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 Stellenmarkt: Warum Spam-Schutz + Chiffre Inserate
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Liliput

Schweiz
882 Beiträge

Erstellt am: 12.02.2007 :  16:11:49 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Liliput Stellenmarkt: Warum überhaupt Spam-Schutz und Chiffre Inserate

Angeregt durch einen Forumsbeitrag, möchte Liliput nochmals kurz auf das Thema «Spam-Schutz und Chiffre Inserate» eingehen.

Zitat:
...Es ist schade, dass mit der Begründung "Spam-Schutz" die Adressen komplett gesperrt sind - das fördert leider auch die Illegalität mit allen Nachteilen für Arbeitnehmer. Es wäre gut, wenn nur die e-mail gesperrt wäre...


Nun, dass nicht alle «Freude» haben, dass Liliput die Stellenmarkt Inserate Bestimmungen ab 2007 massiv verschärft hat, ist nicht weiter verwunderlich.

Liliput Forumsbeiträge zu den neuen Stellenmarkt Bestimmungen:
«Neue Inserate Bestimmungen für Stellengesuche»
«Neue Inserate Bestimmungen für Stellenangebote»

Liliput ist aber nicht der Ansicht, dass die neuen Nutzungsbestimmungen offenbar die «Illegalität fördern» soll, wie es im obigen Forums-Zitat dargestellt wird.

Im Grunde ist genau das Gegenteil der Fall. Denn früher war es zum Beispiel möglich, anonyme Stellen-Anzeigen zu platzieren (nur unter Angabe einer E-Mail oder Telefon-Nummer).

Bei allfälligen Missbräuchen war es dann äusserst mühsam, im Rahmen eines «Ermittlungsverfahren» nähere Informationen zu beschaffen.

Hinweis: Dass Liliput nicht länger Einsicht in die persönlichen Kontaktdaten der InserentInnen mehr gewährt (private Inserate), hängt damit zusammen, dass Liliput den Datenschutz der InserentInnen sehr ernst nimmt! Lesen Sie dazu auch den Liliput Forumsbeitrag «Chiffre - Liliput's kleine Datenschutz ABC»

Übrigens, Liliput könnte ein «halbes Buch» schreiben, von all den Missbräuchen, die gerade durch die Publizierung und Offenlegung der persönlichen Kontaktangaben wie Name, Adresse etc. erst möglich wurde...


Liliput Forums Beiträge zum Thema Datenschutz und Missbrauch:
«Datenschutz und SPAM-Schutz bei Liliput»
«Google - der fleissige Datensammler»
Gutgläubig und naiv kann «teuer» werden...
«30.000,- Euro in 30 Tagen - ist das möglich?»
«Vorsicht bei Gratisangeboten im Internet»
«Liliput Stellenmarkt: Missbrauch - was tun?»
«Diskriminierung oder Beleidigung, wo sind die Grenzen?»


Linktipps zum Thema Datenschutz

Schweizerischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
www.derbeauftragte.ch

Vereinigung der schweizerischen Datenschutzbeauftragten
www.dsb-cpd.ch

Schweizer Datenschutzrecht
www.admin.ch/ch/d/sr/23.html

Deutschland - der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
www.bfdi.bund.de

Österreichische Datenschutzkommission
www.dsk.gv.at

mh


8 Beiträge

Erstellt  am: 12.02.2007 :  18:01:07 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Altwegg

ich kann das beweisen: Typisch ist zB folgender e-mail-Verkehr:

Zitat:
Bewerberin: Hallo. mein Name ist ... (Polin).
Ich habe grosses Interesse an Ihren Jobangebot. In den von Ihnen beschriebenen Aufgaben habe ich Erfahrung, bzw. schon gearbeitet (Referenzen vorhanden). ...
Arbeitgeber: Wir bekommen leider keine Arbeitsbewilligung für Sie.
Bewerberin: Kann auch ohne arbeiten.


Oder:
Zitat:

Bewerberin: Ich komme aus ... und habe in der Schweiz meine grosse Liebe gefunden.
Deshalb lautet der Zweck meines Aufenthalts "Vorbereitung der Heirat". Mit einem L-Ausweis darf ich noch nicht arbeiten. Nach der Heirat krieg ich einen B-Ausweis, welcher mich zum Arbeiten berechtigt. Ich nehme an, dass Sie mich erst ab dann anstellen würden, wenn alles passt.

Arbeitgeber: Ich habe nachgefragt: Es ist tatsächlich so, dass offizielle Arbeit erst ab Heirat möglich ist. Sobald Sie eine offizielle Bestätigung haben (Heiratsurkunde, Familienbüchlein etc) kann ich das Gesuch beim Amt für Wirtschaft und Arbeit einreichen, und sollte dann innert etwa einer Woche Bescheid bekommen. Auf den B-Ausweis muss man nicht warten.

Bewerberin: Ich habe heute die Gelegenheit bei einer anderen Familie zu arbeiten.


Und: Von vier Bewerberinnen, die wir zu einem ersten Gespräch eingeladen haben, ist keine gekommen.

Wir bieten eine 100%-Anstellung gemäss Normalarbeitsvertrag, mit sämtlichen Versicherungen und Sozialabzügen. Die obigen Beispiele zeigen, dass diese nun illegal arbeiten, mit allen Nachteilen.

Sie werden ja Gelegenheit haben, Ihre Behauptungen unter Beweis zu stellen, dass Sie keine anonymen Stellengesuche mehr akzeptieren, wenn die Polizei nachfragt.

Können Sie Ihre Ansicht ebenso begründen?
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Liliput

Schweiz
882 Beiträge

Erstellt  am: 13.02.2007 :  12:18:09 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Nun, die von Ihnen angesprochene Problematik ist für Liliput leider nichts Neues (war auch schon mal ein Thema im Liliput Forum).

Zu konkreten Missbräuchen (möglichst Inserate-Nr. angeben) gibt es dafür extra einen Liliput Forumsartikel:
«Liliput Stellenmarkt: Missbrauch - was tun?»


Weiter ist dies auch mit ein Grund, dass Liliput die Anzeigen und Inserate Bestimmungen geändert und diverse Änderungen in den Abläufen (Nachrichtenversand etc.) vorgenommen hat und hoffentlich bis Frühjahr 2007 abgeschlossen sein wird.

Gerade deshalb ist die Liliput Webseite zurzeit in einer Umbauphase / Zwischenphase.

Deshalb gibt auch durchaus noch Anzeigen und Inserate, die nach den alten Liliput Bestimmungen publiziert wurden.

Ziel von Liliput ist aber, dass bis Sommer 2007 keine anonymen Inserate mehr existieren sollten (insbesondere im Stellenbereich).

Ein weiteres Problem, dass Sie zu Recht ansprechen, ist die Unzuverlässigkeit vieler BewerberInnen. Schade, dass viele Menschen jeglichen Anstand vermissen lassen. (Stellensuchende wie auch Stellenanbietende)

Liliput Forumsbeiträge zu diesem Phänomen:
Anfragen ohne Erfolg - niemand meldet sich zurück
Keine Rückmeldung - was soll ich jetzt machen
Zuverlässigkeit der Bewerberinnen
Frauengeflüster...


Hoffe, Sie haben Verständnis für all die Unzulänglichkeiten die auch der Liliput Webseite anhaften.
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