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 Nebenerwerb - Keine Beiträge für AHV, IV, EO, ALV
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Liliput

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882 Beiträge

Erstellt am: 12.07.2007 :  14:00:31 Uhr  Profil anzeigen
Nebenerwerb - Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge für AHV, IV, EO, ALV

An dieser Stelle sei einmal darauf hingewiesen, dass bei geringem Nebenerwerb unter bestimmten Voraussetzungen auf die Bezahlung der Beiträge für AHV, IV, EO, ALV verzichtet werden kann.

Gemäss einem Merkblatt der AHV / IV heisst es da:

Verzicht nur in bestimmten Fällen
1. Grundsätzlich sind von jeder Lohnzahlung AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge abzuziehen. Nur in bestimmten Fällen kann darauf verzichtet werden:
• wenn der Lohn von einem Nebenerwerb stammt und
• wenn der Lohn aus diesem Nebenerwerb 2000 Franken pro Jahr nicht übersteigt und
• wenn Arbeitgebende sowie Arbeitnehmende dem Verzicht auf AHV/IV/EO und ALV-Beiträge zustimmen.
Dabei müssen alle drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein.


Wie weiter aus dem AHV-Merkblatt zu entnehmen ist, muss die Zustimmung der Arbeitnehmenden schriftlich festgehalten werden. Entweder in Form einer schriftlichen Verzichtserklärung oder die Arbeitgebenden halten den Verzicht auf AHV/IV/EO- und ALV Beiträge und dessen Folgen auf der Lohnabrechnung oder dem Auszahlungsbeleg schriftlich fest.

Weiter müssen die Arbeitgebenden die schriftliche Verzichtserklärung oder eine Kopie der entsprechenden Mitteilung zusammen mit den Lohnbelegen aufbewahren und der Ausgleichskasse auf Verlangen vorweisen.

Zudem können die Arbeitnehmenden ihre Zustimmung jederzeit widerrufen. Bei Widerruf wird der Verzicht auf AHV/IV/EO- und ALV Beiträge sofort aufgehoben, eine rückwirkende Aufhebung des Verzichts ist nicht möglich.

Weiter heisst es im AHV-Merkblatt bezüglich des Verzichts auf eine Unfallversicherung:

Wer einem Nebenverdienst nachgeht oder ein Nebenamt gegen Entgelt ausübt, ist nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung für diese Tätigkeit obligatorisch versichert. Falls der Verzicht auf AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge auch einen Verzicht auf Beiträge an die obligatorische Unfallversicherung mit einschliessen soll, muss der Verzicht bei der zuständigen Versicherungsgesellschaft resp. bei der Ersatzkasse UVG, Hohlstrasse 552, 8048 Zürich, im Voraus schriftlich und mit Zustimmung des Arbeitgebenden erklärt werden.

Nebenerwerb: AHV-Merkblatt mit Muster-Verzichtserklärung herunterladen:
PDF: «Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb»


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Weiterführende Links zum Thema AHV-IV

www.ahv.admin.ch - AHV-IV Institution AVS-AI
Gesetzesausgaben und Leitfaden, Merkblätter, Bilaterale Abkommen, Formulare. Rentenskala 44 Aufwertungsfaktor, Bestellung Kontoauszug, FAQ, Neue AHV Nummer ...

AHV - Ausgleichskassen
www.ahv.ch/Home-D/allgemeines/kassen/kassen.html

BSV - Statistiken AHV - 10. AHV-Revision etc.
www.bsv.admin.ch/themen/ahv/00013/index.html

AHV bei Online Enzyklopädie Wikipedia®
http://de.wikipedia.org/wiki/Alters-_und_Hinterlassenenversicherung
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