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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
 AuPair - Lohn, Verträge, Vermittlungsagenturen...
 Ausländisches Au Pair - Lohnabrechnung, wie?
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zeus

Schweiz
1 Beitrag

Erstellt am: 07.01.2007 :  13:16:24 Uhr  Profil anzeigen
Hallo zusammen,

Kann mir hier jemand weiterhelfen:
Wir möchten ein ausländisches Aupiar anstellen (aus EU/EFTA).
Hat jemand Erfahrung dabei, ein Aupair nicht über eine Agentur zu finden?
Kann mir jemand bei der zukünftigen Lohnabrechnung für das Aupair helfen?
Damit alles seine Korrektheit hat.

FG Zeus

Bearbeitet von: zeus am: 09.01.2007 23:07:21 Uhr

Nellino

Schweiz
11 Beiträge

Erstellt  am: 11.01.2007 :  07:47:18 Uhr  Profil anzeigen
Hallo
Wir hatten drei ausländische aupairs. Fanden alle über www.aupair-world.net
Vertrag etc läuft alles über das migrationsamt. Du kannst nichts (!!) selber machen. Ist alles vorgegeben, also lohn etc. Von kanton zu kanton noch ein bisschen verschieden ist auch, aus welchem land die aupairs kommen dürfen.
schreib mir sonst eine mail bei mehr fragen.
liebs grüessli
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Liliput

Schweiz
882 Beiträge

Erstellt  am: 11.01.2007 :  13:52:26 Uhr  Profil anzeigen
Ergänzung zum Thema Au-Pair Vermittlungsagenturen in der Schweiz:

LINK: www.aupair.ch
LINK: www.profilia.ch

Zum einen ist dies die Au-pair Vermittlung der reformierten Landeskirche und zum anderen die PRO FILIA, ein katholischer und politisch neutraler unabhängiger Verein, der Au Pairs und Sozialpraktikas vermittelt.

Liliput Forums Beiträge zu ähnlichen Themen:
Au Pair - Lohn, Verträge, Vermittlungsagenturen
AHV: Hausangestellte / Hausdienstangestellte

Und noch etwas:
[...nichts selber machen...] - das ist einwenig übertrieben. Denn sonst könnte Liliput schon längst vom Netz genommen werden!

Es stimmt sehr wohl, dass es von Kanton zu Kanton verschieden ist. Aber dafür gibt es offizielle Stellen, wo die nötigen Infos eingeholt werden können!

Für den Kanton Zürich (Bestimmungen, Antragsunterlagen etc.):
www.Arbeitsbewilligungen.ZH.ch/internet/vd/awa/e_workpermits2/de/bewilligungen_noneu/aupair_de.html

Auszug aus obiger ZH-Webseite:

Au-pair-Angestellte sind junge Personen, die in einem fremden Sprachgebiet während etwa einem Jahr bei einer Gastfamilie wohnen um die Sprache zu lernen. Als Gegenleistung für Kost und Logis arbeiten Au-pair-Angestellte im Haushalt der Gastfamilie mit.

Voraussetzungen
Zugelassen sind Au-pair-Angestellte aus Ländern der Europäischen Union (EU), USA, Kanada, Australien und Neuseeland.
Au-pair-Angestellte sprechen Deutsch nicht als Muttersprache und die Umgangssprache in der Gast-Familie ist Deutsch.
Die Hausfrau oder der Hausmann ist nicht gleicher Muttersprache wie der oder die Au-pair-Angestellte.
Das Kind oder die Kinder der Gastfamilie sind jünger als 16 Jahre.
Die Hausfrau oder der Hausmann sind während mindestens der Hälfte der Arbeitszeit der oder des Au-pair-Angestellten anwesend.
Au-pair-Angestellte dürfen nicht jünger als 17 Jahre und nicht älter als 30 Jahre sein.
Familien ohne Kinder und Einzelpersonen können keine Au-pair-Angestellten aufnehmen.
Die Bewilligung für die Anstellung von ausländischen Au-pair-Angestellten unterliegt der Kontingentierung. Das heisst, dass nicht mehr als eine gewisse Anzahl von Personen aus einem bestimmten Land zugelassen ist.

Bestimmungen
Für Au-pair-Angestellte aus Ländern der Europäischen Union (EU) gelten die gleichen Bestimmungen zu Einreise und Aufenthalt wie für Kurzangestellte aus der EU.
Die Bewilligung gilt für 12 Monate (Kurzaufenthaltsbewilligung für einen Vertrag bis 364 Tage). Sie kann in begründeten Fällen bei der gleichen Gastfamilie auf maximal 24 Monate verlängert werden.

Anstellungsbedingungen
Die allgemeinen Anstellungsbedingungen richten sich nach dem Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche ArbeitnehmerInnen im Kanton Zürich. Weitere Informationen über Arbeitszeiten, freie Tage, Schulbesuch und Schulkosten, Entlöhnung, Unfall- und Krankenversicherung, Quellensteuer, Lohnabzüge, Steuerpflicht und mehr stehen im Au-pair-Merkblatt.

Fragen hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses beantworten:
Hauswirtschaft Zürich, Klosbachstr. 10, 8032 Zürich, Tel. 044 383 53 22
Verein Compagna, Unterer Graben 29, 8400 Winterthur, Tel. 052 212 55 30

Antragsunterlagen
Bitte verwenden Sie für den Antrag das elektronische Formular. Wenn Sie noch nicht registriert sind, können Sie unter‚ neu registrieren’ Ihr Passwort anfordern.

Für Anträge per Post benötigen wir folgende Unterlagen:
• Einreiseformular
• Erklärung zur Einstellung von Au-pair-Angestellten
• Zusatzblatt für Au-pair-Gastfamilien
• Erklärung zur Einstellung von Au-pair-Angestelllten
• Zusatzblatt für Gastfamilien
• Au-Pair Merkblatt

Download Formulare und Merkblätter (Kanton Zürich)

Erklärung zur Einstellung von Au-Pair-Angestellten
PDF:http://familienforum.liliput.ch/Download/Erklaerung_Einstellung_Au-pair-Angestelllten.pdf

Zusatzblatt für Au-Pair Gastfamilien
PDF:http://familienforum.liliput.ch/Download/Zusatzblatt_Aupair_Gastfamilien.pdf

Merkblatt über die Anstellung von ausländischen Au-Pair Angestellten
PDF:http://familienforum.liliput.ch/Download/Merkblatt_Anstellung_Au-Pair.pdf
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