schlichtweg von mir gestossen und meinte ich könnte ihn mit diesem Paragraphen zur Pünktlichkeit verknurren. Das einzige was letztendlich nutzte war der Apell an seine Vorbildfunktion.

Der Witz am Ganzen ist ja, dass Väter wie Mütter die ein solches Verhalten an den Tag legen, damit dem Partner eins auswischen wollen und dabei vergessen, dass vorallem eben die Kinder unter einem solchen Verhalten zu leiden haben!
Wenn man sich als erwachsene reife Person ab und an mal reflektiert und überlegt, wie ginge es mir wenn ich mich so verhalten würde, wäre mit Sicht auf das angenehme miteinander als getrennt lebendes Paar mit gemeinsamen Kindern schon sehr viel erreicht und unnötige Streitereien auf dem Buckel der Kinder würden schlichtweg wegfallen.
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Avantasia

Schweiz
16 Beiträge

Erstellt  am: 19.08.2008 :  12:01:59 Uhr  Profil anzeigen
Joli, ich gratuliere Dir, dass Du das durchgeboxt hast!

das Problem dabei ist ja, dass die Person die die Besuchsrechte nur unter Begleitung ausüben kann, dies als Eingriff in die persönlichen Rechte und als Bevormundung empfindet. Dabei würde sich für die Person die Bereitschaft einer Therapie zur Bewältigung der Gewaltbereitschaft und natürlich auch deren Wahrnehmung als vorteilhaft beweisen.

Darf ich fragen wie alt Dein Kind ist?
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Avantasia

Schweiz
16 Beiträge

Erstellt  am: 19.08.2008 :  12:03:17 Uhr  Profil anzeigen
so ich muss den Gratin in die Microwelle werfen. Wünsche en Guetä!
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VandeerPipe

Schweiz
192 Beiträge

Erstellt  am: 20.08.2008 :  15:08:19 Uhr  Profil anzeigen
@Avantasia

Das mit deinen Kiddies tut mir leid, aber genau da würde meine Vorstellung ja super greifen. Wenn er sich quer stellt und es keinen Grund gibt verliert er. genau so wie es jetzt ja der Fall ist oder?

@Jolie

HAllo? das hat doch bei der Lage der Situation ne einer behauptet das es anders sein sollte. Der Vater hat für mich keine Recht nicht mal zum Schnaufen *g*.

nochmal @Avantasia

Wenn der Vater nicht pünktlich sein kann, würde er nach meinem Modell wieder Zeit verlieren die er ja eh nicht wahrnimmt da er zu spät kommt.

Und ich versteh wenn du sagst die Kinder werden sozusagen Spielball aber das wird sich nie voll und ganz vermeiden lassen. Es sei denn man versteht sich super und der getrennte Partner ist noch gut Freund und man wohnt fast nebeneinander. Ich sehs das so bei meinen NAchbarn und finde es echt lobenswert wie die das meistern.
Wohnen im selben Block, können miteinander ohne Gezeter umgehen und der Junge hat grad mal 2 Min um seinen Dad zu besuchen oder er ihn.
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sandra13

Schweiz
103 Beiträge

Erstellt  am: 20.08.2008 :  16:36:09 Uhr  Profil anzeigen
@Kathi1970:
Das kann nicht sein. Wenn in Deutschland das gemeinsame Sorgerecht bei unverheirateten Paaren der Regelfall wäre, dann hätte mein Mann das jetzt. Ich glaube, du sprichst von verheirateten Paaren oder Väter, die mit EINVERSTÄNDNIS DER MUTTER das Sorgerecht teilen.
Oder du gehst davon aus, dass die Mütter in dem Fall das Einverständnis immer geben :o)
Leider ist das nicht so. Ich denke du liegst hier falsch.
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sandra13

Schweiz
103 Beiträge

Erstellt  am: 20.08.2008 :  16:37:55 Uhr  Profil anzeigen
Ich habe gestern noch darüber nachgedacht, welche Sanktionen bei nicht kooperativen Müttern ergriffen werden können, die keine unmittelbare Auswirklung auf das Kind haben. Mir fällt da nur die Altersvorsorge ein.
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sandra13

Schweiz
103 Beiträge

Erstellt  am: 20.08.2008 :  16:40:25 Uhr  Profil anzeigen
... für den Vater würde diese Sanktion eventuell auch greifen: Gegenwärtig wäre er dann noch in der Lage Unterhalt zu leisten. Wenn diese Pflicht dann mit Volljährigkeit oder Ausbildungsabschluss wegfällt, folgt die Sanktionierung.
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Oceandream

Schweiz
10 Beiträge

Erstellt  am: 27.08.2008 :  13:59:12 Uhr  Profil anzeigen
Hallo
Ich kenne jemanden (Mann) der hat eine Tochter (jetzt etwa 21/2 Jahr). Er hat das Kind die ersten paar Monate sehen dürfen, jedoch immer unter Aufsicht der Grossmutter...

Nun hat er seit knapp einem Jahr nichts mehr von der Mutter gehört und sie reagiert auch nicht auf Anrufe, SMS oder Sonstiges.

Er war auch schon beim Gericht die im sagten: Wissen Sie wir können das Kind auch nicht polizeilich abholen lassen..

Toll in was für einer Welt leben wir denn, wenn sich der Vater so bemühlt seine Tochter nur einmal im Monat zu sehen und sich um sie zu kümmern und man verweigert und verhindert es?
Er bezahlt sogar auch noch immer die Alimente(was ja eigentlich auch dem Kind zugute kommen muss-hoffen wir es)...
Ich versteh das einfach nicht
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VandeerPipe

Schweiz
192 Beiträge

Erstellt  am: 27.08.2008 :  14:47:58 Uhr  Profil anzeigen
Oceandream

ich würde Strafanzeige stellen und so auf den Putz hauen bis da was vorwärts geht oder nen Dedektiv beauftragen.
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Mondstern

Schweiz
3213 Beiträge

Erstellt  am: 28.08.2008 :  07:42:14 Uhr  Profil anzeigen
Ich würde sagen ich bin eine kooperative Mutter und es ist mir wichtig das auch umzusetzen.

Für mich war von Anfang an klar, es gibt nur das gemeinsame Sorgerecht. Mir ist es wichtig, dass die Kinder ihren Vater genauso haben wie mich.

Deshalb bin ich auch froh, dass wir nun eine so gute Lösung haben. Momentan wohnen wir noch im gleichen Haus in zwei Wohnungen. So hat sich für die Kinder nichts verändert.

Ab Januar 09 ziehe ich mit meinem Freund zusammen und immer wenn ich nicht arbeite, pendle ich hin zu meinen Kindern. 1- 2 mal pro Woche schlafe ich da, ansonsten ist mein Ex Mann am Abend für die Kids da und schickt sie am morgen in die Schule. Wochenenden sind abwechslungsweise zwischen meinem Ex Mann und mir aufgeteilt, auch die Ferien.

Wir machen das so, weil meine Kinder nicht mit mir ziehen wollen, da sie Schule und die gewohnte Umgebung nicht verlassen möchte.

Es ist mir wichtig, dass ich kompromissbereit bin. Das führt aber leider auch dazu, dass ich immer das nachsehen habe, bezgl den finanziellen Dingen. Sei es bei der Abfindung vom Haus ( wo er den grösseren Kuchen für sich will) oder auch die Unterhaltszahlungen, die auf einer Betreuung von 50/50 basieren. (was er aber nicht hinkriegt, mir aber trotzdem nicht mehr bezahlt)

Lange war ich verzweifelt und wollte etwas daran ändern. Jetzt habe ich resigniert. Ich weiss dass es hitzige Diskussionen auslösen würde, deshalb schweige ich nun lieber.

Ich kenne leider einige Mütter die ihren ehemaligen Partnern das Kind vor enthalten und keinen Milimeter bereit sind, von ihrem Standpunkt weg zu gehen. Ich finde das total daneben, denn man hat gemeinsam ein Kind gezeugt, also dürfen doch auch beide am Leben der Kinder teilhaben!
Aber natürlich gibt es immer Ausnahmen.
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