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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
 Recht und Gesetz - Rechtsfragen - OR, ZGB...
 Arbeitslos wegen Schwangerschaft!!
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puppilia

Schweiz
407 Beiträge

Erstellt am: 15.07.2007 :  13:10:25 Uhr  Profil anzeigen
Hallo zusammen,

ich wollte eigentlich nur mal anfragen, ob es anderen ebenfalls schon so ergangen ist wie mir, und wenn ja, wie sie mit der Situation umgegangen sind. Ich bin ausgebildete Heilpädagogin, arbeite seit sechs Jahren mit grosser Freude in diesem Beruf und musste aufgrund eines Wohnortwechsels (Sg -> Lu) meine vorige Stelle kündigen. Schon im März erhielt ich eine Zusage (schriftlich und mündlich) für eine unbefristete 100% Stelle als schulische Heilpädagogin im Kanton Nidwalden ab August 2007.

Als ich dann im Mai den Schulleiter, fairerweise vor der Vertragsunterzeichnung, von meiner absolut unerwarteten Schwangerschaft informierte, obwohl ich das gar nicht hätte tun müssen, reagierte dieser zunächst sehr nett. Er gratulierte mir, meinte das sei kein Problem, man würde nun eine Lösung finden müssen, aber ich müsste mir keine Sorgen um die Anstellung machen. Ich war verständlicherweise sehr erleichtert und dann umso mehr vor den Kopf gestossen, als ich 5 Tage nach dem persönlichen Gespräch ein Mail erhielt, indem mir mitgeteilt wurde, dass ich die Stelle nun doch nicht antreten könne, da ich aufgrund meiner Mutterschaft nicht voll einsatzfähig wäre und sie jemanden bräuchten, der nicht im November wieder ausfallen würde.

Ich war absolut fertig und habe zunächst mal ein Mail zurückgeschrieben, indem ich fragte, ob das der Dank für meine Ehrlichkeit sei. Als Antwort erhielt ich einen nichtssagenden Brief. Selbstverständlich habe ich mich danach sofort an sehr vielen Schulen beworben, doch für eine fixe Stelle war ich natürlich schon sehr spät dran und aufgrund meiner Schwangerschaft auch nicht gerade die optimale Besetzung, Stellvertretung konnte ich auch noch keine passende finden. So habe ich bis heute keine neue Anstellung gefunden und musste mich mit dem Ende des vorigen Schuljahres arbeitslos melden. Eine unheimlich entwürdigende Situation, auf die ich sehr gerne verzichtet hätte.

Mein Mann arbeitet zwar auch, dennoch würde es sehr knapp für uns, wenn mein Gehalt völlig wegfällt, weshalb ich mich beim Rav melden musste. Es nervt mich allerdings enorm wie ein lästiger Bittsteller behandelt zu werden, da ich wirklich nichts dafür kann, dass ich nun keine Anstellung habe.

Habt ihr schon Erfahrungen damit gemacht, und wenn ja, wie habt ihr das gehandhabt? Bin für Erfahrungsberichte und auch eure Meinung zu dem Thema sehr dankbar!

Lg Puppilia

Liliput

Schweiz
882 Beiträge

Erstellt  am: 16.07.2007 :  15:28:01 Uhr  Profil anzeigen
Hallo puppilia

Ja, dies war schon einmal ein Thema im Liliput Forum: «Stellensuche - Schwangerschaft erwähnen oder nicht»

Ohne schönreden zu wollen, eins scheint wohl den meisten klar: Eine Erwähnung der Schwangerschaft hat in den meisten Fällen zur Folge, dass die Chancen auf NULL absinken...
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Juma

Schweiz
192 Beiträge

Erstellt  am: 16.07.2007 :  21:01:25 Uhr  Profil anzeigen
Liebe puppilia

Ich kann Dir leider keinen Erfahrungsbericht liefern.

Jedenfalls DACHTE ich, dass in Deinem Fall, der Arbeitgeber Dir im Nachhinein nicht absagen dürfte, nur weil Du schwanger bist.

Wenn Du Dich als Ballerina oder Mannequin bewerben würdest, dann wärst Du verpflichtet, es zu sagen. Dies aber nur so nebenbei

Jedenfalls, wenn Dir der Job wirklich am Herzen liegt, dann würde ich einen Anwalt fragen, ob da evt. etwas zu machen wäre (vor Arbeitsgericht). Denn das E-Mail, das Du erhalten hast, wäre ja ein Beweis, dass sie Dich nicht wollten, nur weil du schwanger bist. Aber eben, ich habe diese Info mal gehört, weil diese Person in der gleichen Situation war und die hat mir gesagt, dass es nicht erlaubt ist - jedoch hatte sie keinen Beweis - d.h. nichts schriftliches in der Hand. Was bei Dir aber nicht der Fall ist (Du hast ja das E-Mail).

Ich würde Dir aber grundsätzlich nicht anraten, etwas gegen die Absage zu unternehmen. Die Energie kannst Du für was besseres einsetzen - nämlich für Dich und das Baby.


Best wishes,

Juma
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chrögu

Schweiz
3 Beiträge

Erstellt  am: 17.07.2007 :  18:51:04 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Puppilia
In der Schweiz besteht kein Anspruch auf Anstellung. Dennoch kann eine Nichtanstellung unter gewissen Umständen zu Schadenersatzansprüchen führen.
Die folgenden Ausführungen mache ich Dir immer unter dem Vorbehalt, dass ich lediglich den Wissensstand Deiner gestellten Frage und dazugehöriger Sachverhaltsbeschreibung habe!

In Deinem Fall liegt ein klassischer Fall einer geschlechtsbezogenen Diskriminierung gemäss Gleichstellungsgesetz (GlG) Art. 3 vor. Nach herrschender Rechtsprechung ist die Frage nach einer Schwangerschaft grundsätzlich nicht mehr zulässig, ausser in Berufen, welche Gefahren für Mutter und/oder Kind in sich bergen oder der entsprechende Job sonst für eine Schwangere nicht geeignet ist (wie schon richtig erwähnt bei anderer Antwort z.B. Model...).

Das dürfte bei einer Heilpädagogin wohl nicht der Fall sein... Eine Einstellungsverweigerung, welche sich allein auf die Schwangerschaft stützt, stellt eine geschlechtsbezogene Diskriminierung beruhend auf dem Diskriminierungsverbot des GlG dar! Dies selbst dann, wenn sich auf eine Stelle ausschliesslich Frauen bewerben. Als Entschädigung kommt ein Betrag bis zur Höhe von max. 3 Monatslöhnen in Frage. Die einschlägigen Gesetzespassagen findest Du in Art. 3 Abs. 1+2 und Art. 5 Abs. 4 GlG.

Allerdings müsstest Du Dich beeilen, denn Du musst diesen Anspruch innert 3 Monaten nach Ablehnung geltend machen gem. Art. 8 Abs. 2 GlG, weil er sonst verwirkt, d.h. erloschen ist nach dieser Zeit. Du hast also nur noch ca. 2-3 Wochen Zeit gem. Deinen Schilderungen, wobei ich hier das Absage-Mail als relevant betrachte!

Du hast ja das Mail, welches Dir zum Beweis dienen könnte. Falls Du wirklich den Mumm hast zu klagen, dann wende Dich doch am besten an einen Anwalt im Kanton NW. Dieser würde Dich sicherlich beraten wo, wie, gegen wen usw., da hier prozessrechtlich starker Kantönligeist herrscht! Den Job hast Du so natürlich trotzdem nicht, aber vielleicht einen kleinen finanziellen Zustupf fürs Ärgste.

Wünsche Dir auf jeden Fall nur das Beste!
Gruss Chrögu
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Murmel

Schweiz
23 Beiträge

Erstellt  am: 06.10.2007 :  20:04:37 Uhr  Profil anzeigen
Willkommen im Club!
Ging mir auch so, nur arbeitete ich schon fast 2 Monaten dort und bekam kurz vor dem ende meiner Probezeit meine Kündigung!!!

Lg
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