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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
 AuPair - Lohn, Verträge, Vermittlungsagenturen...
 Hilfe bei Lösungen für Aupair
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melli

Schweiz
1 Beitrag

Erstellt am: 10.07.2007 :  10:16:43 Uhr  Profil anzeigen
hallo wer kann mir helfen beziehungsweise rat geben. Kann mir jemand sagen was für voraussetztungen wir als Familie haben müssen um ein Aupair einzustellen?

Mondstern

Schweiz
3213 Beiträge

Erstellt  am: 10.07.2007 :  10:40:36 Uhr  Profil anzeigen
Vielleicht hilft Dir diese Seite weiter

www.arbeitsbewilligungen.zh.ch/internet/vd/awa/e_workpermits2/de/bewilligungen_noneu/aupair_de.html

LG Mondstern
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Liliput

Schweiz
882 Beiträge

Erstellt  am: 10.07.2007 :  11:30:56 Uhr  Profil anzeigen
Hallo melli

Unter folgendem Liliput Forumsbeitrag ist das Wesentliche zusammengefasst:
Au Pair - Lohn, Verträge, Vermittlungsagenturen...


Zur Erinnerung betreffend Aupair Lohn und Arbeitszeiten / Arbeitspensum:

Für den Kanton Zürich gelten zum Beispiel gemäss Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) folgende Bedingungen:

Einstellung von Au-pair-Angestellten

1. Beschäftigungsdauer:
Das Arbeitsverhältnis dauert bis zu 12 Monaten bzw. unterjähriger Vertrag bis 364 Tage und kann in begründeten Fällen bei der gleichen Gastfamilie auf max. 24 Monate verlängert werden.

2. Arbeitszeit/Weiterbildung:
Max. 30 Stunden pro Woche, mindestens 1 ½ Tage pro Woche frei. Mindestens zwei Freitage müssen innerhalb von vier Wochen auf einen Sonntag fallen. Die restliche Zeit ist zur sprachlichen (Deutsch-Kurs, mindestens 3 Wochenlektionen) und allgemeinen Weiterbildung zu verwenden, wobei der Arbeitgeber bei der Wahl einer geeigneten Schulungsmöglichkeit behilflich sein und den Schulbesuch der (des) Au-pair-Angestellten laufend überwachen muss. Die Gastfamilie hat 50 % der Kosten für den Unterricht zu übernehmen. Innerhalb vier Wochen nach Einreise ist der Schulbesuch aufzunehmen und dem Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA), Arbeitsbewilligungen hierüber eine Bestätigung der Schule zukommen zu lassen.

Ergänzende Bemerkung: Die Hausfrau/der Hausmann muss während mindestens der Hälfte der Arbeitszeit der/des Au-pair-Angestellten im Haushalt sein.

3. Entlöhnung:
Die Barentlöhnung beträgt zurzeit je nach Grösse des Haushaltes und Alter der Angestellten bei freier Kost und Logis CHF 600.— bis CHF 700.— pro Monat. An freien Tagen und in den Ferien muss die Essensentschädigung in bar (gem. Ansätzen der AHV) ausbezahlt werden. Au-pair-Angestellte sind gegen Krankheit und Unfall zu versichern. Die Quellensteuer, die Arbeitnehmerbeiträge AHV/IV/EO/ALV und die Hälfte der Prämie für die Krakenversicherung sowie die ganze Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung dürfen vom Lohn abgezogen werden. Die Steuerpflicht beginnt mit dem Jahr, in dem das 19. Altersjahr erreicht wird.

4. Allgemeines:
Im übrigen ist der Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer im Kanton Zürich rechtsverbindlich.

Die Arbeitsmarktbehörden sind befugt, zu jeder Zeit eine Kontrolle über das Anstellungsverhältnis durchzuführen.


Weitere Infos und Liliput Forums Beiträge zu Au-Pair Themen:
«Ausländisches Au Pair - Lohnabrechnung, wie?»
«Informationen zu Hausangestellte/Hausdienstangestellte - AHV/Sozialversicherung»


Übrigens, für die, welche besser englisch verstehen, obige Bestimmungen noch in englischer Fassung:

CONDITIONS

1. Duration of employment:
The working arrangement is to be for a maximum of 12 months, resp. 364 days. In special circumstances the contract between the Au pair and the host family can be prolonged to max. 24 months.

2. Working time:
Maximum 30 hours per week with at least 1 ½ days off per week which should include at least two Sundays a month. Further education: The remaining time is to be spent for language (German, at least 3 lessons per week) and general studies. The employer should help in selecting a suitable school and ensure that the Au pair attends classes regularly and bears at least half of the school fee. Attendance of classes has to begin within four weeks after arrival of the Au pair and confirmation thereof, issued by the school, must be sent to the AWA.

3. Salary:
The wages at present amount to a sum from CHF 600.— up to CHF 700.— exclusive board and lodging which are free and depend on the size of the family and the age of the Au pair. On days off and during holidays the meals-compensation must be payed cash according to the rate of the AHV. The Au pair has to be insured against illness and accident (UVG). Tax and social security contributions of the Au pair, the half of the fee for the insurance covering illness and the fee for non occupational accidents insurance may be deducted from the wages. (Taxes are due beginning with the year in which the Au pair turns 19).

4. General:
Further, the «Normalarbeitsvertrag des Kantons Zürich für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer» is legally binding. The office mentioned in the letterhead is entitled to check the conditions of employment at any time.
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